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ᐅ 3 Etagen Haus vorgeschrieben.


Erstellt am: 06.05.2019 09:26

ypg 06.05.2019 21:38
Du solltest Dir die Landesbauordnung mal durchlesen, auch zum Thema Definition Vollgeschoss.

Schneider13 schrieb:

aber laut Bebauungsplan und Aussage Bauamt ist dort nur möglich ein Haus mit 3 Etagen zu Bauen.

Im Baurecht gibt es keine Etagen, nur Vollgeschosse. Immer darauf achten, was das Bauamt gesagt hat und das, was Du annimmst, was sie gesagt haben.
Schneider13 schrieb:

Das heisst ich könnte evtl klappen 2 volle Geschosse zu bauen und das Dachgeschoss evtl dann als drittes Geschoss anzugeben?

Wenn das Dachgeschoss dann ein Vollgeschoss ist.
Schneider13 schrieb:

Woher erkennt man das sich die Nachbarn daran nicht gehalten haben?

Am Luftbild.
Schneider13 schrieb:

Eine Frage zum Schluss. Das Haus auf dem Bild im Anhang hat wie viele Geschosse? Nur das ich da mal verständniss für bekomme.

Ein Vollgeschoss ist in jedem Bundesland anders geregelt.
Als Bsp nehmen wir grob die 2/3 Regel: ein Dachgeschoss ist ein Vollgeschoss, wenn die Wohnfläche des DG mit der Raumhöhe ab 2,20 mind. 2/3 des EG hat.
Das hat mit der Neigung, aber auch mit dem Kniestock und Gauben zu tun:
In diesem Fall ist das Dach sehr steil, dazu kommen die Gauben. Letztendlich muss man rechnen. Geschätzt sind es 3 Vollgeschosse.

Escroda 06.05.2019 21:39
Schneider13 schrieb:

was genau Bedeutet das ?
Da dieser Punkt unter Baugestaltung geführt wird, hat er IMHO nur Auswirkungen auf die Fassadengestaltung, dass also ein vor die Außenwand vortretender Sockel nicht höher als 30cm sein darf. Hier ist beides nicht erfüllt: Sockel ist höher als 30cm und überschreitet die Erdgeschossfußbodenhöhe.

Rotes Backsteingebäude mit hohen Fenstern und Treppenaufgang, davor Straßenlampe
Schneider13 schrieb:

Woher erkennt man das sich die Nachbarn daran nicht gehalten haben?
Im Luftbild sind die Dachaufbauten sehr deutlich zu erkennen.
Schneider13 schrieb:

Woher wissen Sie das dort bäume stehen ?
Auch die erkennt man im Luftbild sehr deutlich. Ebenso, dass erst vor kurzem zwei Grundstücke weiter ein Mehrfamilienhaus errichtet wurde.
Schneider13 schrieb:

Das Haus auf dem Bild im Anhang hat wie viele Geschosse?
Kann man auf dem Bild nicht eindeutig erkennen. Meines Erachtens schrammt es nur knapp am Vollgeschoss vorbei.

Schneider13 07.05.2019 12:46
Okay. Echt kompliziert das ganze.

Weil die Dachneigung ist wohl auch vorgeschrieben das heißt das Dachgeschoss als 3. Zu nutzen wird wohl auch schwierig......

kaho674 07.05.2019 12:53
Ja, das klingt mir dann doch eher nach verkaufen, muss ich gestehen. Wenn ich vom Eigenheim träume, dann doch nicht über 3 Voll-Etagen und auch nicht mit mehreren Mietparteien in meinem Haus. Aber das muss natürlich jeder selbst wissen.

11ant 07.05.2019 14:19
Ein Vollgeschoss zu erzeugen ist nicht mehr und nicht weniger kompliziert als ein Vollgeschoss zu vermeiden.

Eigenheim bleibt Eigenheim, und da würde ich Nachbarn über oder unter mir ggü. der Hochkantwohnung aka Reihenhaus mit sieben Metern Garten"breite" entschieden vorziehen - ein Horizont ist, wie der Name schon sagt, kein Hochformat

Trittschall wird überschätzt, selbst die wildesten Nachbarsblagen verbringen nicht ihre gesamte Kindheit mit Hüpfen und Springen in der Wohnung. Ausblick (Penthouse) bleibt Ausblick, und der "Bungalow" kann ja seinen eigenen Eingang haben und das Treppenhaus für die Obergeschosse nur für den Weg in den Keller benutzen.

Ein Mehrfamilienhausgebiet bleibt ein Mehrfamilienhausgebiet - das würde man nicht dadurch ändern, sein eigenes Grundstück mittendrin nur mit einer Einzelwohnung zu bebauen. Eine Garten- oder Penthouse-Eigentumswohnung ist eigenentwickelt allemal wertvoller als wenn man nur nichttragende Wände "gestalten" kann. Über oder unter meinem Bungalow Nachbarn zu haben, würde ich nicht als Drama sehen. Einen Bungalow baut man schließlich, um alle Zimmer auf einer Etage zu haben, und nicht primär wegen der Dachflächenfenster

Mottenhausen 07.05.2019 14:31
Es gäbe ja vielleicht die Option: Kein Keller, dafür im EG eine großzügige Doppelgarage, Haustechnik- und Abstellraum. 1.OG wie üblich Wohnen/Essen/Kochen/Gast und im 2.OG die Schlafräume. So von der Aufteilung her. Das wird ggf. günstiger, als alles eine Etage nach unten zu schieben und mit der genannten Aufteilung im Keller zu beginnen. Aber so bauen nicht gerade wenige Leute, die auf 2 Geschossigkeit beschränkt sind und vielleicht sehr dankbar wären stattdessen dreigeschossig ohne Keller bauen zu dürfen.
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