Ich glaube man muss unterscheiden, dass man immer einen bestimmen 5-stelligen Betrag als Notgroschen haben sollte (Heizung,Wasserschaden etc.), aber generell würde ich nichts extra zurücklegen sondern lieber Sondertilgen, wenn mein Notgroschen nicht angetastet wird. Wobei ein niedriger-mittlerer...