Verglichen zur HOAI zahlen wir hier aber einen Appel und ein Ei.
Das ist eine Milchmädchenrechnung. Discountplaner fangen regelmäßig zu früh mit dem Zeichnen an, da ihnen die Berufspraxis für die angemesssene Beratungstiefe im Modul A fehlt. Was kostet Deine Planung, wenn Du den ärztlichen Kunstfehler eines vernunftwidrigen Abriss eines Bestandskellers (bis OKKD des neuen Kellers !) mit auf die Kostenstelle "Planung ohne Ahnung" schreibst ?
Möglicherweise sagt das auch etwas darüber was wir von Entwürfen zu erwarten haben.
Sogar ganz gewiß sagt es etwas über die Selbsterwartungen der Discountplaner, mit welcher Schwachleistung sie ihr Honorar als "verdient" betrachten können.
nun haben wir die Situation das wir mit unserem Planer ein Pauschalhonorar für Leistungsphase 1 bis 4 vereinbart haben. Er wollte die auch nicht auftrennen. Ob das nun für oder gegen diesen Planer spricht kann und möchte ich gar nicht bewerten.
Gegen einen solchen Planer spricht regelmäßig, daß der Mandatsumfang "Leistungsphase 1 bis 4" der Liebling der "
@Gerddieter warnt" Architekten ist; d.h. derer, die allein schon weil sie nie eine zweite Halbzeit begleiten niemals die Stunde der Wahrheit erleben (wenn die Baukosten abgerechnet werden und ihren Schätzer als Hansguckindieluft entlarven). Auch "Beide-Halbzeiten-Architekten" (Leistungsphase 1 bis 8) schätzen die Baukosten nicht gefäßchirurgisch präzise, aber sie evaluieren sie am Ende und schätzen mit zunehmender Praxis treffsicherer. Für die Bauherren bedeutet das in der Praxis den wesentlichen Unterschied zwischen dem Ankratzen des Puffers oder einer teuren Nachfinanzierung.
Bei einem Bau mit GU ist die Erbringung der Leistungsphase 4 regelmäßig "doppelt gemoppelt", wenn der Architekt sie auch schon inkludiert hatte - ob Leistungsphase 4 zur HOAI-Taxe oder Leistungsphase 4 Discount macht da weniger Unterschied als Klein Erna (oder Fritzchen) glaubt. Die vertrags- und honorarmäßige Auftrennung zwischen den LP´en des Moduls A und des Moduls B spielt eine weit weniger entscheidende Rolle als die prozeßtechnisch immens bedeutsame Pause (> Teigruhe) dazwischen. Die Teigruhe dient der Erdung der Bauherren und zusammen mit der Weichenstellung auch der Kalibrierung des Projektvolumens. Hier kann man weit mehr Geld durch den Schornstein jagen als der (scheinbare) Honorarunterschied zwischen HOAI und Discount überhaupt betragen kann !
Nicht die zweite Variante der Kellerregel. Davon kenn ich auch nur eine von dir. Die zwei Varianten die ich meine sind
- Variante: Haus mit Keller und dafür kleinerer Grundfläche
- Variante: Haus ohne Keller dafür mit größeren Grundfläche
Die Kellerregel leitet hier wirtschaftlich zur Variante 2. Das kleine Grundstück und der Wunsch nach viel Grünfläche zur Variante 1. Wir hatten in der Bedarfsklärung eben letzteres entschieden. Das kann man nochmal überdenken. [...]
Haben wir gemacht. Da war unser Wunsch: Keller plus möglichst kleine Grundfläche.
