ᐅ Architektin wird emotional und will nicht weiter machen. Wie mache ich nun weiter?
Erstellt am: 11.03.26 17:41
O
OhropaxG
Gerddieter13.03.26 23:21Ich ziehe jetzt einfach mal meinen virtuellen Hut vor dem Threadersteller !!! Dafür dass er immernoch in diesem Thread dabei ist und Euch geduldig antwortet !
Er hat ein Problem mit seiner Architektin und will sich dazu informieren. Und wer von uns hier im Forum mal ehrlich einen freien Architekten unter Vertrag hatte (ich vermute die wenigsten) - der weiß dass es da nicht selten genau solche Exemplare gibt wie beschrieben.
Es gibt so tolle Ideen wie Zeig mal den Plan- doch wozu - Grundriss Durchquatschen war nicht die Frage!!!
Es wird konstruiert warum der TE schuld sein könnte, dann werden noch die Forum Fragebögen eingefordert- wozu genau?
Dann wird noch gegen die Qualität des GU gestänkert, den hier aber ebenfalls keiner kennt.
Am Ende hat der TE von diesem Thread hier genau GAR NIX - dabei würde er nur gerne von der Erfahrung von anderen profitieren die so eine Situation evtl. auch mal hatten - hattet ihr aber alle nicht.
Es ist übrigens interessant in diesem Forum, die Community agiert immer ähnlich- stürzt sich auf solche Threads, zerpflückt den Ersteller weil kein Fragebogen, Plan und und und.
Am Ende dann das große Mosern dass der TE verschwunden ist und im eigenen Thread nicht mehr antwortet....
@TE ich hatte eine solche Situation.
Habe versuchte mich zu einigen, fühlte mich aus den selben Gründen wie du im Recht.
Mein finanzielles Angebot war zu knapp, weil ich mehr nicht eingesehen hatte.
Dann mit Anwalt, die Einigungssumme war nachher minimal höher - allerdings der Anwalt richtig teuer. Daher mein Rat - einigt Euch ohne Anwalt, trennt Euch und verbuche es als Lehrgeld und lass dir den weiteren Bau nicht mies machen.
GD
Er hat ein Problem mit seiner Architektin und will sich dazu informieren. Und wer von uns hier im Forum mal ehrlich einen freien Architekten unter Vertrag hatte (ich vermute die wenigsten) - der weiß dass es da nicht selten genau solche Exemplare gibt wie beschrieben.
Es gibt so tolle Ideen wie Zeig mal den Plan- doch wozu - Grundriss Durchquatschen war nicht die Frage!!!
Es wird konstruiert warum der TE schuld sein könnte, dann werden noch die Forum Fragebögen eingefordert- wozu genau?
Dann wird noch gegen die Qualität des GU gestänkert, den hier aber ebenfalls keiner kennt.
Am Ende hat der TE von diesem Thread hier genau GAR NIX - dabei würde er nur gerne von der Erfahrung von anderen profitieren die so eine Situation evtl. auch mal hatten - hattet ihr aber alle nicht.
Es ist übrigens interessant in diesem Forum, die Community agiert immer ähnlich- stürzt sich auf solche Threads, zerpflückt den Ersteller weil kein Fragebogen, Plan und und und.
Am Ende dann das große Mosern dass der TE verschwunden ist und im eigenen Thread nicht mehr antwortet....
@TE ich hatte eine solche Situation.
Habe versuchte mich zu einigen, fühlte mich aus den selben Gründen wie du im Recht.
Mein finanzielles Angebot war zu knapp, weil ich mehr nicht eingesehen hatte.
Dann mit Anwalt, die Einigungssumme war nachher minimal höher - allerdings der Anwalt richtig teuer. Daher mein Rat - einigt Euch ohne Anwalt, trennt Euch und verbuche es als Lehrgeld und lass dir den weiteren Bau nicht mies machen.
GD
Gerddieter schrieb:
Es gibt so tolle Ideen wie Zeig mal den Plan- doch wozu - Grundriss Durchquatschen war nicht die Frage!!!Von Grundriss „durchquatschen“ (mega dünner Jargon) hat hier keiner was gesagt.
Eine hellere Glühlampe würde anhand dessen sehen können, ob er wirklich so schlecht ist, der Fachfrauen-Entwurf.
