Eigentum verpflichtet – Versicherungen schützen vor dem Ruin


Das Baugrundstück ist gefunden, die Pläne sind gemacht und auch die Baufinanzierung steht. Bevor Bauherren nun kurz durchatmen und „nur noch“ den Baufortschritt beaufsichtigen und bestaunen können, sollten sie sich jedoch Gedanken um die Absicherung des Gebäudes machen. Denn schon in der Bauphase bedrohen Stürme, Brände oder Wasserschäden das Haus. Wer sich vor hohen Kosten durch unterschiedliche Schäden an der Immobilie schützen will, sollte sich frühzeitig mit dem Thema Wohngebäudeversicherung beschäftigen. 


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Mit nur einer Unterschrift ist die Immobilie durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert, wenn es zu Schäden kommt. Im Idealfall passiert niemals etwas – falls doch, schützt die Versicherung Besitzer vor hohen Kosten. 

Neubau oder Bestand – Versicherungen sollten Risiken abdecken


Wer sich in der aktuellen Niedrigzinsphase den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllt, der hat dabei grundsätzlich die Wahl zwischen dem Kauf einer bestehenden Immobilie und einem Neubau. 

Die Suche nach geeigneten Objekten oder Baugrundstücken, Gespräche mit Maklern und Architekten sowie die Suche nach einer passenden Finanzierung binden dabei praktisch die gesamte Aufmerksamkeit der Käufer. Viel zu oft wird das Thema Versicherung erst nach Abschluss des Kaufvertrages dann plötzlich akut oder aber, das Bauunternehmen erkundigt sich nach dem Versicherungsnachweis für die Baustelle. 

Schon Baugrundstücke und Baustellen sollten versichert sein, bevor der erste Spatenstich getätigt wird. Ohne solche Versicherungen können Unfälle und Schäden für den Ruin der Bauherren sorgen ganz ohne, dass überhaupt ein Haus entsteht. 

Wer eine bestehende Immobilie kauft, der sollte schon vor Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar eine passende Wohngebäudeversicherung aussuchen, sofern der Vorbesitzer keine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Es gibt diverse Vergleichsportale im Netz, bei denen man allerdings diverse Daten rund um die Immobilie zur Hand haben sollte: 

  • Postleitzahl, Gebäudeart, Art der Nutzung 
  • Beginn der Versicherung 
  • Straße und Hausnummer 
  • Art des Daches, Baujahr 
  • Diverse Angaben zu Flächen, Etagen und Anbauten 

In der Regel ist die Wohngebäudeversicherung an das Objekt gebunden, sodass auch beim Besitzerwechsel ein lückenloser Versicherungsschutz gewährleistet ist. Der neue Eigentümer wird der Versicherung beim Verkauf gemeldet. Der jetzige Besitzer genießt dann das Wahlrecht, die vorhandene Versicherung zu übernehmen oder diese zu kündigen und einen neuen Vertrag abzuschließen. Allerdings sollten Versicherte im Detail prüfen, ob alle relevanten Faktoren eingeschlossen wurden und ob der Preis im Vergleich günstig ist. Gerade Faktoren wie nachträglich hinzugefügte Anbauten sollten hier berücksichtigt werden. 

Was die Wohngebäudeversicherung leistet


Eine gute Wohngebäudeversicherung sollte den optimalen Schutz für die Immobilie bieten. Vor dem Hintergrund von immer stärker werdenden Wetterkapriolen muss hier genau zwischen zwei Arten der Versicherung für Gebäude unterschieden werden: 

  • Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Sturm-, Leitungswasser-, Hagel- Blitz- und Feuerschäden. 
  • Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden aus Starkregen, Überschwemmung oder Überflutung. 
Stürme, Unwetter und Überschwemmungen zählen zu den häufigsten Schäden an Wohngebäuden. Zurück bleiben neben schwer beschädigten Häusern meist auch verwüstete Grundstücke und verzweifelte, obdachlose Menschen. Wer gut versichert ist, steht ebenfalls vor den Trümmern, muss sich aber um die Kosten der Instandsetzung dank einer guten Wohngebäudeversicherung mit zusätzlicher Elementarschutzabsicherung keine Gedanken machen. 

