ᐅ Architektin wird emotional und will nicht weiter machen. Wie mache ich nun weiter?
Erstellt am: 11.03.26 17:41
11ant schrieb:
Deine Rüge käme jetzt wohl zu spät und wäre damit quasi verfristet. Ohne Rüge keine Nachbesserung, ohne Frist kein fruchtloses Verstreichen derselben, die Schlechtleistung ist gewissermaßen geheilt / nicht geschehen ...Ja, sehe ich auch so. Ich bin kein Anwalt, wenn aber der Vertrag lautet, dass die Architektin auch den Bauantrag einreicht, jetzt aber schreibt, "sie hat keine Lust mehr", dann verweigert sie doch die Arbeit. Sie hat keine Lust, weil ich das Thema Zahlungszeitpunkt aufgebracht habe. Man kann aber nicht einfach sagen, ich habe jetzt keine Lust mehr und bin beleidigt. Ich habe gesagt ich zahlen, nur nicht sofort. Selbst eine Teilzahlung vor Genehmigung lehnt sie ab. Da stimmt doch etwas nicht.
11ant schrieb:
(Du sprachst aber doch eingangs von LP 1 bis 4 ?)Von LP 1 - 4 steht nichts im Vertrag. Die Pflichten sind folgende: Entwurf - Bauantragsplanung und Bauantrag. Ich nehme an, dass das LP 1-4 ist. Ich bin Laie, zumal die Architektin mir am Computer das HOAI-Tool gezeigt hat und die Haben bei 1-4 gesetzt hat um den Gesamtpreis zu zeigen.
Man kann doch als Architektin nicht einfach sage, ich wurde für LP 3-4 gebucht. Oder? Du schreibst doch selbst, dass die LP aufeinander aufbauen.
11ant schrieb:
Kläre die Baureife des Entwurfes, und lasse dann doch direkt den GU auch einreichen. Dann kommen zumindest Bauantragsplanung und Werkplanung aus derselben Hand.Das mache ich. Wobei der GU für die Einreichung 10.000 Euro haben möchte. Was mir als sehr viel vorkommt. Das könnte ich über einen Bekannten vielleicht viel günstiger haben.
ypg schrieb:
Nix für ungut.Du hast einen Punkt. Ich möchte nur ein Beispiel wiederholen:
"Der erste Entwurf war unbrauchbar! Unser Budget sind 750.000 Euro, mündlich und schriftlich kommuniziert. Um den Entwurf zu realisieren, hätten wir 1,25 Millionen Euro benötigt."
Ist das nicht totaler Murks?
Die Architektin hat dazu die Raumhöhen zu niedrig bemessen. Wir müssen die Decken abhängen, wegen zentraler Lüftungsanlage. Wir möchten ohne Kante vom Wohnzimmer auf die Terrasse. Der Estrich muss höher gegossen werden. Obwohl es der B-Plan hergab, waren die ursprünglichen Rohbauhöhen zu niedrig. Man wäre bei einer lichten Raumhöhe von ca. 2,45m rausgekommen. Vielleicht ist das "zulässig", aber doch nicht bei einem Haus, für das man 750.000 Euro oder mehr zahlt.
Siehst Du meinen Punkt? Die Architektin muss doch selbst sehen, ok, ich kann das Haus noch 1-2m höher setzen und BIETE dem Bauherren das an und berate dann entsprechend.
Sage dann, kann man machen. Kostet aber ca. XY. Ist das nicht Teil von LP 2?
Erst auf meine Nachfrage hin, haben wir die maximale Höhe des Hauses ausgereizt? Wurde nachgebessert und siehe da, man hat noch viel Platz nach oben. Ist das kein Murks?
Zusammenfassend, ich musste immer wieder alles in Frage stellen und lag mit den meisten Sachen richtig. Ich möchte aber meine Architektin nicht auf die Lösung bringen, ich hätte gerne Optionen
proaktiv gesehen um dann selbst zu entscheiden. Oder erwarte ich zu viel?
N
nordanney12.03.26 12:59Ohropax schrieb:
Wir müssen die Decken abhängen, wegen zentraler Lüftungsanlage.Warum müssen? Einfacher ist es, die Leitungen einfach in die Betondecke einzugießen. Das ist Standard. Vielleicht von der Architektin so gedacht?
Ohropax schrieb:
Obwohl es der B-Plan hergab, waren die ursprünglichen Rohbauhöhen zu niedrig. Man wäre bei einer lichten Raumhöhe von ca. 2,45m rausgekommen.Zu niedrig in welchem Bezug? Gegenüber Euren explizit geäußerten Wünschen von 2,60m oder weil Ihr einfach vorausgesetzt habt, dass es mehr als 2,45m werden? Auch diese Höhe ist nichts besonderes oder besonders negatives, wenn man vorher nicht drüber spricht.
Ohropax schrieb:
Vielleicht ist das "zulässig", aber doch nicht bei einem Haus, für das man 750.000 Euro oder mehr zahlt.750k ist relativ. Was soll in den 750k enthalten sein? All in reicht das gerade mal für 180qm + BNK + Garage und Außenanlagen. Mehr als ausreichend, aber auch nicht üppig.
