ᐅ Architektin wird emotional und will nicht weiter machen. Wie mache ich nun weiter?
Erstellt am: 11.03.26 17:41
O
Ohropaxypg schrieb:
Genau das Gleiche: 750000€ zur Verfügung, davon müssen allerdings alle Nebenkosten noch abgezogen werden - und geplant wird ein Mio-Projekt.Ja! Sehr gutes Beispiel, danke! Bietest Du Grundrissoptimierung und/oder Leistungsphase 4 gegen Honorar an?
k-man2021 schrieb:
mit einem GU wollen wir nicht bauen, so haben wir die Kosten viel besser in der HandDavon bin ich nicht überzeugt. Mein GU hat mir ein Angebot über 10 Seiten erstellt mit zig Positionen und Festpreis für die Dauer des Baues.
k-man2021 schrieb:
In deiner Situation würden wir entweder prüfen, ob ihr mit der Architektin weiter machen wollt und vielleicht doch noch auf einen gemeinsamen Nenner kommt oder das Lehrgeld bezahlen (auch wenn es worst case die volle Summe sein sollte) und mit einem neuen Architekten neu starten.Das ist mein Schmerz. Weshalb soll ich Lehrgeld zahlen, wenn doch die Architektin meiner Meinung nach schlecht gearbeitet hat? Ich versenke nicht einfach so 27.000 Euro. Nicht, wenn es nicht unbedingt sein muss.
k-man2021 schrieb:
Wer weiß, ob ein neuer Entwurf nicht noch viel besser als der jetzige wird - und ich hätte große Bedenken, ob aus einem lustlosen Entwurf mit verschobenen Wänden ein Haus entsteht, in man gern die nächsten 30 Jahre leben will.Der Entwurf ist super! Er ist aber deswegen super, weil er eigentlich mein Entwurf ist. Ich möchte ihn verwenden. Außerdem sind die Verhandlungen mit den GUs relativ weit, noch einmal einen neuen Entwurf erstellen zu lassen. Dafür fehlt mir die Zeit und die Lust/Nerven. Am Ende sind Verträge zu halten und wenn die Architektin keine Lust meht hat, dann muss sie Lehrgeld zahlen, nicht ich.
Ohropax schrieb:
Bietest Du Grundrissoptimierung und/oder LP4 gegen Honorar an?Nein, ich bin keine Architektin. Ich biete nur Entwurfsoptimierungen an, die dann der lustlose Architekt verwenden darf.
M
MachsSelbst17.03.26 00:27So langsam geht einem das Popcorn aus... irre...
Natürlich kann eine Architektin im PingPong-Spiel zwischen Bauherr und Bauunternehmer um eine Größenordnung daneben liegen. Die Architektin erstellt ein Haus nach euren Wünschen... hier haben eure Wünsche ganz offenbar nicht zum Budget gepasst, da hat sie ein Auge zugedrückt und sich gedacht "Mei, so 10, 20% mehr wird scho passn" und der Bauunternehmer hat auch nochmal ordentlich was draufgetan, weil er wahrscheinlich den einen oder anderen Wunsch noch nie realisiert hat und daher den klassischen "Angstzuschlag" draufpacken musste...
Wenn ich etwas realisieren soll, was ich noch nie getan habe und auch keine Aussicht darauf habe das 1zu1 bei 20, 30 anderen Kunden so umzusetzen... und der Kunde ein kleiner Fisch ist, den ich nicht zwingend brauche um mein Geschäft am Leben zu halten 😉... dann leg ich mich bei der Kalkulation zu 200% auf die sichere Seite. Nimm es oder lass es...
Manche nennen das ein Abwehrangebot, in dem Fall ist es aber schlicht die Sorge, auf unbekanntem Terrain ins Stolpern zu geraten und dann draufzuzahlen für einen Auftrag, den man eigentlich gar nicht haben wollte...
Ist auch schwer zu beurteilen, weil den super-duper-Wunder-Entwurf keiner kennt, den du als Patent für die Weltformel anmelden möchtest 😉
Vielleicht ist es Kernschrott, wie so viele Entwürfe hier, die von Bauherren in spe als Quadratur des Kreises empfunden werden...
Rein rechtlich spielt es keine Rolle, ob der Entwurf weitgehend von dir stammt oder nicht, das müsstest du auch erstmal beweisen. Du bist nicht bauvorlageberechtigt und wenn dein GU den Entwurf mit einem Abwehrangebot ablehnt und nicht als Bauantrag einreichen möchte, dann wird er vermutlich wissen warum.
Auch wenn man den Berg zu Mohammed getragen hat, wird man nicht zum Berg, man bleibt der Träger...
Natürlich kann eine Architektin im PingPong-Spiel zwischen Bauherr und Bauunternehmer um eine Größenordnung daneben liegen. Die Architektin erstellt ein Haus nach euren Wünschen... hier haben eure Wünsche ganz offenbar nicht zum Budget gepasst, da hat sie ein Auge zugedrückt und sich gedacht "Mei, so 10, 20% mehr wird scho passn" und der Bauunternehmer hat auch nochmal ordentlich was draufgetan, weil er wahrscheinlich den einen oder anderen Wunsch noch nie realisiert hat und daher den klassischen "Angstzuschlag" draufpacken musste...
Wenn ich etwas realisieren soll, was ich noch nie getan habe und auch keine Aussicht darauf habe das 1zu1 bei 20, 30 anderen Kunden so umzusetzen... und der Kunde ein kleiner Fisch ist, den ich nicht zwingend brauche um mein Geschäft am Leben zu halten 😉... dann leg ich mich bei der Kalkulation zu 200% auf die sichere Seite. Nimm es oder lass es...
Manche nennen das ein Abwehrangebot, in dem Fall ist es aber schlicht die Sorge, auf unbekanntem Terrain ins Stolpern zu geraten und dann draufzuzahlen für einen Auftrag, den man eigentlich gar nicht haben wollte...
Ist auch schwer zu beurteilen, weil den super-duper-Wunder-Entwurf keiner kennt, den du als Patent für die Weltformel anmelden möchtest 😉
Vielleicht ist es Kernschrott, wie so viele Entwürfe hier, die von Bauherren in spe als Quadratur des Kreises empfunden werden...
Rein rechtlich spielt es keine Rolle, ob der Entwurf weitgehend von dir stammt oder nicht, das müsstest du auch erstmal beweisen. Du bist nicht bauvorlageberechtigt und wenn dein GU den Entwurf mit einem Abwehrangebot ablehnt und nicht als Bauantrag einreichen möchte, dann wird er vermutlich wissen warum.
Auch wenn man den Berg zu Mohammed getragen hat, wird man nicht zum Berg, man bleibt der Träger...
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