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ᐅ Architektin wird emotional und will nicht weiter machen. Wie mache ich nun weiter?


Erstellt am: 11.03.26 17:41

G
Gerddieter
12.03.26 00:24
Da ich das Thema Trennung vom Spinner-Architekten durch habe, mit Anwalt und Lehrgeld kann ich gerne eine Fehlinformation ausräumen die in diesem Forum immer auftaucht.

Der Architekt schuldet NICHT einen genehmigungsfähigen Entwurf und das wars... Er schuldet einen Entwurf der genehmigungsfähig ist, den Regeln und Standards der guten Architektur entspricht und den Anforderungen der Bauherrenschaft entspricht. 

Kurz: genehmigungsfähig ist viel, aber wenn es die Anforderungen nicht erfüllt reicht es nicht.

Beim aktuellen Fall sehe ich das Problem dass ein Entwurf gegen Geld vereinbart wurde. Und eigentlich hat die Architektin geliefert- du sagst ja selbst das der Entwurf "passt". Dass du dabei ihre Arbeit gemacht hast oder sie 900/h verdient ist egal, Vertrag erfüllt.

Es ist allerdings so dreist dass ich hoffen würde sie klagt den Rest nicht ein - keine Ahnung ob der Vertrag am Ende Form und Sitte entspricht.... sonst steht sie blöd da....
GD
Y
ypg
12.03.26 01:28
Ehrlich, wennich lese, dass der Entwurf Mist ist, weil Schiebetüren nicht funktionieren oder die Garderobe nicht tief genug ist, dann muss ich das sehen. Genauso wie man meint, dass man selbst geplant hat und der Architekt nur ein Tool nutzt, dann will ich das sehen, um etwas zur Qualität beitragen zu können.
Nix für ungut. Aber ich habe hier eigentlich nur im Forum solche Situationen gelesen, die zwar nicht mit soviel Planungskosten daherkamen, aber mit dem Wirrwarr der Tatsache, dass ein TE seinen Entwurf als besser als den der Architektin gesehen hatte, der Plan allerdings vom TE schlechter war.

 Ein Plan ist nicht schlecht, wenn er nicht vollumfänglich die Forderungen des Bauherren spiegelt. Gerade wenn es um Schiebetüren geht, so halte ich es besser, wenn ein Architekt diese wegplant, weil sie einfach nicht zielführend sind oder obsolet. Die Frage ist ja, ob Ihr stur seid oder einem Architektenvorschlag analysieren könnt. Mag ja sein, dass Ihrer schlicht machbar ist ohne sinnlose Schiebetüren, aber natürlich dann mit Schiebetür blöd ist. Ich frage mich nebenbei, wie man überhaupt auf einen Entwurf kommt, wo ein Flur knarz an zu schmal herankommt. Das in einem Neubau?

Also hinterfrage ich mal ganz schlicht Deine Kompetenz und erbitte hier den Entwurf der Architektin sowie Deinen Entwurf sowie die Raumplanung, die von Euch erstellt wurde, und nach der die Architektin geplant hat.
G
Gerddieter
12.03.26 10:32
Ich würde den Entwurf hier nicht einstellen.

1. Wenn du nicht vor hast ihn zu bezahlen erwirbst du auch nicht die Rechte daran.
2. Wäre blöd wenn die Architektin sich in dem Thread anhand ihres Entwurfes wiedererkennt.

GD
O
Ohropax
12.03.26 12:09
MachsSelbst schrieb:
Ihr wart blöd genug 15k Vorschuss zu bezahlen.

"Blöd" ist ein hartes Wort, gutgläubig passt besser. Deswegen möchte ich die restlichen 15k Euro nicht ohne eine "Garantie" zahlen.
Die Architektin arbeitet alleine von zu Hause aus. Sie könnte ja auch am Rande der Privatinsolvenz stehen. Ich möchte mich einfach nur absichern.

