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ᐅ 3 Etagen Haus vorgeschrieben.


Erstellt am: 06.05.19 09:26

11ant07.05.19 21:42
Schneider13 schrieb:

Ich könnte quasi so bauen wie das weiße Haus und mache 2 große dachgauben rein falls ich diese bauen darf. Und dann wird das Haus als 3 stöckig angesehen ?
Nein, dieses Nachbarhaus ist zweigeschossig, im Plan (zwischen den Grundstücken verläuft eine Grenze zweier Bebauungsplanfelder) und in der Wirklichkeit. Allerdings gehört sein Grundstück und dasjenige daneben Richtung Behringstraße zum Bereich der "ersten Änderung" - ob davor oder danach gebaut, weiß ich nicht, aber interessant wäre die Gestalt dieser Änderung. Dreigeschossig sind wohl die besagten Häuser an der Eintrachtstraße (von denen ich nicht sehen kann, ob die noch zum selben Bebauungsplan gehören). Aber da habe ich wie gesagt den Verdacht, die haben sich für die Gauben eine Ausnahme geholt und dann mit den Gauben die Vollgeschossigkeit erfüllt.
Schneider1307.05.19 22:00
11ant schrieb:

Allerdings gehört sein Grundstück und dasjenige daneben Richtung Behringstraße zum Bereich der "ersten Änderung"
Gehört nicht nur das schwarz gestrichelte zur 1. Änderung?
Escroda08.05.19 14:28
Schneider13 schrieb:

Weil die Dachneigung ist wohl auch vorgeschrieben
Ja, schon, aber die Nachbarn haben sich auch daran nicht gehalten.
Fairplay-Haus schrieb:

Das Haus auf dem ersten Bild hat ein Mansarddach
Nein.
Schneider13 schrieb:

Es ist kein Mehrfamilienhaus Gebiet
Gebiet ist vielleicht zu viel gesagt, aber für dein Grundstück haben die Stadtplaner eindeutig ein Mehrfamilienhaus vorgesehen. Daher könnte es schwierig werden, die gleichen Befreiungen wie die Nachbarn zu bekommen, die zwar Gauben haben und die Dachneigung offensichtlich überschreiten, aber immerhin Mehrfamilienhäuser errichtet haben. Dein Einfamilienhaus wird den Stadtplanern nicht gefallen.
Fairplay-Haus schrieb:

Du solltest mal einen Planer oder Architekten dazu befragen.
Oder das Stadtplanungsamt, die müssen ja letztendlich auch befreien. Hier mal in Erfahrung bringen, warum die Nachbarn mit Dachneigung und Dachaufbauten abweichen durften und wie die Aussichten für dein Vorhaben wären. Ohne formelle Bauvoranfrage ist das zwar nicht rechtsverbindlich, aber für eine Einschätzung des Streitpotentials sollte es reichen.
Schneider13 schrieb:

Gehört nicht nur das schwarz gestrichelte zur 1. Änderung?
Ja.

Da ein Verkauf für Dich nicht in Frage kommt und Du keine Gründe für deine Aussage "Weil 3 Etagen kommt eigentlich nicht in Frage." genannt hast, kann Dir ein Architekt sicher auch ein vollkommen Bebauungsplan-konformes Einfamilienhaus auf dem Grundstück planen. Ist natürlich weit ab vom Standard.
11ant08.05.19 21:38
Schneider13 schrieb:

Gehört nicht nur das schwarz gestrichelte zur 1. Änderung?
Pardon, ja, stimmt: das weiße Haus ist ja Nr. 7, das liegt schon außerhalb der Änderung.
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