Ohropax schrieb:
Siehst Du meinen Punkt? Die Architektin muss doch selbst sehen, ok, ich kann das Haus noch 1-2m höher setzen und BIETE dem Bauherren das an und berate dann entsprechend.Ja. Beratung sollte schon sein. Aber andererseits sind das immer zwei Parteien. Habt Ihr Euer "Wunschprogramm" nicht kommuniziert? Wenn Ihr nichts wünscht, plant sie natürlich zunächst 08/15.
Ich möchte die Architektin nicht in Schutz nehmen. Aber
Ohropax schrieb:
Erst auf meine Nachfrage hin, haben wir die maximale Höhe des Hauses ausgereizt? Wurde nachgebessert und siehe da, man hat noch viel Platz nach oben. Ist das kein Murks?das ist der Beginn der Planung. Also Eure Wünsche kommunizieren und sich nicht wundern, warum die Architektin keine Gedanken lesen kann.
Mein Gefühl nach fünf Seiten Diskussion: Da prallen zwei nicht richtig kommunizierende Parteien aufeinander. Die eine fragt zu wenig, die andere äußert nicht ihre Vorstellung und ärgert sich dann, warum die andere Seite nicht gefragt oder Gedanken gelesen hat. Also ein Kommunikationsthema und kein Planungsthema. So sieht es von außen aus.
nordanney schrieb:
Ich möchte die Architektin nicht in Schutz nehmen. AberDu hast gute Punkte. Kann sein, dass ich falsch liege.
Es war aber von Anfang an so, dass ich gesagt habe, planen Sie bitte das Haus bitte maximal hoch, damit wir sehen was geht. Dann schauen wir, war bezahlbar und praktikabel ist.
Äußerst man so einen Wunsch?
N
nordanney12.03.26 14:09Ohropax schrieb:
planen Sie bitte das Haus bitte maximal hoch, damit wir sehen was geht. Dann schauen wir, war bezahlbar und praktikabel ist.
Äußerst man so einen Wunsch?Nee. Auf dem Bau eigentlich nicht. Mach mal und wir schauen später ist eine echt "doofe" Wunschäußerung. In Step 2 sollte die Archi damit einen Vorentwurf, eine grobe Skizze/Planung machen. Kalkulieren mit groben Zahlen (z.B. 3.500€/qm Wohnfläche, um genügend Puffer zu haben) geht auch immer. Und erst dann in die weitere Planung gehen.
Maximal sinnvoll? Maximal im Rahmen B-Plan, auch wenn es dann 3,4m werden? Maximal im Rahmen dessen, was die Architektin üblicherweise macht? Maximal hoch für Eure persönlichen Wünsche?
Wunsch ist: X Räume, maximale Fläche, Lebenssituation XY, tägliche Routinen AB, Raumhöhe 2,60m oder höher, klar bodentiefe Fenster (dazu bitte äußern, ob komplett barrierefrei oder mit üblicher kleinen Schwelle) usw.
Wie gesagt, ich will weder Euch noch die Archi anklagen oder verteidigen (war auch nirgendwo als Beobachter dabei). Ich sehe bloß ein massives Kommunikationsproblem und verhärtete Fronten.
G
Gerddieter12.03.26 14:41Ich habe eine starke Vermutung was da passiert ist:
Die Architektin hat nen Champus aufgemacht nachdem ihr DIESEN Vertrag unterzeichnet hattet.
Dann hat sie mal bissl lustlos losgeplant, wahrscheinlich noch nen alten Entwurf irgendwo rumliegen gehabt.
Jetzt wo ihr "fordernd" werded, aus ihrer Perspektive "nervig" - stellt sie die Arbeit gerne wieder ein und verzichtet grossszügig auf 3tsd Euro....
10k für den Bauantrag durch den GU sind übrigens die nächste Abzocke!
Mein lokaler GU nimmt für den ganzen Prozess LP1-4 = 6tsd Euro und bei dem machen das "echte" Architekten, keine Bauzeichner (weiss ich weil ich mit fertigem Bauantrag kam und er mir 6k gutgeschrieben hatte).
GD
Die Architektin hat nen Champus aufgemacht nachdem ihr DIESEN Vertrag unterzeichnet hattet.
Dann hat sie mal bissl lustlos losgeplant, wahrscheinlich noch nen alten Entwurf irgendwo rumliegen gehabt.
Jetzt wo ihr "fordernd" werded, aus ihrer Perspektive "nervig" - stellt sie die Arbeit gerne wieder ein und verzichtet grossszügig auf 3tsd Euro....
10k für den Bauantrag durch den GU sind übrigens die nächste Abzocke!
Mein lokaler GU nimmt für den ganzen Prozess LP1-4 = 6tsd Euro und bei dem machen das "echte" Architekten, keine Bauzeichner (weiss ich weil ich mit fertigem Bauantrag kam und er mir 6k gutgeschrieben hatte).
GD
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