ᐅ Architektin wird emotional und will nicht weiter machen. Wie mache ich nun weiter?
Erstellt am: 11.03.26 17:41
11ant schrieb:
Sorry für die UnübersichtlichkeitAlles fein. Das Forum nervt wirklich etwas. Danke für Deine Kommentare!!
G
Gerddieter11.03.26 21:10Ist der Entwurf echt nur "ok"?
Das ist Mist für 30tsd !!!
Stimmt die Fasade? Habt ihr darüber überhaupt nachgedacht?
Habt ihr die Planung der Außenanlagen mit im Vertrag- sind die nach Euren Wünschen geplant?
Planung Haustechnik - nach Euren Wünschen umgesetzt?
Da ist so viel was Ihr wahrscheinlich noch gar nicht angegangen seit - und wo ihr das Honorar reduzieren könnt.
Aber aus meiner Erfahrung könnt ihr Euch nur trennen, am besten einigen OHNE Anwalt sonst sind es nachher 35tsd...
Was wollt ihr mit der Architektin im weiteren Bauverlauf? Die bringt Euch doch gar nix und rührt eh keinen Finger mehr für Euch.
Entweder ihr geht danach mit GU weiter, die haben auch Architekten die den Plan einreichen können und dann auch die Werkplanung machen - klar ist nicht ideal weil Euer individueller Entwurf dann über die Einheitskeule des GU gestülpt wird - aber wenn ihr eh maßgeblich selber entworfen habt könnt ihr Euch einbringen und das steuern....
Für einen "neuen" freien Architekten seit ihr meiner Meinung nach schon zu weit fortgeschritten....
GD
Das ist Mist für 30tsd !!!
Stimmt die Fasade? Habt ihr darüber überhaupt nachgedacht?
Habt ihr die Planung der Außenanlagen mit im Vertrag- sind die nach Euren Wünschen geplant?
Planung Haustechnik - nach Euren Wünschen umgesetzt?
Da ist so viel was Ihr wahrscheinlich noch gar nicht angegangen seit - und wo ihr das Honorar reduzieren könnt.
Aber aus meiner Erfahrung könnt ihr Euch nur trennen, am besten einigen OHNE Anwalt sonst sind es nachher 35tsd...
Was wollt ihr mit der Architektin im weiteren Bauverlauf? Die bringt Euch doch gar nix und rührt eh keinen Finger mehr für Euch.
Entweder ihr geht danach mit GU weiter, die haben auch Architekten die den Plan einreichen können und dann auch die Werkplanung machen - klar ist nicht ideal weil Euer individueller Entwurf dann über die Einheitskeule des GU gestülpt wird - aber wenn ihr eh maßgeblich selber entworfen habt könnt ihr Euch einbringen und das steuern....
Für einen "neuen" freien Architekten seit ihr meiner Meinung nach schon zu weit fortgeschritten....
GD
Gerddieter schrieb:
Habt ihr die Planung der Außenanlagen mit im Vertrag- sind die nach Euren Wünschen geplant?
Planung Haustechnik - nach Euren Wünschen umgesetzt?Im Vertrag steht, dass ich die Architektin mit dem Entwurf und der Bauantragsplanung beauftrage. Da steht nichts von HOAI oder LP.
Der Vertrag besteht aus einer Seite...
Die Architektin hat einfach einen Grundriss gezeichnet und einige 3D-Bilder erstellt. Wenn man es hart ausdrückt, hat sie wirklich nur mit dem Programm "gespielt".
Gerddieter schrieb:
Aber aus meiner Erfahrung könnt ihr Euch nur trennen, am besten einigen OHNE Anwalt sonst sind es nachher 35tsd...Das möchte ich auch. Sie will aber noch 12.000 Euro haben, obwohl sie bereits die 15.000 Euro nicht verdient hat.