Versichert werden sogenannte „existenzbedrohende Risiken“, die oft gigantische Schadensummen nach sich ziehen, die kein Besitzer aus eigener Tasche decken könnte. Elementarschäden, also durch Natur und Umwelt unvorhersehbar auftretende Schäden sollten unbedingt ergänzend zur Wohngebäudeversicherung im Rahmen einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden. 

Es kann allerdings sinnvoll sein, die Immobilie auch gegen Schäden aus dem Haus heraus abzusichern, wie beispielsweise Rohrbruch. Darüber hinaus sollte die Hausratversicherung den Inhalt des Hauses schützen, wobei hier immer mal wieder der aktuelle Wert geprüft werden sollte. Weiterhin ist eine gute Haftpflichtversicherung der Bewohner wichtig, um Schadensansprüche Dritter abzudecken. Dies ist gerade dann wichtig, wenn Personen zu Schaden kommen. 

Wie die Baustelle versichert werden muss

Wer ein Haus bauen will, sollte schon vor dem ersten Spatenstich relevante Versicherungen abschließen: 

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sichert den Bauherren ab. Denn für die Sicherheit auf der Baustelle ist der Bauherr verantwortlich, auch wenn diverse Firmen dort arbeiten. Bauherren haften für Schäden, die im Zusammenhang mit der Baustelle entstehen. Fällt das Gerüst auf ein Nachbarhaus oder fallen Kinder in die Baugrube, haftet der Bauherr. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung springt vom ersten Spatenstich bis zu Abnahme des Baus in solchen Fällen ein. Anhand der Bausumme wird der Wert der maximal erwartbaren Schäden ermittelt und der Beitrag berechnet. 

Die Wohngebäudeversicherung oder Feuer-Rohbau-Versicherung schützt schon während der Bauphase. Brände, Explosionen oder Blitzschlag können den bisherigen Baufortschritt im Handumdrehen zunichtemachen. Vielfach bestehen sogar die Anbieter einer Baufinanzierung auf einer solchen Versicherung. Clevere Bauherren schließen daher oft gleich eine Wohngebäudeversicherung ab, in der die Feuer-Rohbau-Versicherung eingeschlossen ist. 

Bei der Bauleistungsversicherung hingegen werden unvorhersehbare Schäden versichert, wie Unwetter oder auch Vandalismus. Doch auch fahrlässige Handlungen der Baufirmen sind in dieser Versicherung inkludiert. Sämtliche Bauleistungen, Bauteile für den Roh-, Aus- und Umbau werden hier versichert, ebenso Diebstahl. 

Wer beim Bau die Kosten durch das Erbringen sogenannter Eigenleistungen minimieren will, der sollte eine Bauhelfer-Unfallversicherung abschließen. Stürzen Bauherren oder Helfer bei diesen Arbeiten beispielsweise, deckt die Versicherung die teilweise gravierenden Folgen solcher Unfälle ab. Auch Unfälle auf dem Weg von oder zur Baustelle sollten mit abgedeckt sein. Die Helfer müssen obendrein durch den Bauherren bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft gemeldet werden, da ansonsten bei Unfällen von Helfern dem Bauherren hohe Bußgelder drohen. 

Die letzte, nicht weniger wichtige Absicherung für Bauherren ist die Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke. Auf unbebauten Grundstücken können Menschen zu Schaden kommen, die Versicherung schützt vor den Folgekosten. Lebt der Bauherr beispielsweise vor Baubeginn in der Stadt und es friert in der Nacht, wird er kaum weiter außerhalb beim Baugrundstück seiner Streupflicht nachkommen. Stürzt jemand auf dem glatten Gehweg oder fällt ein Baum vom Grundstück auf ein an der Straße geparktes Auto, greift die Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke.


Unsplash.com © Daniel Tausis CC0 Public Domain Brände, Blitzschlag oder Unwetter wie Sturm und Hagel können einer Immobilie schnell und unerwartet große Schäden zufügen. Wie auch in anderen Lebensbereichen kann man sich als Bauherr und Hausbesitzer durch Versicherungen vor dem Ruin schützen.

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