ᐅ Architektin wird emotional und will nicht weiter machen. Wie mache ich nun weiter?
Erstellt am: 11.03.26 17:41
N
nordanney12.03.26 14:59Gerddieter schrieb:
Mein lokaler GU nimmt für den ganzen Prozess LP1-4 = 6tsd Euro und bei dem machen das "echte" Architekten, keine Bauzeichner (weiss ich weil ich mit fertigem Bauantrag kam und er mir 6k gutgeschrieben hatte).Hihi, wahrscheinlich nimmt er normalerweise 20k, schreibt Dir aber nur 6k gut und streicht sich den Rest ein. So wie er es auch macht, wenn Du auf Ausstattung verzichtest und dafür Gutschriften bekommst. Ist aber nur eine (böse) Vermutung.
G
Gerddieter12.03.26 15:07Ja das ist sehr gut möglich - 6k sind schon sehr wenig dafür. Waren aber bei ihm fest angestellt.
So oder so - 10k zum Antrag einreichen ist frech und würde mich an dem ganzen GU "zweifeln" lassen...
So oder so - 10k zum Antrag einreichen ist frech und würde mich an dem ganzen GU "zweifeln" lassen...
ypg schrieb:
Also hinterfrage ich mal ganz schlicht Deine Kompetenz und erbitte hier den Entwurf der Architektin sowie Deinen Entwurf sowie die Raumplanung, die von Euch erstellt wurde, und nach der die Architektin geplant hat.Gerddieter schrieb:
Ich würde den Entwurf hier nicht einstellen.
1. Wenn du nicht vor hast ihn zu bezahlen erwirbst du auch nicht die Rechte daran.Ich habe es so verstanden, als sei die Architektin hier maximal Miturheberin, aber eher noch Mitarbeiterin am Eigenentwurf des TE.
Ohropax schrieb:
Die Architektin arbeitet alleine von zu Hause aus. Sie könnte ja auch am Rande der Privatinsolvenz stehen. Ich möchte mich einfach nur absichern.Falls die Genehmigungsfähigkeit nicht gegeben ist und in Ersatzvornahme hergestellt werden muß, ist das ein Fall für ihre Berufshaftpflichtversicherung. Ich wiederhole meine Frage: was außer der diffusen Inkompetenzwahrnehmung sind Deine konkreten Gründe, an der Genehmigungsfähigkeit zu zweifeln ?
Notfalls könntest Du das Bauamt durch eine Bauvoranfrage mit den Dir aktuell verfügbaren Plänen einbinden.
Ohropax schrieb:
Die Architektin hat einfach eine Verklinkerung visualisiert. Wieder, sie hat einfach das Tool benutzt. Der GU sagt nun, Verklinkerung kostet 50-60k Euro. [...] Also nein, ich wurde nicht beraten was so möglich ist. Meine Hoffnung liegt im GU, dass man noch etwas retten kann.Was auch immer das für ein ominöses Tool sein soll, meine Glaskugel sieht es nicht, Du solltest es uns zeigen. Der GU kann den Wandaufbau (bereits in der Bauantragsplanung) so ändern, daß eine Verklinkerung darin nicht mehr vorkommt. Und wie gesagt: die Aufgabe von ArchitektInnen ist nicht die Beratung von Bauherren in der Weise "beim Abmalen Ihrer Laienplanung lasse ich dieses oder jenes Detail aus dem und dem Grund besser weg", sondern in der Weise einer eigenen Entwurfserarbeitung für den Bauherren und im Dialog mit ihm. Fachgerecht wie gesagt m.E. nur im mehrstufigen Konzept, bei dem vor dem Zeichnen des Vorentwurfes auch erst daran gearbeitet wird, was überhaupt in einen Zeichnungensatz übersetzt werden soll. Ein fliegender Start mit montagsmalerischem "Hund Katze Maus Auto Haus" Draufloszeichnen ist nach meiner Auffassung kein adäquater Ersatz für einen fachgerecht handwerklich systematischen Entwurfsprozeß, aber da kann die Rechtsprechung wie gesagt toleranter sein als ich "alter Hase".
