
11ant
Andersherum gefragt: wenn nicht, wie soll das OG denn dann ein Vollgeschoss werden ?Ich glaube nur nicht, dass der Kniestock beliebig groß werden darf.
Dazu muß es ja die Vollgeschoss-Latte reißen. Das braucht allerdings wohl tüchtig Kniestock.
Zwangsweise, da ich ja nicht der Baudezernent bin.Doch, denn die Antwort auf die Frage des TE
bleibst Du uns schuldig.
Ich habe ja durchaus, ähnlich wie Du
spekuliert, das gleichzeitige Voll-und-Dach-Geschoss könne durch solche offenen Dachuntersichten entstehen. Wegen der mindestens 28° DN habe ich das allerdings wieder verworfen, weil die für mich erstens dafür schon eine "Obergrenze" wären, und zweitens die Dachneigung dafür spricht, im Spitzboden Stehhöhe ermöglichen zu wollen.Die Bauform "Stadtvilla" schließt der Bebauungsplan aus, da das 2. Geschoss kein Dachgeschoss ist. Wird es vielleicht schon zum Dachgeschoss, wenn ich die Decke zur Dachkonstruktion einfach weglasse oder vielleicht die Dachkonstruktion in 2,45m beginnen lasse?
Daher bin ich dann umgeschwenkt, für wahrscheinlicher zu halten, daß lediglich darüber nur "Null Wohnfläche" im Sinne der Baunutzungsverordnung sein möge. Aber
und am schönsten, wenn der TE dazu ein Statement der zuständigen Stelle einholen würde. Denn wenn wir da unterschiedliche Einschätzungen zu beisteuern, bringt das vermutlich mehr Konfusion als Klärung. für die muß ein "Zuständiger" her - "Verständige" (zudem mit unterschiedlichen Werdegängen und Auffassungen) reichen da nicht.Ich finde die Frage sehr spannend und durchaus diskussionswürdig.
Mit Gezänk meine ich, wenn mit gleicher Bestimmtheit unterschiedliche Auffassungen in den Raum gestellt werden. Und der Fragesteller dann vor allem an Unsicherheit gewinnt :-(Welches Gezänk meinst Du? Ich finde es interessant, mit welchen praxisfernen Festsetzungen manche Stadtplaner den Bauherren, Architekten und Genehmigungsbehörden das Leben schwer machen.
Einer der Diskutanten ist Vermessungsingenieur, der ist wenigstens vom Fachgebiet benachbart. Ein anderer ist Unternehmensberater, die haben ja zumindest klischeemäßig Ahnung immer antiproportional zu Meinung - aber ganz sicher ist man da auch nicht immer. Und dann kommen noch weitere hinzu, und der Fragesteller möchte rufen: "Besen, Besen, seid´s gewesen !"
"Entscheidend" klären kann nur, wer sich dieses Volldachgeschoß (oder Dachvollgeschoß) ausgedacht hat. Der muß ja wissen, was für Vorstellungen ihn da geritten haben.
Das wäre, wenn man noch die Geschossflächen- bzw. Baumassen zahl hinzunähme, auch von meiner Seite schon der ideal verhältnismäßige Bebauungsplan. Diesen Unfug, auch noch Kataloge von Vorgartengehölzen (freilich innerhalb des botanischen Horizontes des Gemeinderates) aufzustellen, braucht man für den Baugebietsfrieden nicht.Warum hat man nicht einfach minimale und maximale Trauf- und Firsthöhen festgesetzt?