Innenputz/Treppen- und Eingangstuerbereich gesondert abrechnen??

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C

casablanca14

Hallo Leute,

ich brauche eure Hilfe!!

Folgendes Problem:

Der Innenputz in unserem Neubau wurde bereits in Januar 2014 fertiggestellt bis auf die Treppe zum ersten Stock und die Eingangstür, da diese noch nicht eingebaut waren. Das sollte später "nachgeputzt" werden. Die Rechnung für den Innenputz wurde in Januar auch beglichen.
Jetzt kommt eine separate Rechnung für die Treppe und Tür in Höhe von 238 € mit der Begründung, so werde es üblicherweise gehandhabt, dass diese Bereiche nicht inbegriffen seien. Das wurde in keinen der (Vor-) Gespräche erwähnt oder schriftlich mitgeteilt.
Kennt sich vielleicht jemand damit aus? Ist diese Trennung und die gesonderte Abrechnung rechtens oder will die Firma uns abzocken??
Was sollen und können wir machen??

Vielen Dank schon mal für eure Antworten im Voraus!!
 
B

Bauexperte

Hallo,

was genau steht in der BB zum Thema Innenputz?

Liebe Grüsse, Bauexperte


Bauexperte, von unterwegs
 
I

Irgendwoabaier

BauBeschreibung.

Aus meiner Sicht würde so ein Verfahren übrigens Sinn machen - wenn eine Leistung erbracht worden ist, gehört sie auch abgerechnet. Falls nur anteilig erbracht, dann auch entsprechend nur anteilig abgerechnet, sollte aber auch aus der Rechnung hervor gehen. Wenn man sie über mehrere Jahre stückelt (um zum Extrem zu gehen) - wird es sonst irgendwann für den Unternehmer sehr schwierig.Und die verkehrte Variante 'wir rechnen mal gesamt ab, liefern dann aber irgendwann mal nach' ist auch nicht so das wahre...
 
C

casablanca14

Es gab insgesamt 2 Rechnungen. Die erste war eine Abschlagsrechnung, in der zweiten lautete die Positionsbeschreibung "Fertigstellung der Arbeiten", obwohl der Treppenbereich ja noch nicht fertig waren.
Aus meiner Sicht kann das nur bedeuten, dass es alle Wände impliziert, also auch die Treppe und Tür, sodass die dritte Rechnung ja völliger Quatsch ist. Oder????
 
Zuletzt aktualisiert 04.06.2025
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