Und bei den Abstandsflächen gilt normalerweise die Bayerische Bauordnung, wenn der B Plan nichts konkretisiert (den kenne ich jetzt natürlich nicht). Und dann gilt Art. 6 Abs.4 und 5. Da würde ich auf folgendes kommen: 6,2 x 0,4 + 2,53 x 0,4 ~ 3,5m. Es sei denn, es trifft bei dir Absatz 5a zu...