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ᐅ Höherer Kniestock genehmigungsfähig in Folge des Bauturbo § 246e Baugesetzbuch?


Erstellt am: 26.10.25 07:38

11ant27.10.25 23:22
kronos215 schrieb:

die Straße liegt tiefer als die Grundstücke, diese steigen also nach hinten an. Die Keller sind also fast komplett sichtbar und der Eingang befindet sich meist erst im ersten OG.
Das klingt nach einem klaren Votum der 11ant Kellerregel nicht nur pro (Wohn)keller, sondern regelrecht contra Keller "weglassen".
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
hanghaus202328.10.25 11:22
kronos215 schrieb:

Die Keller sind also fast komplett sichtbar und der Eingang befindet sich meist erst im ersten OG. Unser Haus wird von der Straße aus betrachtet also tatsächlich deutlich niedriger liegen.
Ohne das Grundstück und den Bebauungsplan zu kennen sage ich hier erstmal nix. Wenn das so steil ist, sollte man doch eher mit Keller (UG) planen?
kronos21529.10.25 08:06
nordanney schrieb:

Eigentlich prüft man das vorher, bevor man die Planung finalisiert. Also eine formale Bauvoranfrage stellen. Ein guter Planer findet viele gute Argumente. Aber natürlich muss das Amt dem auch folgen wollen.
die Planung ist nicht finalisiert. Wir sind im Austausch mit der Hausbaufirma und überlegen, bevor wir den Grundriss finalisieren, die Möglichkeiten mit dem Bauamt auszuloten.
nordanney schrieb:

Also nur ein "mag ich nicht", weil Optik und von Dritten so eingebracht.
Bei einer Investition jenseits der 500.000€ erlaube ich mir eigene Wünsche einzubringen. Ich habe Zeichnungen gesehen die mir optisch nicht gefallen haben und gleichzeitig, durch das steilere Dach, keinen großen Gewinn an Wohnfläche bewirkt haben.
nordanney schrieb:

Je nach Grundstück kann der Aufpreis für den Keller am Hang moderat sein und/oder das Haus am Ende günstiger machen, weil Du nicht in die Höhe bauen musst + teure Erdarbeiten hast.
Diese Option habe ich schon mehrfach durchgesprochen. Ergebnis war immer: Keller lohnt sich nicht. Liegt es daran, dass Hausanbieter nicht mit Keller bauen wollen oder macht es faktisch heute wenig Sinn? Laut Vermessung haben wir im Baufenster eine Steigung von 1m. Hinter dem Haus steigt das Grundstück weiter an bis ein Höhenunterschied (hintere Grundstücksgrenze zu Straße vorne) von ca. 3m erreicht ist. Man kann das Haus rund 20qm kleiner machen (von 150qm auf 130qm) und Hauswirtschaftsraum sowie Büro in den Keller legen. Eine Reduktion um 20qm verrechnet sich aber nicht mit den zusätzlichen Kosten für einen Keller - das war fast Durchweg die Meinung aller Anbieter mit denen wir gesprochen haben (ein regionaler GU, 3 deutschlandweit operierende Fertighausunternehmen, eine regionale Zimmerei). Leider steht das Bodengutachten noch aus, da noch kein finaler Grundriss steht.
nordanney schrieb:

Hört sich nach bewohnbaren Flächen an - Schlafzimmer/Hausanschlussraum/Homeoffice usw.
Oft sind hier Einliegerwohnungen geplant. Die Häuser sind aber auch einfach schon sehr alt und wurden mehrfach umgebaut. Früher wurde eher mit Keller geplant.
Papierturm schrieb:

Wenn schon vorher Befreiungsanträge abgelehnt worden sind, werden die Sachbearbeiter meiner Erfahrung nach sehr zurückhaltend sein.
Es war kein offizieller Befreiungsantrag sondern ein Telefonat mit späterer Absage per Email auf Grundlage alter Gesetzeslage. Eingereicht wurden bisher keine Unterlagen.
11ant schrieb:

Das klingt nach einem klaren Votum der 11ant Kellerregel nicht nur pro (Wohn)keller, sondern regelrecht contra Keller "weglassen".
Ich wäre mir hier nicht so sicher. Zur Konkretisierung anbei die Vermessung
Lageplan eines Grundstücks mit Baumstandorten, Grenzlinien und Massangaben
hanghaus202329.10.25 09:40
Gibt es einen Bezugspunkt für den Fertigfußboden im EG? Wo ist der Auszug aus dem Bebauungsplan?


Ist die TH festgelegt?
hanghaus202329.10.25 09:54
Wenn die Fusschwelle nicht definiert ist, dann ist mMn die Oberkante gemeint. Da machst das OG komplett in Holz und als Fussschwelle einen Balken 20cm hoch. Schon hast 1 m. Mit 45 Grad DN dann ein super ausbaubares DG.

Du kannst ja auch eine Buvoranfrage stellen (die mMn abgelehnt wird) dann verlierst halt einige Monate Bauzeit. No risk no fun.
kronos21529.10.25 10:04
mit den Abkürzungen tue ich mir etwas schwer. Könntest du bitte ausführlicher schreiben welche Info du brauchst oder was ich prüfen soll? Danke

aus dem Bebauungsplan heißt es konkret: "Die Höhe der senkrechten Außenwände an der Traufseite im Dachgeschoss darf bis Oberkante Fußschwelle gemessen 0,8m nicht überschreiten."
kellerbebauungsplangrundstückgrundrissvermessungoberkante