Vor allem habt Ihr es zum falschen Zeitpunkt entschieden: es hätte zwischen die Leistungsphase 1 und Leistungsphase 2 gehört - nun ist es vermeidbar teurer geworden. Ich würde es im übrigen anders formulieren:
1. Variante: Raum zwischen den Kelleraußenwänden genutzt
2. Variante: Raum zwischen L-Steinen statt Kelleraußenwänden für Erdreich verschwendet,
plus oberirdisches Volumen mit Kellerersatzraum aufgeblasen
(jeweils vom leider häufigsten Fall ausgehend, daß jemand eine Bodenplatte aufbockt)
beziehungsweise:
1. Variante: unnötig Abstellraumüberangebot geschaffen und dafür extra eine Grube samt Böschung ausgehoben
2. Variante: nur den tatsächlich benötigten Hausanschluss- und Abstellraum geschaffen und dafür auch Grundfläche benötigt
(ausgehend vom zweithäufigsten Fall, bei einem Bodenplattengrundstück ein Flohmarktgutasyl zu bauen).
Bedingt: Es existiert ein gültiger Bebauungsplan inkl. Textteil. Nach diesem ist sich zu richten. Der Plan ist allerdings aus den dreißiger Jahren. Seitdem wurden viele Abweichungen genehmigt. Diese dürfen wir uns (wie bei §34), wenn wir sie in der Nachbarschaft finden auch wünschen. Soweit die mündliche Aussage des zuständigen Bauamtsbeamten.
Sorry, falsch erinnert. Aber auch für Befreiungen taugt die Kubatur des Bestandsgebäudes als starkes Argument.
Kannst du mir einen Eindruck vermitteln, was das bedeutet? Ich stelle mir das in etwa so vor (nicht zwingend in der richtigen Reihenfolge):
- Statik des Kellers prüfen.
- Haus vorsichtig bis zur Oberkante Keller zurückbauen.
- Bodenplatte für den neuen Grundriss erweitern.
- Alte Kellerdecke gut isolieren (wie geht das im Bereich des Gewölbekellers?) Den Bestand gegen das neue dicht zu kriegen sehe ich als größte Herausforderung.
- Haus auf den vorhandenen Sockel stellen (ca 1 m über dem aktuell geplanten EG Level)
- Dann 2 VG plus ein flacheres Dach, oder wie hier 1 VG mit einem eher sehr spitzen Dach. Wobei die 2 VG schon eine ziemlich harte Anforderung sind. Wäre zu prüfen bis zu welcher Dachneigung (zum flachen hin) das Bauamt mitgeht. 2VG plus 45Grad Dach wird sicherlich im Vergleich zu den Nachbarhäusern ein Meter zu hoch enden.
Hier überschreiten wir eigentlich schon den Rahmen der pro bono Beratung hier in der offenen Sprechstunde.
Aber ja, so ungefähr: Statik des Kellers prüfen # Rückbau des Bestandsgebäudes bis OKKD # keine närrischen Anstückelungen für den falsch geplanten "neuen" Grundriss, sondern eine Neuentwicklungen mit sauberen "Anbauten" # Isolierung der Kellerdecke hier ausnahmsweise (teilweise ?) oberhalb OKKD (nichts für Discountplaner !).
Falls Du meine Begleitung wünschst: unbedingt flott melden, bedenke die facharztähnliche Warteliste. Für Langschläfer habe ich keine Zeit, aber ansonsten gern.
wer rechnet denn heute noch mit umbauter Raum?
Zumindest der Planer und auch das Architekturbüro signalisierten mir das das eine valide Methode zur ersten Kostenabschätzung sei.
Natürlich. Gebaut wird Raum, da kann man zweideimensional nicht sinnvoll abrechnen. Das wäre fast wie Birnen kaufen und Äpfel zahlen.
38 hinschreiben und 45 zeichnen ist auch nicht ganz richtig. Wobei mir die 45 oder 38 besser gefallen als die 50 vom Bestand.
Ich denke auch wie die (?) TE, daß der Planer sich hier nur verschrieben hatte (das sieht man mobil und am Desktop leider unterschiedlich klar). 50° DN (und erst recht "ungefähr 50°" DN) haben allerdings den Charme, damit schnell ein VG zu erzeugen.
Aus meiner Sicht wird hier immer brutaler klar, daß der Discount Planer vermutlich die größte Geldversenkung war (bzw. erst noch werden würde, wenn man sein bisheriges Werk nicht als Lehrgeld abheftet).