Sicherheitseinbehalt von Handwerkerrechnungen

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Reykjavik19

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage, wie viel Sicherheitseinbehalt darf ich bei einer Handwerkerrechnung machen.

Zur Erklärung, mein Mann und ich bauen zur Zeit ein freistehendes Einfamilienhaus in Eigenregie.
Jetzt liegt mir die Rechnung für die Erd- und Entwässerungsarbeiten vor, die ich bezahlen möchte.

Wie viel Sicherheitseinbehalt darf ich (wir) von dieser Rechnung machen? Sind es 10% oder 5%?

Ist es richtig, dass wenn man ein prüffähiges Aufmaß hat 5% einbehalten werden dürfen und wenn dieses Aufmaß nicht vorliegt 10%?

Viele Grüße

Reykjavik
 
N

nordanney

Was habt Ihr vereinbart? Schriftliche oder mündliche Aufträge? Nach Baugesetzbuch oder VOB? Abschlagszahlungen oder fertige Leistung?...
 
lastdrop

lastdrop

Für was sollte ein Sicherheitseinbehalt bei Erdarbeiten sein?

Leistung ist doch erbracht?
 
andimann

andimann

Hi,

habt ihr einen Sicherheitseinbehalt vereinbart? Wenn nicht, könnt ihr den auch nicht einfach so einbehalten. Es gibt da wohl entgegen landläufiger Meinung keine gesetzliche Grundlage. Auch einfach deswegen, weil jeder Leistungserbringer dann 5 Jahre auf seine letzten 5 % Bezahlung warten müsste.

Abgesehen davon: wofür einen Sicherheitseinbehalt bei den Erdarbeiten? Entweder hat der gebuddelt oder nicht? Für die Vermessung ist eigentlich der Vermesser zuständig.

Viele Grüße,

Andreas
 
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Legurit

Finde ich ein schwieriges Thema... die Idee des Einbehalts ist es ja ggf. Nacharbeiten finanzieren zu können, wenn der Leistungserbringer nicht mehr fähig oder willens ist die Leistung zu erbringen.
Manchmal wird es auch als Druckmittel verstanden.
Wir hatten komplett darauf verzichtet und haben auf Handwerker in der Nähe und deren Ruf gehofft - hat eigentlich gut funktioniert (wobei natürlich die 5 Jahre noch lang nicht um sind)

Wenn ich mich jetzt in einen kleinen Handwerker reinversetze, der über 5 Jahre 5% seiner Bezahlung immer vorstrecken muss - teilweise ja durchaus auch materialintensiv...
 
R

Reykjavik19

Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.

@nordanney: grundsätzlich alles schriftlich und fertige Arbeiten nach VOB.

@andimann: in den Erdarbeiten sind ja nicht nur der Bodenabtrag enthalten sondern auch die Lieferung und der Einbau der Entwässerungsleitung, Anschluss an den vorh. Rev-Schacht, Erstellung eines Absturzes im Schacht sowie die Lieferung und der Einbau von Schotter für die Bodenplatte.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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