Tilgungsverlauf im Voraus festlegen?

4,40 Stern(e) 5 Votes
P

Poldi

wer sagt den das die Grundschuld nicht eingetragen wird ? sie wird übertragen.
Das denke ich doch wohl, dass sie nicht eingetragen wird! Vorausgesetzt, es handelt sich um eine Anschlussfinanzierung und es wurde bereits bei der alten Bank getilgt.

Wenn ich einen Darlehen aufnehme, wird die Grundschuld ins Grundbuch eingetragen. Das verursacht Kosten beim Notar, Grundbuchamt und beim Gericht.

Wenn ich allerdings bereits eine Grundschuld im Grundbuch stehen habe, die bei der alten Bank überwiegend getilgt wurde, gibt es die Möglichkeit der sog. Grundschuldabtretung. Wie bereits beschrieben, bekommt die neue Bank ein Schriftstück der alten. Das machen die Banken unter sich aus, wird nicht im Grundbuch eingetragen und kostet nichts. Das machen die Banken auch mit. Habe ich selbst bei dem VR-Darlehen erlebt. Natürlich beträgt die max. Höhe der Abtretung den Betrag, der bereits getilgt wurde. Den die alte Bank also nicht mehr als "Sicherheit" braucht. Der Rest muss per neuer Grundschuld ins Grundbuch eingetragen werden und kostet dementsprechend auch.
 
Zuletzt aktualisiert 07.07.2025
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3196 Themen mit insgesamt 70378 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Tilgungsverlauf im Voraus festlegen?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundstück gekauft - Finanzierung/Darlehen Haus möglich? - Seite 213
2Wie wird bei einem Neubau die Höhe der Grundschuld festgelegt? 14
33-Fache Eintragung im Grundbuch - Seite 327
4Grundschuld-Problem bei Teilflächen für Finanzierung 11
5Grundschuld - Grundstück und Hausfinanzierung separat 12
6Grundschuldbestellung - Notarvertrag, Grundschuld... 28
7Problem mit NRW.Bank-Kredit und Grundschuld - Seite 215
8Übertragung alter, nicht valutierender Grundschuld 12
9Finanzierung mit zusätzlicher Grundschuld auf Haus der Eltern 12
10Grundschuld / Hypothek - Welches Finanzierungsrisiko besteht? - Seite 318
11Zwischenfinanzierung / variables Darlehen 11
12L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen? - Seite 632451
13Erst das Grundstück kaufen, dann in Ruhe planen und bauen...? 11
14Restbetrag wird nicht augezahlt da Grundbuch nicht freigegeben... 19
15Bauherr/Grundbuch bei noch unverheiratetem Paar 28
16Grundstückskauf, Ehepartner mit ins Grundbuch eintragen? 17
17Einsicht Grundbuch Elternhaus - Seite 321
18Erbpachtgrundstück, Grundbuch - Restschuld übernehmen? 15
19Nutzungsart im Grundbuch. Ferienhaus vermietbar oder nicht? 23
20Schenkung/Doppelhaus/Grundbuch - Seite 323

Oben