Nicht selten werden die Entwürfe von den Fachleuten, sprich Architekten, kritisiert und für schlecht bewertet, weil es die Laien es so sehen, die aber ggf gar nicht erkennen können, warum es so ist wie es ist. Und dann muss man halt mal kommunizieren und die Fachkraft fragen, wenn aber alles nur Schuld der Architektin ist und sich selbst nicht in der Pflicht sieht, dann weiß ich auch nicht.
Von zb meiner Seite wird keine Schuld gesucht, aber es wird von mir versucht, einen Ansatz zu finden. Nur gelingt es mir nicht, da vieles widersprüchlich ist.
Und Du @Gerddieter warst auch nicht bei den Gesprächen dabei oder kennst die Arbeit noch die ganzen Wünsche oder warum da ein Haus ü 1Mio geplant wurde.
Diese „unfassbaren viele Fehler“ können ja durch uns gar nicht erkannt werden. Was für Fehler sind es? Warum Fehler? Oder handelt es sich um Missverständnisse? Sender/Empfänger? Nicht realisierbare Wünsche oder tatsächliche Unfähigkeit der Frau?
Es ist immer sehr einfach, die Schuld beim Anderen zu sehen - allerdings führt das zu keiner Lösung.
Gerddieter schrieb:
Am Ende hat der TE von diesem Thread hier genau GAR NIX -Sehe ich ebenso. Weil eben viele Fakten fehlen.
Gerddieter schrieb:
Ich ziehe jetzt einfach mal meinen virtuellen Hut vor dem Threadersteller !!! Dafür dass er immernoch in diesem Thread dabei ist und Euch geduldig antwortet !Du schreibst mir aus der Seele! Es ist so wie Du schreibst.
Gerddieter schrieb:
Mein finanzielles Angebot war zu knapp, weil ich mehr nicht eingesehen hatte.Ich biete ja noch immer das volle Honorar an, nur eben nicht vorab. Weil die Architektin zur Vorleistung verpflichtet ist (interessanterweise leugnet das hier niemand), verhält sich die
Architektin eindeutig nicht korrekt.
ypg schrieb:
er wirklich so schlecht ist, der Fachfrauen-Entwurf.Das "Problem" ist, dass der Entwurf nun in der 10 Iteration ist.Jetzt ist der Entwurf ok. Ich habe bereits viele Beispiele genannt, was die Architektin alles falsch gemacht hat. Du hast das alles nicht wirklich kommentiert. Möchtest Du noch ein Beispiel?
Ich bat um eine Garderobe im Eingangsbereich. Sie wurde eingezeichnet aber noch Maße!! Auf meine Nachfrage hin, wie tief ist denn nun die Garderobe? Antwort: 50cm.
Ich habe immer kommuniziert, dass ich bei allen Schränken/Garderobe IKEA Pax-Maß haben möchte, also min. 60 cm. 10 cm mehr sind problematisch, weil sie der dahinter liegenden Küche genommen wurden und die Küche wieder umgeplant werden musste.
Verstehst Du meinen Punkt? Ich MUSS es genau wissen, wo welches Möbelstück hinkommt!! Dafür habe ich eine Architektin.
Noch eine Sache. Zum 10x, ich bin Laie. Ich weiß nicht, was eine Architektin alles tun muss. Über was sie mich aufklären muss, über was beraten. Wahrscheinlich hat sie viele Sachen ausgelassen, die mir nicht aufgefallen sind, weil ich sie nicht kenne.
ypg schrieb:
Sehe ich ebenso. Weil eben viele Fakten fehlen.Ich habe den Eindruck, dass Du versuchst die Architektin zu verteidigen, weshalb eigentlich?
Zwei konkrete Fragen an Dich. Die Architektin ist verpflichtet ERST den Bauantrag auszuarbeiten und dann das Geld dafür zu erhalten, richtig?
Was meinst Du zu ihrem Verhalten, ERST das Geld haben zu wollen oder überhaupt nichts mehr zu machen. Ist das ein gebührendes Verhalten für eine Architektin?
Mir läuft die Zeit davon, nicht ihr.
Ohropax schrieb:
Ich weiß nicht, was eine Architektin alles tun muss. Über was sie mich aufklären muss, über was beraten.Aufklären und Beraten würde als Notarin zu ihrem Berufsbild gehören, sie ist aber Architektin geworden. Architekten haben ihre Bibel HOAI, in der ihre Vorgehensweise beschrieben ist, die arbeiten sie ab. Was sie konkret für Dein Projekt tun muß, steht in Eurem Vertrag, den Du als gleichberechtigte Partei mitgestaltet hast (und wenn Du das auf die leichte Schulter genommen hast, mußt Du für diesen Fehler auf niemanden anderes sauer sein als auf Dich selbst - auf Yvonne jedenfalls nicht).
