Zum Entwurf:
550000€ reicht für Baukosten von 50000€ und
für knappe 170qm Wohnfläche im Haus. Nicht mehr. Die Außenanlagen kommen in top, Keller ist auch nicht eingepreist. Dann zwei Sitzfenster, Sanitär/Sauna im Keller, Dachterrasse, Kosten, die durch eine Haushaltstrennung entstehen, also Vorinstallationen, das ist ja alles preislich gar nicht machbar.
Aufgrund des geringen Rest-Gartenfläche möchte ich eine Dachterrasse,
Dann weitere Wasserleitung, Bewässerung, Treppenhaus auf die Dachterrasse, erweiterte Tragfähigkeit, usw.
Bauhöhe bis Attika 6,5m und dann noch 3,5m.
Und damit ist das Treppenhaus an der Ecke des Hauses eh nicht kompatibel. Das müsste sich innerhalb der Grundfläche befinden, damit das Treppenhaus zur Dachterrasse sich nicht auf der Attikaseite befindet.
1 Stellplatz vorgeschrieben
Mit Einliegerwohnung 2 Stellplätze stimmt.
Genau! Wo sind die denn jetzt? Wo ist der Stellplatz für den Mieter, der zwar erst später gepflastert werden muss, aber jetzt schon eingeplant werden sollte. -> Privatsphäre beachten beim Grundriss und Nutzflächen auf Grundstück. Davon sieht man nichts in Deiner Planung. Überhaupt nicht durchdacht, noch reif für eine innere Akzeptanz der Planung.
Kasten muss nicht in dem Zimmer sein, aber das schaut vermutlich auch blöd aus, wenn sich in diesem Zimmer nur ein Bett befindet.
Keine Ahnung, was mit dem Kasten gemeint ist, aber wo eine Schlafstätte geplant ist, sollte eventuell auch ein Kleiderschrank notwendig sein.
Es stört mich derzeit, dass der Gang im EG finde ich nicht gut genutzt ist und unnötig Platz verschwendet
Diese unnötige Freifläche vor dem Bad und dem Büro hast Du geplant. Sie ist wuselnde Garderobe und Spielfläche in einem.
Homeoffice oder Schlafzimmer in EG
Originell ist natürlich, dass man genau dort, wo das Haus wahrscheinlich am lautesten ist, das Büro einplant. Du redest nicht nur von Ruhe, sondern kommst auch hier:
EG und OG sollten daher Geräuschtechnisch entkoppelt sein. offene Küche wäre schön, da ich optisch Platz haben möchte;
.. mit Entkopplung von Geschossen wegen Geräuschen. Auch eine offene Küche ist laut. Deine Planung widerspricht sich mit Deinen Bedürfnissen nach Ruhe. Der sichtbar offene Zugang zur Toilette wurde schon genannt. Was ist denn bei Trennung in zwei Wohneinheiten? Darf da dann ein Partner keinen Besuch mehr bekommen, weil für den anderen kein privater Rückzug vorhanden ist? Viel Fläche, aber kein Rückzug machbar.
Ideal wäre natürlich wenn man bei Bedarf die Küche etwa mittels Schiebetür abtrennen kann, daher wäre Doppelschiebetür super, aber das ist im derzeitigen Grundriss glaube ich nicht drinnen.
Was denn jetzt? Sitzfenster oder Schiebetür? Da widersprechen sich doch Bedürfnisse („Ideal“, „schön wäre es“, „wichtig ist..“) in diesen Grundriss, wohlgemerkt!
EG soll bei Bedarf ibarrierefrei umfunktioniert werden können, somit größere Dusche, befahrbares Waschbecken, breitere Türen,
Es IST nicht barrierefrei. Es ist auch nicht barriereARM, da kein Abstellraum in erreichbarer Nähe ist. Küche ist nicht barrierefrei. Ein Bad mit 2 Metern Breite und einer Waschmaschine drin ist fürchterlich eng, wenn man nicht weiß, wohin mit den Krücken oder anderen sperrigeren Gehhilfen.
Vollwertiges Badezimmer inkl Waschmaschine, da Einliegerwohnung.
Eine vollwertige Wohnung hat einen Abstellraum, eine Möglichkeit zum Trocknen von Wäsche, und wenn möglich noch einen Freisitz, damit der Mieter sein Bierchen nicht auf seiner Motorhaube vor Eurem Badfenster abends trinken muss.
Dann gesteht man der kleinen Zielgruppe als Mieter auch einen Kellerraum zu, ohne dass man selbst durch den TK-Raum seine Abstellräume erreichen muss.
Für eine Nutzung des OGs als Familie, also vorerst, sind die Räume sehr unvorteilhaft verschieden in ihren Größen.
Grundsätzlich sind 5qm für ein Dusch-WC anzustreben, wenn es das Zweitbad ist. 6,irgendwas ist für ein Hauptbad schon recht spärlich, wenn dort auch noch gewaschen wird. Wo gewaschen wird, fällt auch Platzbedarf zum Sortieren und Bügeln an. Für 4 Personen halte ich so ein Bad für mangelhaft, gar ungenügend, wenn man bedenkt, dass man es selbst in der Entscheidung und Hand hat und es sich nicht um eine 60qm-Sozialwohnung handelt.
Ein Sitzfenster kann reizvoll sein, auch in einer Küche. Aber doch nicht in einer recht kleinen und kompakten Küche, wo man nicht weiß, wohin mit den Sachen, denn Hochschränke gibt es zur Lagerung nicht. Es bleibt ein unruhiger Ort, der nicht einlädt, zu sitzen und zu träumen. Die Sitzbank wird dann wohl eher als Ablage genutzt.
Ausrichtungen sind nicht durchdacht, innerhalb des Hauses nicht und auch nicht die 2 Wohneinheiten in Bezug zueinander.
Alles in einem reif für die Rundablage!