Von wo aus wird der Grenzabstand gemessen?

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Many541

Von wo aus wird der Grenzabstand eines Gebäudes gemessen? Angenommen die Traufhöhe ist 4m, die Firsthöhe 10m (Satteldach) und der Faktor (Niedersachsen, WA) ist 0,5. Muss dann die Außenwand 2m und der First 5m von der Grenze entfernt sein oder muss auch die Außenwand bereits 5m entfernt sein?
 
11ant

11ant

Von wo aus wird der Grenzabstand eines Gebäudes gemessen?
Das ist egal, Differenzen sind richtungsunabhängig A_B oder B_A gleich groß.
Angenommen die Traufhöhe ist 4m, die Firsthöhe 10m (Satteldach) und der Faktor (Niedersachsen, WA) ist 0,5. Muss dann die Außenwand 2m und der First 5m von der Grenze entfernt sein oder muss auch die Außenwand bereits 5m entfernt sein?
Angenommen, wir reden von ein und derselben Wand - dann hat sie natürlich auch nur einen Grenzabstand. Die Giebelwand im Beispiel hätte dann 7 m mittlere Höhe und müßte wohl 3,5 m von der Grenze zurückweichen.

Gehörte das nicht eigentlich als Anschlußfrage in https://www.hausbau-forum.de/threads/grenzabstaende-von-gebaeuden-verifizieren.45908/ ?
 
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Many541

Wird denn jeder Punkt am Gebäude einzeln betrachtet oder muss das Bauwerk als ganzes den Abstand einhalten, der sich aus dem höchsten Punkt ergibt?
 
11ant

11ant

Wird denn jeder Punkt am Gebäude einzeln betrachtet oder muss das Bauwerk als ganzes den Abstand einhalten, der sich aus dem höchsten Punkt ergibt?
Ach, das wäre wieder eine Frage an den hier schon eine ganze Weile nicht mehr aktiven @Escroda gewesen. Ich dilletiere mal, ohne Gewähr:

Vereinfachend kannst Du Dir von jeder Wand vorstellen, sie würde (in der Höhe freilich um den jeweiligen Faktor verzerrt) virtuell wie ein gefällter Baum auf die Grenze gestürzt. Dabei darf dann kein Punkt dieser Wand im "Abseits" liegen ;-)

Worum geht es überhaupt: willst Du einen Grenzabstand möglichst ausschöpfend einhalten, oder verdächtigst Du einen Anderen, er habe sich zu Deinem Nachteil verrechnet ?
 
11ant

11ant

Ich möchte die Angaben des Verkäufers anhand eines Lageplans verifizieren
Dann bedenke, daß das Spiel nur mit Kenntnis der Bezugshöhen funktioniert. Außerdem sind Länderbauordnungen veränderlich, z.B. bzgl. des Höhengewichtungsfaktors oder der Privilegierung von Nebengebäuden. Da kann man als Laie schnell mal eine Fehlbewertung vornehmen.

Ist für Dich kaufentscheidend, ob Du noch viermeterzwölf breit anbauen darfst oder nur dreimeterachtundneunzig ?
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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