Niveauänderung und Kostenteilung in Hessen

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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11ant

11ant

Da scheint mir etwas verwechselt zu werden: in manchen Bundesländern gilt für Einfriedungen (vulgo Zäune, Hecken, Mauern) eine generelle Regel, daß einer der beiden Nachbarn (und: welcher) jeweils auf Seite X oder Y allein dafür zuständig ist. Das sagt aber in sich noch nichts über Terrainmodellierungen aus: da muß zum Beispiel jeder auf seinem eigenen Grundstück entwässern - und Wasser fließt nach unten und nicht links oder rechts. Als Höherlieger ist es hier also Deine Aufgabe, Deine Erdmassen zu befestigen und zu drainieren - auch wenn der Zaun auf den L-Steinen ggf. das Vergnügen Deines Nachbarn wäre.
 
A

Almo85

es sagt ja auch aus das es nur eine Hilfe ist

wie ist den aufschütten und so in eurem Gebiet geregelt ?
Im Bebauungsplan steht nichts darüber und das Bauamt sagt ich soll bei im Nachbarschaftsrecht darüber informieren. Ich finde jedoch nicht den entscheidenden Punkt, der etwas zur Kostenaufteilung sagt
 
E

Escroda

ich finde leider nichts bezüglich Kostenteilung, daher hier die Frage.
Das Gesetz kann diese Frage auch nicht beantworten, da die Maßnahmen beider Eigentümer ja völlig unterschiedliche Kosten verursachen können. Klar für den Abgrabenden gilt §909 Baugesetzbuch:
Vertiefung
Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist.

Für den Aufschüttenden gibt es in NRW eine ähnliche Vorschrift im Nachbarrechtsgesetz, während die Hessen auf eine vergleichbare Vorschrift verzichten. Vielleicht ist man bei Euch der Meinung, dass Baugesetzbuch § 907 Gefahr drohende Anlagen ausreichend regelt.
Jeder ist also verpflichtet, etwas zu tun. Bezüglich der Kosten muss man sich einfach einigen. Ansonsten gilt das Recht des schnelleren.
 
A

Almo85

...da muß zum Beispiel jeder auf seinem eigenen Grundstück entwässern - und Wasser fließt nach unten und nicht links oder rechts. Als Höherlieger ist es hier also Deine Aufgabe, Deine Erdmassen zu befestigen und zu drainieren - auch wenn der Zaun auf den L-Steinen ggf. das Vergnügen Deines Nachbarn wäre.
Ja, ich werde dafür sorgen, dass das Wasser nicht über die L-Steine auf das Nachbargrundstück fließt.

mir geht es hauptsächlich um die Befestigung. Ich gehe hoch...kein Thema, ich fange meine Erhöhung entsprechend ab. Aber ich muss doch nicht mit meinen L-Steinen so tief runter gehen, dass ich auch noch seine Reduzierung der Ebene mit befestige? Genau dafür suche ich einen entsprechenden Passus, der das regelt.
Für mich ist logisch das ich einfachhalber einen größeren Stein Setze, der komplett die 80cm stützt (seine -40cm und meine +40cm), es ist unsinnig hier zwei Befestigungen nebeneinander und übereinander zu machen. Nur will ich nicht für die größeren Steine zahlen, nur weil er sein Niveau so stark verändert hat, denn vor der Garage würden mir schon 40cm hohe Bordsteine reichen, jedoch wegen seiner Reduzierung müssen dort 100cm hohe L-Steine hin, die ich zahlen soll. Also nicht nur das die Materialkosten enorm höher sind, auch muss ein Bagger her.
 
E

Escroda

Genau dafür suche ich einen entsprechenden Passus, der das regelt.
Den gibt es nicht. Da musst Du einen Fachanwalt beauftragen, der entsprechende Urteile kennt oder selber danach recherchieren.
es ist unsinnig hier zwei Befestigungen nebeneinander und übereinander zu machen.
Richtig. Aber wenn ihr euch nicht einigt, läuft es darauf hinaus.
nur weil er sein Niveau so stark verändert hat
Also er hat das Niveau schon verändert? Und Du auch? Und wie sieht der Geländeverlauf an der Grenze jetzt genau aus?
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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