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ᐅ 3 Etagen Haus vorgeschrieben.


Erstellt am: 06.05.2019 09:26

Fairplay-Haus 07.05.2019 19:34
Hallo,
ich war leider offline. Daher jetzt die Antwort auf deine Frage.
Die Landesbauordnung ist in der Gebäudeklassenfestlegung gleich der von Hessen.
Das oberste >Geschoss mit Aufenthaltsräumen darf nicht höher als 7 m sein und 400 m² Wohnfläche überschreiten um in Gebäudeklasse 3 zu bleiben. Es sind zwingend 3 Vollgeschosse vorgeschrieben. Wenn im Bebauungsplan nicht anders geschrieben, dann kann auch das DG das 3. Vollgeschoss sein. Muss aber nicht ausgebaut sein.

Fairplay-Haus 07.05.2019 19:36
Das Haus auf dem ersten Bild hat ein Mansarddach und ist üblicherweise ein Vollgeschoss. Somit 3. 3. Vollgeschoss.

Schneider13 07.05.2019 20:21
Fairplay-Haus schrieb:
Es sind zwingend 3 Vollgeschosse vorgeschrieben. Wenn im Bebauungsplan nicht anders geschrieben, dann kann auch das DG das 3. Vollgeschoss sein. Muss aber nicht ausgebaut sein.
Okay das wäre ja gut. Ich würde dann ohne Keller bauen und das Dachgeschoss als "Keller" nutzen....
Wo würde dieser Punkt im B plan stehen ?
Gruß

Schneider13 07.05.2019 20:23
Mottenhausen schrieb:

Es gäbe ja vielleicht die Option: Kein Keller, dafür im EG eine großzügige Doppelgarage, Haustechnik- und Abstellraum. 1.OG wie üblich Wohnen/Essen/Kochen/Gast und im 2.OG die Schlafräume. So von der Aufteilung her. Das wird ggf. günstiger, als alles eine Etage nach unten zu schieben und mit der genannten Aufteilung im Keller zu beginnen. Aber so bauen nicht gerade wenige Leute, die auf 2 Geschossigkeit beschränkt sind und vielleicht sehr dankbar wären stattdessen dreigeschossig ohne Keller bauen zu dürfen.
Ja ist auch eine gute Idee aber wir haben einen Riesen Garten hinten dran da wäre es doch mies wenn ich erst eine Treppe runter gehen muss um in den Garten zu kommen. Ich denke da an grillen den ganzen Kram immer von der Küche runter in den Garten und später wieder hoch??? nee

Schneider13 07.05.2019 20:25
11ant schrieb:

Ein Vollgeschoss zu erzeugen ist nicht mehr und nicht weniger kompliziert als ein Vollgeschoss zu vermeiden.

Eigenheim bleibt Eigenheim, und da würde ich Nachbarn über oder unter mir ggü. der Hochkantwohnung aka Reihenhaus mit sieben Metern Garten"breite" entschieden vorziehen - ein Horizont ist, wie der Name schon sagt, kein Hochformat

Trittschall wird überschätzt, selbst die wildesten Nachbarsblagen verbringen nicht ihre gesamte Kindheit mit Hüpfen und Springen in der Wohnung. Ausblick (Penthouse) bleibt Ausblick, und der "Bungalow" kann ja seinen eigenen Eingang haben und das Treppenhaus für die Obergeschosse nur für den Weg in den Keller benutzen.

Ein Mehrfamilienhausgebiet bleibt ein Mehrfamilienhausgebiet - das würde man nicht dadurch ändern, sein eigenes Grundstück mittendrin nur mit einer Einzelwohnung zu bebauen. Eine Garten- oder Penthouse-Eigentumswohnung ist eigenentwickelt allemal wertvoller als wenn man nur nichttragende Wände "gestalten" kann. Über oder unter meinem Bungalow Nachbarn zu haben, würde ich nicht als Drama sehen. Einen Bungalow baut man schließlich, um alle Zimmer auf einer Etage zu haben, und nicht primär wegen der Dachflächenfenster
Sry aber ich kann dir nicht folgen. Ich weiß nicht wie du das meinst.
Es ist kein Mehrfamilienhaus Gebiet das Haus nebenan z.b. ist ein Einfamilienhaus....gegenüber genauso.

Fairplay-Haus 07.05.2019 20:54
Hallo,
wenn im Bebauungsplan keine Angaben über ein auszubauendes DG steht, dann spricht auch nichts dagegen das DG als Boden zu nutzen. Es sind lediglich 3. 3. Vollgeschoss vorgeschrieben.
Was steht den über die Dachform bzw. Dachneigung oder Firsthöhe und Traufhöhe im Bebauungsplan.
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