Andere Fragesteller laden hier zwanzig oder dreißig Seiten Bauleistungsbeschreibung oder Fensterangebote hoch, Deinen Architektenvertrag kennen wir noch immer nicht, außer daß er nur eine Seite kurz sein soll. Wenn da tatsächlich nur drinsteht: "Es wird vereinbart, daß Frau architektin Herrn Ohropax ein Einfamilienhaus mit Dachterrasse so hoch wie möglich plant. Das Honorar bemißt sich analog der HOAI Leistungsphase 1 bis 4 auf 30k, zahlbar zur Hälfte vorschüssig.", dann darfst Du Dich nicht wundern, den fehlenden Vor-dem-Zeichnen-Dialog im War-anders-gemeint-Pingpong nachbessern zu müssen. Allein ich schreibe hier bereits seit neun Jahren, wie man es weniger ungeschickt anstellt - und andere schon vor mir auch.
Ich jetzt allerdings in diesem Thread nicht weiter, mit des Kaisers neuem Hausentwurf habe ich so langsam Flasche leer, wie Trapattoni sagte.
Nach dem Wochenende können wir uns entweder im wörtlichen Sinne ein Bild davon machen wie unglaublich hier geplant wurde, oder Du hast zumindest meine Aufmerksamkeit für Dein Thema verloren. In meinem Kopfkino steht seit Tagen nur "no Signal" auf dem schwarzen Bildschirm. So kann ich nicht arbeiten.
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11ant schrieb:
Architekten haben ihre Bibel HOAI, in der ihre Vorgehensweise beschrieben ist, die arbeiten sie ab.Was sagst Du hierzu, denn das ist hier das eigentliche Thema:
"Zwei konkrete Fragen an Dich. Die Architektin ist verpflichtet ERST den Bauantrag auszuarbeiten und dann das Geld dafür zu erhalten, richtig?
Was meinst Du zu ihrem Verhalten, ERST das Geld haben zu wollen oder überhaupt nichts mehr zu machen. Ist das ein gebührendes Verhalten für eine Architektin?
Mir läuft die Zeit davon, nicht ihr."
Ohropax schrieb:
"Zwei konkrete Fragen an Dich. Die Architektin ist verpflichtet ERST den Bauantrag auszuarbeiten und dann das Geld dafür zu erhalten, richtig?
Was meinst Du zu ihrem Verhalten, ERST das Geld haben zu wollen oder überhaupt nichts mehr zu machen. Ist das ein gebührendes Verhalten für eine Architektin?
Mir läuft die Zeit davon, nicht ihr."Frage 2 hatte ich bereits beantwortet:
11ant schrieb:
Was sie konkret für Dein Projekt tun muß, steht in Eurem Vertrag, den Du als gleichberechtigte Partei mitgestaltet hastZu Frage 1 gilt zum Teil meine Antwort zu Frage 2 (nur Du weißt, was Ihr im Vertrag vereinbart habt) und zum Teil muß ich mich dabei zurückhalten, da ich als Nichtjurist zu wenig darüber weiß, wie das Baugesetzbuch und die ergänzende Richterrechtsprechung darüber denken. Insofern kann ich nur vermuten, daß Dir der Welpenschutz als Verbraucher - mindestens wenn Du kein Kaufmann bist - zugesteht, daß Du die Leistung der Architektin als Vorleistung erwarten darfst und sie nicht ohne Weiteres berechtigt ist, den Fortgang der Erfüllung zurückzuhalten. Aber wie gesagt, es lag in Deiner Hand, in den Vertrag klare Vereinbarungen aufzunehmen. Wer sich nicht ganz sicher ist, daß das Baugesetzbuch für alles was er selbst zu erwähnen unterläßt eine Fallback Lösung bevorratet, der muß die ihm wichtigen Punkte eben niederschreiben.
Ich als Kaufmann habe kein fehlendes Bewußtsein darüber, daß ein Geschäft mit diesem Honorarvolumen gewiß nicht unter den Taschengeldparagraphen fällt (und Du Dich der vollen Verantwortung für Deine Vertragsformulierungsunterlassungen stellen mußt). Ein Architektenvertrag ist m.W. formfrei, aber es gilt eben der vorgenannte Grundsatz: "was das Baugesetzbuch nicht für Dich abdeckt, das mußt Du selbst besorgen !".
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