Fluchtweg Nachbar über Privatstraße

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H

HerzKopf

Hallo liebes Forum,

ich bin schon seit einiger Zeit stille Mitleserin in diesem Forum und habe schon viele gute Tipps gefunden.
Jetzt komme ich zu euch mit einer Frage und bräuchte bitte eure Hilfe:

Situation:

Eine Privatstraße führt von der öffentlichen Straße zum Wohnhaus.
An der öffentlichen Straße wurde ein Mehrfamilienhaus gebaut.
Nun nach den Pflasterarbeiten führt von den Terrassen und von einer Seitentüre (die nur innen eine Klinke hat)
ein Weg auf die Privatstraße.

Wir suchten das Gespräch mit dem dortigen GU und gaben unsere Bedenken bez. Haftung bei Benutzung (was jetzt bei Einzug bereits vorkommt) an.
Der GU teilte uns mit, dass die Stadt diese Wege als Fluchtwege vorgeschrieben hat.

Jetzt zu meinen Fragen:
Fluchtweg über fremde Privatstraße möglich? Was wenn wir unsere Straße mit einem Zaun zumachen möchten?
Betreten der Privatstraße ohne Anfrage Wegerecht / Gehrecht möglich? Wie sieht es da mit der Haftung aus?

Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen, auch wie man sich weiter verhalten sollte.

Wir haben kein Problem damit, dass die Leute das Stückchen über unsere Privatstraße gehen, oder Autos ausladen bei Einkäufen, möbel jetzt bei Einzug,
aber natrülich wollen wir bei Eisunfällen etc. nicht haftbar gemacht werden.
Ebenfalls steht für mich eine mögliche Kompensation im Raum, da wir eingeschränkt werden mit Gestaltung und Nutzung der Privatstraße um die Fluchtwege nicht zu verschließen.

Ich hoffe ich habe die Situation einigermaßen verständlich geschildert.
Anbei noch eine kunstvolle Skizze zur veranschaulichung.

Danke für eure Unterstützug!
fluchtweg-nachbar-ueber-privatstrasse-457007-1.png
 
Y

ypg

Fluchtweg über fremde Privatstraße möglich?
Dazu muss man wohl erstmal verstehen, was ein Fluchtweg ist. Er dient zur Selbstrettung bei Gefahr, aus dem Haus zu kommen. Es ist der Weg, der endet ?vor Eurem Privatweg?!

Der Privatweg ist zu 100% Euer Weg? Dann habt Ihr alle Rechte und alle Pflichten, dürft es auch dicht machen.
Nun weiß ich nicht, ob Ihr es bei Gefahr im Verzuge bereitstellen müsst... ich sag mal, wenn auf öffentl. Grund ein Unfall passiert und ich als Fussgänger ausweichen muss, nehme ich auch das Privatgrundstück, bevor man mich übersemmelt und das ist dann auch kein Hausfriedenbruch.
Die Frage ist tatsächlich, was ist, wenn Ihr da einen Stacheldrahtzaun hinmacht... irgendwie unlogisch.
Deshalb würde ich das Gespräch bei der Gemeinde suchen. Der Fluchtweg selbst kann ja hinführen, wo er will, es ist ja kein Rettungsweg.
Allerdings gibt es auch Zwischenformen zw privat und öffentlich. Und oftmals vergisst man das Recht der Öffentlichkeit, wenn man 100% Pflichten hat.
Wir haben kein Problem damit, dass die Leute das Stückchen über unsere Privatstraße gehen, oder Autos ausladen bei Einkäufen, Möbel jetzt bei Einzug,
aber natrülich wollen wir bei Eisunfällen etc. nicht haftbar gemacht werden.
Das würde ich dann allerdings nicht erlauben. Reichst Du den kleinen Finger, wird die Hand genommen und Du bist in der Räumpflicht, weil Du ansonsten alles geduldet hast. Ich würde dort ein Schild anbringen und zwischen Nutzung allgemein und Fluchtweg deutlich unterscheiden.
 
Zuletzt bearbeitet:
P

Pinkiponk

Hat die Gemeinde bestätigt, dass die Fluchtwege genau so sein müssen? Ich weiß nicht, wie realistisch die Zeichnung ist, aber meiner Meinung nach gibt es doch auch die Möglichkeit eines Fluchtweges der nicht über Eure Privatstraße führt; zwischen Mehrfamilienhaus und Eurer Privatstraße.

Davon abgesehen finde ich es sehr großzügig von Euch, dass die Leute den Seiteneingang/Fluchtausgang und somit Eure Privatstraße auch für anderes benutzen dürfen. Ich weiß nicht, ob ich das einräumen würde. Hast Du evtl. echte Fotos von den Gegebenheiten?
 
P

Pinkiponk

Das würde ich dann allerdings nicht erlauben. Reichst Du den kleinen Finger, wird die Hand genommen und Du bist in der Räumpflicht, weil Du ansonsten alles geduldet hast. Ich würde dort ein Schild anbringen.
Danke für diesen Satz. Ich hatte mir schon überlegt, ob ich vielleicht zu egoistisch oder asozial bin, denn auch ich würde das so nicht wollen. Es kommt vielleicht auch ein wenig darauf an, was für Menschen in dem Mehrfamilienhaus wohnen und ob sie den Seiteneingang/Fluchtweg dann als Müllabladeplatz o.ä. verstehen.
 
H

HerzKopf

Hallo,
vielen Dank für eure Antworten.

Privaststraße bedeutet, dass diese Straße 100% in unserem Besitz ist.
Es dort kein eingetragenes Leitungsrecht, Geh- und Fahrrecht etc. für andere gibt.
Die Skizze ist natürlich nicht akkurat. Von den hinten liegenden Terrassen gibt es sonst aber wohl keine direkte Anbindung an die öffentliche Straße.

Ich bin mir jetzt ehrlich gesagt nicht sicher ob Fluchtweg oder Rettungsweg.
Bei Rettungsweg müsste das ganze doch anders geregelt sein, da hier im Ernstfall schweres Gerät ran muss.

Ich finde es sehr schade, dass hier nicht proaktiv von Seitens Gemeinde oder GU auf einen zu gegangen wurde im Vorfeld.

Zum Thema Schild:
Würde ein Schild im Sinne von: Privatweg - Verbotsschild die Haftung ausschließen?

Ich denke wir müssen das Ganze auch beobachten, wie häufig dieser Ausgang frequentiert wird.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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