Wenn Sie die 15k Euro behalten würde, wäre das für mich ok. Der Entwurf (also die Raumaufteilung) ist ok. Es bleibt aber ein fader Beigeschmack, viel Geld für wenig Leistung bezahlt zu haben.
O
Ohropax
12.03.26 12:23
Gerddieter schrieb:
Ja - wäre ein valider Ansatz den ich auch fahren würde. Lass ihr die 15tsd, mehr muss sie einklagen....

Das ist auch meine Meinung.

Gerddieter schrieb:
Ich frage nochmal nach der Fassade - sie ist das Gesicht deines Hauses. Hat sich da mal jemand fachlich drum gekümmert?

Das ist gerade der wichtige Punkt! Als Laie habe ich KEINE Ahnung was das bedeutet. Danke für diese Frage. Die Architektin hat einfach eine Verklinkerung visualisiert.
Wieder, sie hat einfach das Tool benutzt. Der GU sagt nun, Verklinkerung kostet 50-60k Euro. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich das nicht gemacht, weil zu teuer.

Also nein, ich wurde nicht beraten was so möglich ist. Meine Hoffnung liegt im GU, dass man noch etwas retten kann.

Gerddieter schrieb:
Mein Erfahrung mit nem ähnlichen Architekten Exemplar war dass die sich darum gar nicht scheren, wenn sie schon die Zimmergrössen nicht sinnvoll  hinbekommen....

Du schreibst mir aus der Seele. Deswegen bin ich ja so "genervt". Dieses Tool hätte ich auch so benutzen können.

Auf dem Grundstück steht ein Bestandshaus aus den 1960er Jahren. Die original Architekten-Pläne habe ich ihr zur Verfügung gestellt. Sie hat das neue Haus einfach auf den selben Platz gestellt.
Damit hatte sie dann auch nicht so viel Abeit.

Es ist einfach die Frage, was gehört zum Job eines Architekten? Stumpf das Tool zu benutzen, oder dem Bauherren etwas feines hinstellen? Ich hätte ja auch sofort zum GU gehen können.
Das war vielleicht ein Fehler von mir. 
O
Ohropax
12.03.26 12:30
11ant schrieb:
Deine Rüge käme jetzt wohl zu spät und wäre damit quasi verfristet. Ohne Rüge keine Nachbesserung, ohne Frist kein fruchtloses Verstreichen derselben, die Schlechtleistung ist gewissermaßen geheilt / nicht geschehen ...

Ja, sehe ich auch so. Ich bin kein Anwalt, wenn aber der Vertrag lautet, dass die Architektin auch den Bauantrag einreicht, jetzt aber schreibt, "sie hat keine Lust mehr", dann verweigert sie doch die Arbeit. Sie hat keine Lust, weil ich das Thema Zahlungszeitpunkt aufgebracht habe. Man kann aber nicht einfach sagen, ich habe jetzt keine Lust mehr und bin beleidigt. Ich habe gesagt ich zahlen, nur nicht sofort. Selbst eine Teilzahlung vor Genehmigung lehnt sie ab. Da stimmt doch etwas nicht.

11ant schrieb:
(Du sprachst aber doch eingangs von LP 1 bis 4 ?)

Von LP 1 - 4 steht nichts im Vertrag. Die Pflichten sind folgende: Entwurf - Bauantragsplanung und Bauantrag. Ich nehme an, dass das LP 1-4 ist. Ich bin Laie, zumal die Architektin mir am Computer das HOAI-Tool gezeigt hat und die Haben bei 1-4 gesetzt hat um den Gesamtpreis zu zeigen.

Man kann doch als Architektin nicht einfach sage, ich wurde für LP 3-4 gebucht. Oder? Du schreibst doch selbst, dass die LP aufeinander aufbauen.

11ant schrieb:
Kläre die Baureife des Entwurfes, und lasse dann doch direkt den GU auch einreichen. Dann kommen zumindest Bauantragsplanung und Werkplanung aus derselben Hand.

Das mache ich. Wobei der GU für die Einreichung 10.000 Euro haben möchte. Was mir als sehr viel vorkommt. Das könnte ich über einen Bekannten vielleicht viel günstiger haben.

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