Mein Rat ist also wie gesagt, bei einem freien Bauberater eine unabhängige Baureifeeinschätzung des Entwurfes einzuholen (wozu ich Dir meine Konditionen ja bereits genannt habe, mein Kalender sagt allerdings, daß dann eine rasche Kontaktaufnahme nötig wäre); und anschließend beim Bauamt eine Bauvoranfrage zu stellen. Diese Baureifeeinschätzung meinerseits würde auch Änderungsanregungen beinhalten, und die am besten nachgeschaltete des Bauamtes bereits verbindlich die Chancen auf den Stempel vorweg beantworten. Hier ist das Thema von meiner Seite nun ausdiskutiert.
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nordanney schrieb:
Nee. Auf dem Bau eigentlich nicht. Mach mal und wir schauen später ist eine echt "doofe" Wunschäußerung.Ok, dann war es eben falsch zu sagen, wie hoch dürfen die Räume maximal werden, damit ich weiß wie viel Spielraum ich habe.
Ich habe aber auch nicht den ganzen Kontext wieder gegeben. Es ging auch um die Frage, ob man ca. 190qm ausf 2 oder 3 Vollgeschosse vereilt.
Die Architektin hat dann 3 genommen, was zu den niedrigen Räumen geführt hat.
Man hätte sich die 3 Geschosse auch von Anfang an sparen können, weil die Räume nicht hoch genug werden. Hier meine ich schon, dass die Architektin von Anfang hätte sagen sollen,
dass 3 Gechosse "Quatsch" sind.
nordanney schrieb:
Kalkulieren mit groben Zahlen (z.B. 3.500€/qm Wohnfläche, um genügend Puffer zu haben) geht auch immer.Die Architektin hat mir NIEMAND irgendwelche Zahlen genannt, außer das eigene Honorar. Der GU hat mir nach jedem neuen Entwurf gesagt, nun wird es ca. so viel kosten.
Es musste deswegen immer wieder umgeplant werden, weil die Architektin mit 1,3 Millionen Euro getartet hat. Obwohl mein Budget mit 750.000 Euro kommuniziert gewesen ist.
Ist das nicht ein Fehler der Architektin?
nordanney schrieb:
Wie gesagt, ich will weder Euch noch die Archi anklagen oder verteidigen (war auch nirgendwo als Beobachter dabei). Ich sehe bloß ein massives Kommunikationsproblem und verhärtete Fronten.Ich verstehe den Grund für die verhärtete Front nicht. Ich darf doch wohl fragen, ob ich erst eine Teilzahlung vornehmen darf und Schlussrate nach Genehmigung.
Weshalb würde man wegen so einer Frage ausrasten und den Bauantrag nun überhaupt nicht mehr einreichen wollen? Da stimmt doch etwas nicht.
Gerddieter schrieb:
Jetzt wo ihr "fordernd" werded, aus ihrer Perspektive "nervig" - stellt sie die Arbeit gerne wieder ein und verzichtet grossszügig auf 3tsd Euro....Genau. Man verzichtet "freiwillig" auf 3000 Euro um den Bauantrag nicht ausarbeiten und einreichen zu müssen.
Wie viel Arbeit wäre das? 1 Tag? 3000 für 1 Tag Arbeit, weshalb würde man darauf verzichten, wenn der Entwurf genehmigungsfähig wäre?
Ergibt das für Dich Sinn?
G
Gerddieter12.03.26 17:47Jo - ergibt Sinn!
Nach Erteilung der Baugenehmigung haftet die Architektin für Mängel in der Planung.
Ab da kann es ungemütlich für sie werden - auf die 3tsd verzichtet sie daher gerne....
GD
Nach Erteilung der Baugenehmigung haftet die Architektin für Mängel in der Planung.
Ab da kann es ungemütlich für sie werden - auf die 3tsd verzichtet sie daher gerne....
GD
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