Baustrasse- Pflicht?

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J

Jury

Hallo zusammen,

ich habe aktuell folgende Frage: der Bauanzeige ist die Baustrasse keine Voraussetzung. Es ist klar dass ich die dennoch brauche, diese muss aber der Amt nicht kennen.
Nun bevor Ihr mir die Antwort schreibt ist folgendes zu beschreiben:
Zur Überquerung öffentliche Verkehrswege braucht man eine Genehmigung der Gemeinde woraus sich wieder Gebühren und auflagen ergeben. Ich habe mit meinem Grundstück bzw. mit der Zufahrtt dahin nichts zu überqueren. Mein Tor ist weniger als einen Metter von der Asphaltstrasse die keine Bordsteinkante hat. Somit kann da auch nichts kaputt gefahren werden.
Vorsichtsselber habe ich bei dem Amt angerufen und nachgefragt womit ich rechnen muss wenn ich den Antrag auf BaustellenZufahrtt stelle -ja und daaa... kamen Auflagen über Auflagen- angefangen von der Breite bis zu Beschaffenheit (Asphaltdecke) usw. auf mich abgeprasselst.
Der Typ beim Amt lies mich kaum was sagen. Fakt ist jedoch, dass in der Gegend zahlreiche Baustellen sind die nicht ein mal Schotter zu der Strasse haben, lediglich auf dem Grundstück ist die "Baustrasse" aufgeschüttet.
Ich frage mich nun ob ich die Zufahrt überhaupt beantragen muss? Wenn ja, können die mir den wirklich vorschreiben eine Asphaltdecke zu machen auch wenn die völlig unsinnig Wäre? Was passiert wenn ich nichts beantrage?

Also grob gesagt: ich will da nichts machen. Mit welchen Konsequenzen muss man da rechnen?
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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