Rückzahlung der Kaution bei Mietwohnung

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tecker2010

tecker2010

Hi,

wir sind im Januar aus unserer Wohnung in Berlin ins neue Eigenheim umgezogen. Noch offen ist bislang die Rückzahlung der Mietkaution (2.000 EUR). Unser Vermieter will nun (nach erneuten Drängeln) die Hälfte auszahlen und die andere Hälfte erst nach der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017. Diese macht er im Jahr 2018. Wir müssten als bis zum nächsten Jahr warten, ehe wir die 2. Hälfte der Kaution bekommen. Ich frage mich nun ob das rechtens ist? Seine Begründung ist, dass sich noch Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung 2017 (es war nur der Monat Januar!) ergeben könnten und er die halbe Kaution so lange als Sicherheit benötigt.
Ich bin der Meinung gelesen zu haben, dass binnen 6 Monaten eine Rückzahlung erfolgen muss. Weiß jmd. von euch was in meinem Fall zu tun ist?

Danke, Grüße
 
A

Andi1888

Die vollständige Rückzahlung kann erst erfolgen, wenn der Vermieter alle Belege und Rechnungen der Versorgungsunternehmen Vorliegen hat. Das kann auch 12 Monate dauern. Allerdings darf er nur einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten. Bei einem Monat Mietdauer sollten das keine 1000€ sein.
Wenn ihr im Januar ausgezogen seid, dann läuft der Abrechnungszeitraum bis Dezember 2017. Es kann also passieren, dass ihr die endgültige Rückzahlung erst Ende 2018 bekommt. Je nachdem wie schnell der Vermieter und die Abrechner sind.
 
Winniefred

Winniefred

Ja das ist rechtens. Er darf einen entsprechenden Teil einbehalten, bis das Jahr 2017 voll abgerechnet wurde und das wird erst irgendwann 2018 sein (Betriebskostenabrechnung 2017!). Er darf den Anteil als Sicherheit einbehalten, falls Nachzahlungen zu erwarten sind. Was angemessen ist und was nicht--das ist strittig. Ich nehme an es lohnt sich hier nicht zu streiten; ihr bekommt das Geld eben erst später.
 
B

Bieber0815

Wir hatten unsere Wohnung im Juni 2016 übergeben (Mietverhältnis endete zum 31. 07.) Im Januar 2017 wurde wir ungeduldig und schrieben einen Brief, Auszug:

Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2016 Sie nicht dazu berechtigt, die Kaution einzubehalten Selbst ein Sicherungseinbehalt für eine zu erwartende Nachzahlung ist nicht rechtmäßig, da die Nebenkostenabrechnungen der Vorjahre Gutschriften zu unseren Gunsten enthielten (AG Hamburg, 43b C 367/97, Urteil v. 15.5.1998).
.

Darauf gab's umgehend die Kaution zurück. Auf die Nebenkostenabrechnung für 2016 warten wir noch, aber im Januar 2018 können wir diese gelassen einfordern ;-).
 
A

Alex85

Der Einbehalt muss angemessen sein und wenn z.B. immer Rückzahlungen fällig wurden oder nur kleine Nachzahlungen, wäre der hier vierstellige Betrag absolut unangemessen. 1000€ Einbehalt für einen Monat wäre angemessen, wenn deine Nebenkosten sonst 12000€ im Jahr gewesen sind ...
 
T

toxicmolotof

...wenn die jährliche NebenkostenNACHzahlung in den vergangenen Jahren im Mittel 12000 Euro betragen hätte.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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