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ᐅ Architektin wird emotional und will nicht weiter machen. Wie mache ich nun weiter?

Erstellt am: 11.03.26 17:41
O
Ohropax
M
MachsSelbst
15.03.26 23:38
Ohropax schrieb:
Was man nicht alles will...

Sagte der, der einer Architektin 15.000 EUR im voraus gegeben hat 😀 😀
Beim Fensterbauer ging es um 120 EUR, da bin ich das Risiko tatsächlich eingegangen und selbst da bin ich eigentlich auf die Nase gefallen, denn der Typ war 10 Minuten da, hat 2 Schrauben bewegt, bisschen Unsinn erzählt... bezahlt hatte ich für 1 Stunde vor Ort plus An-/Abfahrt 😉

Aber es bleibt dabei... du weißt alles besser, hast Meinungen von Juristen eingeholt, hast angeblich die CAD-Dateien im Original, usw.

Was genau erwartest du dir hier?
1
11ant
15.03.26 23:46
Ohropax schrieb:
Ich wollte Dich mandatieren (vielleicht), aber Du hast mich sehr schnell "dämlich" genannt und das ist keine gute Basis für eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung.

Ich nahm (zunächst) an, Dir gerne zu helfen; und wenn ich Handlungen deutlich als dämlich einordne, bezieht sich das wohlgemerkt auf die Handlungen. Dein ständiges Herumreiten auf der Positionenzuweisung "armer Ohropax ./. böse Architektin" mit allem nur ja keinen nachprüfbaren Fakten hat dann "keine gute Basis für eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung" geschaffen. Manchmal ist es gesünder, eine helfende Hand auch wieder zurückzuziehen.

MachsSelbst schrieb:
Das mit der Vorleistungspflicht von Unternehmen ist schlicht Unsinn.

Das wäre auch eine Pflicht zum masochistischen Risiko. Der Unternehmer, der blauäugig jeden Kunden für anständig hielte, sollte seinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens immer in der Brieftasche haben, und könnte seinen Mitarbeitern die Suppenküche der Heilsarmee gleich ins Navi programmieren. Es gibt eine interessante ;-) Schnittmenge zwischen säumigen Zahlern, lautesten Rufern nach Verbraucherschutz und Mauernden gegen objektive Überprüfung ihres "Opferstatus". Als ehrenamtlicher Schuldnerberater kenne ich reale Leute, die von Pfarrern für Märchengestalten gehalten würden. Von evangelischen jedenfalls, die katholischen kennen ja die Wahrheit aus dem Beichtstuhl.

MachsSelbst schrieb:
Als ich nen Fensterbauer holen musste, um die Fenster einstellen zu lassen, wollten die auch 100% Vorkasse haben.

Es grenzte auch an Sachbeschädigung, die Fenster wieder zu verstellen, wenn der Kunde mit geplatztem Scheck zahlte. Dienstleistungsgenuß läßt sich häufig gar nicht rückabwickeln. Es gibt regelrechte Leistungssportler in Zahlungsverzug und Preisminderung. Da ist sensible Reaktion auf Anzeichen angesagt. Ich habe übrigens nur minimale Zahlungsausfälle, das steht aber in engem Zusammenhang mit guten Kunden.

kbt09 schrieb:
Ist halt die Frage, was man als diese betrachtet. Nur, weil jemand bereits einen schriftlichen Vertragsentwurf vorlegt, gilt das nicht unbedingt als "vorformulierte Vertragsbedingung" lt. der Vorgabe. Du hättest ja nicht annehmen müssen, nachverhandeln können usw.

Vordrucke sind "zum Streichen da", enthalten aber wenn sie gut sind nur wenig Formulierungen, die für den Einzelfall nicht schön genug wären. Und Ergänzen kann man immer.

Einen Larifari Bierdeckel Dreizeiler zu unterschreiben und später jammern, daß der den armen Endverbraucher schwach stellte, ist jedenfalls unnötig und zweifelhaft fair.
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H
hanghaus2023
16.03.26 11:19
Ohropax schrieb:
"Leider" gehört der Entwurf ihr. Ich hoffe, dass nach der Kündigung das irgendwie "verrechnet" wird und er dann mir gehört.

Ich dachte die hat eh nur das gezeichnet was Du wolltest. Ist der Entwurf so kretiv, das es eine besondere Leistung ist? Meine Hinweise bezüglich der geringen Änderung sind angekommen?
O
Ohropax
16.03.26 15:18
kbt09 schrieb:
Du hättest ja nicht annehmen müssen, nachverhandeln können usw.

Ich hätte ablehnen können aber nicht nachverhandeln. Die 15.000 Euro waren bereits eingetragen und die Aussage, nehmen Sie oder nicht?
Die Architektin verwendet diese Vorlage bei jedem Mandanten, ihre eigene Aussage. Mehr vorformuliert geht nicht. Egal, im Zweifel sollen es die Juristen klären.
Die Beweislast liegt bei der Architektin, viel Spaß dabei das Gegenteil zu beweisen :-)
O
Ohropax
16.03.26 15:20
MachsSelbst schrieb:
Beim Fensterbauer ging es um 120 EUR

Aus dem Weg Geringverdiener!

MachsSelbst schrieb:
Aber es bleibt dabei... du weißt alles besser, hast Meinungen von Juristen eingeholt, hast angeblich die CAD-Dateien im Original, usw.

Ich weiß nicht alles besser, Deine anderen Punkte sind aber zutreffend.

MachsSelbst schrieb:
Was genau erwartest du dir hier?

Ah ok, Du hast nicht verstanden worum es geht. Ich möchte wissen, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat und wie er sich aus dem Vertrag lösen konnte.
Kannst Du was zum Thema beitragen?
O
Ohropax
16.03.26 15:21
11ant schrieb:
Einen Larifari Bierdeckel Dreizeiler zu unterschreiben und später jammern, daß der den armen Endverbraucher schwach stellte, ist jedenfalls unnötig und zweifelhaft fair.

Das ist das Verbraucherschutzrecht. Ich habe es nicht gemacht. Nutze es aber gerne. Es war gut, dass ich den Wisch unterschrieben habe, so komme ich wohl erst aus der Sache raus.
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