Ich würde erstmal klären wollen was Du genau vor hast.
Der Begriff "Solaranlage" ist ein Oberbegriff für alle Anlagen, die Sonnenenergie nutzen, während sich die Photovoltaik speziell auf die Umwandlung von Sonnenlicht in elektrischen Strom bezieht.
Die Vermutung liegt nahe, das Du...
Ich habe mir nun mal die Bilder angeschaut. Sieht doch super aus. Ton in Ton macht man nicht.
Aber für den Fehler würde ich trotzdem die Nachbesserung fordern um zumindest entsprechend einen Nachlass zu bekommen. An einer Klage verdienen nur die Gerichte und Anwälte.
Fugenfarbe habe ich keine...
Ja schwierig,
Daher mein erster Rat Fachanwalt.
Ersatzvorname nautürlich der letzte Schritt. Wenn man mit grau wirlich nicht leben kann.
@Mina 1983 zeig doch mal ein Foto.
Falls der Unternehmer sich auf die Unzumutbarkeit beruft, hier ein Zitat aus dem Netz.
FAHRLÄSSIGE HERBEIFÜHRUNG DES MANGELS - MANGELBESEITIGUNG NICHT UNVERHÄLTNISMÄSSIG
OLG FRANKFURT, URTEIL VOM 12.07.2013 - 24 U 143/12
Auch wenn der Aufwand für die Aufbringung der geschuldeten Wärmedämmung...
Kann Da nur zu einem guten Fachanwalt raten.
Mangel schriftlich Anzeigen und zur Behebung mit Fristsetzung auffordern. Bei nicht Erfüllung. Nachfrist setzen und dann
Abnahme verweigern.
Geld einbehalten.
Alternativ Ersatzvorname mit neuen Unternehmer falls Die Mangelbeseitigung nicht erfolgt...
Hier mit einer guten Begründung ein Angebot mit 350k machen. Hop oder Top. So ein Objekt ist kaum zu verkaufen.
Eventuell hat der Makler noch kein passendes oder gar kein Angebot bekommen. Das würde mich nicht wundern.
Das geht leicht von Hand auszuheben. Grabzange (oder Spaten) und Brechstange zum Auflockern. Die Empfehlung des Herstellers ist üblich. In 60 cm Tiefe wirst Du vermutlich keinen Schotter mehr finden.
Ich vermute mal eine Erbengemeinschaft. Da wird man sich oft nicht einig. Oder der Preis passt nicht. Nach dem BRW sind es 160k. Haus zu gross und Schwimmbad unnoetig. Keine Garage usw.
Aber die Anwendung von Kniestockregeln, die mit der Deckenhöhe im EG durchaus Auswirkungen haben.
Aber 2,6 m ist durchaus normal. Die habe ich auch im EG. Sogar etwas mehr.
Schade eigentlich. Hast denn schon mal Deine Bank gefragt?
Hier geht mann mit einem Architekten hin, der die Kosten an Hand Eurer Anforderungen abschätzen kann.
Hast Du denn das UG schon mal besichtigt?
Mit grossen Gauben oder zusätzlichen Giebeln sowie Erker kann man viel im DG raus holen. 3/4 sollten leicht zu erreichen sein.
Gibt es Gefälle auf dem Grundstück?
Ca 170m2 WF sind mMn leicht realisierbar.
Einige Bilder zeigen Gefälle des Grundstücks auf. Ein Haus mit Flachdach und 2 Etagen (vermutlich ein leichtes Staffelgeschoss) zeigen doch das noch nicht mal ein Satteldach vorgeschrieben sein kann. Da gibt es sicher Möglichkeiten. Das das Bauamt gern das komplette Bauwerk sehen will, kann ich...
wer rechnet denn heute noch mit umbauter Raum?
38 hinschreiben und 45 zeichnen ist auch nicht ganz richtig. Wobei mir die 45 oder 38 besser gefallen als die 50 vom Bestand.
Habe ich auch gelesen.
Wenn man sich (am besten schriftlich) mit dem Nachbar darauf geeinigt hat, dann macht das Sinn. Sonst kann es irgendwann zum Streit führen. Was ich hier bereits vermute.
Genau hier ist ja nun das Problem.
Hier gehört ordentlich geplant. Am besten zusammen mit der Terrassenüberdachung. Die Schalsteine des Nachbarn sind hoffentlich nicht teilweise auf Deinem Grundstück. Denn nutzen kannst Du die nicht, da die als Gründung einer Mauer mMn nicht taugen.