Sie hat maximal 30 Stunden an der ganzen Sache gearbeitet, maximal! Das sind 500 Euro/h. Bei 27.000 Euro wären es 900 Euro/h und dann noch unter meiner Anleitung!
11ant hat Recht, ich hätte viel früher die Reißleine ziehen müssen, es laufen aber parallel so viele Sachen und die Architektin hat jedem Mal das umgesetzt was ich möchte.
Sie hat nur selbst kaum oder gar keine Ideen geliefert und 500-900 Euro/h um nur ein Visualisierungs-Tool zu verwenden, kann ja nicht rechtens sein.
Trotzdem, ich würde das Geld zahlen, aber erst nach Genehmigung. Weshalb lässt sie es jetzt so eskalieren?
Ich sehe den Entwurf als bezahlt an und falls sie mehr Geld haben will, soll sie es einklagen. Da sie nicht weiter machen will, muss ich ja wohl auch nicht kündigen, das hat sie selbst gemacht.
Sehr ernüchternd. Da bekommt jemand 15.000 Euro Vorschuss und lässt sich nicht darauf ein, 1-3 Monate auf die Schlussrate zu warten. Ich muss doch annehmen, dass der Entwurf eben nicht
genehmigungsfähig ist. Was denn sonst?
Gerddieter schrieb:
Für einen "neuen" freien Architekten seit ihr meiner Meinung nach schon zu weit fortgeschritten....Ich könnte einen entfernten Bekannten Architekten fragen, ob er für kleines Geld, Essenseinladung einreichen mag. Den Rest soll der GU machen.
M
MachsSelbst11.03.26 22:05Ihr wart blöd genug 15k Vorschuss zu bezahlen. Das ist im professionellen Gewerbe absolut unüblich und wird nur von Pfuschern vor dem Herren genutzt... bei Architekten, die ja noch nichtmal mit Material in Vorleistung gehen müssen, sondern "nur" mit ihrer Zeit, ist sowas nochmal deutlich absurder und eure Naivität umso deutlicher...
Diese 15k sind weg, sie wieder zu bekomme wird deutlich mehr Nerven, Zeit und Geld kosten, als die 15k am Ende wert sind.
Und da die Kohle ohnehin weg ist, könnt ihr jetzt auch getrost zu einem anderen Architekten gehen und die Bude neu planen lassen. Wenn Sie die restlichen 12.000 EUR haben will, kann sie dafür ja gerne vor Gericht gehen. Wird sie nicht kriegen, daher wird sie das auch nicht tun...
Diese 15k sind weg, sie wieder zu bekomme wird deutlich mehr Nerven, Zeit und Geld kosten, als die 15k am Ende wert sind.
Und da die Kohle ohnehin weg ist, könnt ihr jetzt auch getrost zu einem anderen Architekten gehen und die Bude neu planen lassen. Wenn Sie die restlichen 12.000 EUR haben will, kann sie dafür ja gerne vor Gericht gehen. Wird sie nicht kriegen, daher wird sie das auch nicht tun...
G
Gerddieter11.03.26 22:43Ja - wäre ein valider Ansatz den ich auch fahren würde. Lass ihr die 15tsd, mehr muss sie einklagen....
Nochmal zur Planung- ein Grundrissentwurf reicht ja nicht. Ist der das Grundstück sinnvoll eingebettet? War sie mal vor Ort? Ich frage nochmal nach der Fassade - sie ist das Gesicht deines Hauses. Hat sich da mal jemand fachlich drum gekümmert? Also nicht wie muss das Fenster hin damit sinnvoll ist sondern auch wie wird es stimmig von der Außenansicht....
Sichtachsen innen....
Mein Erfahrung mit nem ähnlichen Architekten Exemplar war dass die sich darum gar nicht scheren, wenn sie schon die Zimmergrössen nicht sinnvoll hinbekommen....
