Niveauänderung und Kostenteilung in Hessen

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A

Almo85

Also er hat das Niveau schon verändert? Und Du auch? Und wie sieht der Geländeverlauf an der Grenze jetzt genau aus?
er hat sein Niveau schon nach unten gezogen. Vor der Garage ca. 50-60cm und hinter Garage ca. 30-40cm vom ursprünglichen Gelände. Und ich muss jetzt ähnlich erhöhen, um ein relativ ebenes Gelände zu bekommen.
Und seine Aussage ist, ich muss meine Erhöhung und seine Abgrabung abfangen und allein die Kosten dafür tragen, weil es wohl irgendwo so gesetzlich geregelt wäre. Ich habe so einen Blödsinn aber nirgends gefunden.
 
A

Almo85

Nach Seite 18 ("Vertiefung")der Broschüre sähe ich den Nachbarn in der Pflicht, für die unteren 40 cm zu sorgen, sofern er nicht geböscht abgegraben hat. Aber diese Kurz-Bedienungsanleitung ist nur ein Überblick über den Reigen betroffener Vorschriften, und kein Ersatz der Vollektüre des HNRG.
So sehe ich das nämlich auch und das klingt logisch, nur das ich zudem meine Erhöhung selbst zahle.
Ich finde keine Volllektüre
 
A

Almo85

... wie der Beginn einer wunderbaren Feindschaft.
oh man

... und die 30-60cm stehen jetzt senkrecht frei, also ohne jegliche Abfangung?
momentan ja, wir sind erst vor kurzem eingezogen, meine Nachbarn einige Monate zuvor, also relativ zeitgleich. Er hat da nichts gemacht, weil er eben der Annahme ist, ich müsse das machen.

Wonach suchst Du denn?
wie 11ant schrieb, ist das wohl nur eine Kurzfassung und eine Vollfassung des HNRGs wäre vielleicht aufschlussreicher. Ich habe auch schon das hessische Ministerium kontaktiert. Ich will keinen Streit und keinen Ärger...denn sowas kann sich vielleicht nie wieder legen. Aber ich bin nicht dazu bereit, anderen alles zu schenken und dann selbst jeden Euro umzudrehen.
 
11ant

11ant

wie 11ant schrieb, ist das wohl nur eine Kurzfassung und eine Vollfassung des HNRGs wäre vielleicht aufschlussreicher.
Die Broschüre ist ein Querschnitt und bietet Schnellesern Probierhäppchen aus den betroffenen Gesetzen. Landesgesetze findet man sofern nicht bei juris meist auf den Websites der Fachministerien oder Justizministerien der Länder, seltener auf denen der Staatskanzleien. Schau´mal nach NachbG HE 1962.
 
Zuletzt aktualisiert 16.07.2025
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