Warum eine Mauer? Geht doch auch Anders. Zum...
Mal ganz von der Idee ab. Du willst unbedingt vermieten. Warum? Die Mehrkosten von ca. 300k holst Du doch nie wieder rein. Gewinn ist auch keiner drin. Bau Dir ein schickes Einfamilienhaus und geniesse das schöne Grundstück.
Bei einem Mehrfamilienhaus mit 4 Parteien sieht das dann schon anders aus.
Wie sieht das Grundstück aus? Abmessungen vom Grundstück und Abmessungen vom Baufenster sind hilfreich. Am besten einen Ausschnitt aus dem Bebauungsplan einstellen.
Der Bayernatlas ist hier leider nicht mehr hilfreich. Die free Version bietet nicht mal mehr die Abbildung der Grundstück-Grenzen an. Das war so ein gutes Hilfsmittel. Das kostet jetzt 40 Euro pro Monat. :mad:
Ich habe mal einen Entwurf aus dem Netz etwas angepasst.
Das Original ist mit Erker...
Wenn es einen Bebauungsplan gibt, gibt es doch auch ein Baufenster. Zeig uns doch mal den Plan vom Grundstück mit Baufenster. Antworten auf Fragen sind hilfreich.
Du hast mMn ca. 100m2 pro Wohneinheit. Warum teilst das Grundstück nicht und baust ein Doppelhaus? Dann das eine Haus etwas tiefer um sich mehr ans Grundstück zu halten. Wenn ich mich recht erinnere willst Du doch selber in dem Haus wohnen. Bevorzugst Du oben oder unten?
Das sagt doch der Bebauungsplan. Sag uns doch mal wie der heisst. Keinen Link ist hier verboten.
Wo denn? Sehe ich in Deinem Plan nicht. Zeig doch mal den Plan aus dem Kataster. Da sieht man auch was in der Umgebung los ist.
Ich zweifle mal die Lage im Grundstück an. Ohne Bebauungsplan kann man da wenig zu sagen. Aber mMn sollte man es so anstreben.
Etwas Garten will man ja dann doch im neuen Eigenheim haben.
Gibt es auch einen Plan vom Grundstück am besten mit Umgebung und Nordpfeil? Ist die Aussicht unverbaubar? Ist da ein Bestandshaus vorhanden? Kein Preislimit hört man ja gern.
Hallo Merle123
Da hat der Küchenbauer aber keine Schuld.
3,5% ist eine mMn recht gängige Rate für 1 Jahr. Die Anzahlung war doch sicher vertraglich geregelt. Damit hast Du bei Abschluss des Vertrags kein Problem gehabt. Mit der Terminverschiebung hat das nix zu tun. DIe erhöten Kosten...
Ich kann mir gerade nicht vorstellen wie die Kamera Kleintiere vom Dieb unterscheiden soll.
Mal davon ab so eine Ansage macht das Objekt ja erst interessant für die Täter.
Dem beugt man vor mit einer Bauvoranfrage.
Wenn Du oder Dein Planer für die Ablehnung verantworlich seid, dann kann es durchaus von vorn beginnen. Was sagt denn die Gebührenordnung der Stadt dazu? Das sollte auch der Architekt wissen.
Ich zitiere mal den @11ant.
"Man sieht im ........Beispiel, daß das "Podest" in eine gleichmäßig viergeteilte Wendelung umgewandelt wurde. Das ist aus mehreren Gründen Murks: zweitens nähme man dafür besser fünf Stufen. Auch dreie wären ungeradzahlig, aber mit fünfen geht es besser so, daß die...
Zu wenig Angaben.
Geschosshöhe? (Deckenhöhe reicht nicht aus)
Treppenbreite?
DIN Konform?
Soll ein Geländer zwichen die Stufen?
Würde ich nicht empfehlen, die Trittweite ist in der Mitte der Treppe weiter als beim Rest. Dann eher das Podest nur in der Mitte teilen.
Hast Du einen Plan wo die...
Da Du den Bebauungsplan nicht nennst, kann man hier nicht viel zu sagen. Aber auf jeden Fall ist keiner Deiner DIY Planung brauchbar. Da mMn gegen die Vorgaben der Abstandsregeln verstossen wird.
Ein Ausschnitt des Bebauungsplan der die Bezeichnung der Höhenlinien zeigt ist hilfreich. Hier kann...