GD
Nochmal zur Planung- ein Grundrissentwurf reicht ja nicht. Ist der das Grundstück sinnvoll eingebettet? War sie mal vor Ort? Ich frage nochmal nach der Fassade - sie ist das Gesicht deines Hauses. Hat sich da mal jemand fachlich drum gekümmert? Also nicht wie muss das Fenster hin damit sinnvoll ist sondern auch wie wird es stimmig von der Außenansicht....
Sichtachsen innen....
Mein Erfahrung mit nem ähnlichen Architekten Exemplar war dass die sich darum gar nicht scheren, wenn sie schon die Zimmergrössen nicht sinnvoll hinbekommen....
GD
Ohropax schrieb:
Gut, was soll ich nun machen? Kündigen und wegen Schlechtleistung Geld zurück verlangen? Oder sagen, dass mit den 15.000 Euro schon alles abgegolten ist und der Entwurf nun mir gehört? [ / ] 11ant hat Recht, ich hätte viel früher die Reißleine ziehen müssen, es laufen aber parallel so viele Sachen und die Architektin hat jedem Mal das umgesetzt was ich möchte.Deine Rüge käme jetzt wohl zu spät und wäre damit quasi verfristet. Ohne Rüge keine Nachbesserung, ohne Frist kein fruchtloses Verstreichen derselben, die Schlechtleistung ist gewissermaßen geheilt / nicht geschehen ...
Ohropax schrieb:
Im Vertrag steht, dass ich die Architektin mit dem Entwurf und der Bauantragsplanung beauftrage. Da steht nichts von HOAI oder LP.
Der Vertrag besteht aus einer Seite...
Die Architektin hat einfach einen Grundriss gezeichnet und einige 3D-Bilder erstellt. Wenn man es hart ausdrückt, hat sie wirklich nur mit dem Programm "gespielt". [...]
Sie hat nur selbst kaum oder gar keine Ideen geliefert und 500-900 Euro/h um nur ein Visualisierungs-Tool zu verwenden, kann ja nicht rechtens sein.... und ohne klare Formulierung der Pflichten der Architektin (Du sprachst aber doch eingangs von LP 1 bis 4 ?) keine Verletzung derselben; umgekehrt aber auch nicht klar, was Deine Vorauszahlung denn "abgegolten" haben könnte. Dein Anwalt wird Dir raten, nun aber endlich zu kündigen bzw. einen Vergleich für Dich formulieren - sonst sehe ich ihre Restforderung nicht abgewendet. Ohne Bezug auf die HOAI - wir kennen den Inhalt der Vereinbarung ja nicht - ist schwer zu beurteilen, ob es dem Wesen nach ein Architektenvertrag ist, sie eine Genehmigungsfähigkeit schuldet und so weiter. Nach normalmenschlichem Gerechtigkeitsgefühl mag das unglaublich sein, aber eine formelle Sittenwidrigkeit sehe ich hier nicht unzweifelhaft gegeben. Es ist durchaus zulässig, daß Du Dir ein paar Visualisierungsbildchen 30k (davon 15k im Voraus) kosten läßt. Interessant wäre der Vertrag (und ihre Äußerung mit den 12k) - aber bitte nicht hier, sondern mit dem Anwalt besprochen.
Worauf (außer auf das diffuse Gefühl der Inkompetenz) Du die Befürchtung gründest, die Planung könnte nicht genehmigungsfähig sein, kann ich noch nicht nachvollziehen. Wenn Du meine Einschätzung zur Baureife des Entwurfes haben willst: die würde bei mir in diesem Fall wohl etwa 500 Euronen exkl. USt kosten (die Konditionen anderer freier Bauberater können sich unterscheiden).
Ohropax schrieb:
Ich könnte einen entfernten Bekannten Architekten fragen, ob er für kleines Geld, Essenseinladung einreichen mag. Den Rest soll der GU machen.Kläre die Baureife des Entwurfes, und lasse dann doch direkt den GU auch einreichen. Dann kommen zumindest Bauantragsplanung und Werkplanung aus derselben Hand.
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