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ᐅ Höherer Kniestock genehmigungsfähig in Folge des Bauturbo § 246e Baugesetzbuch?


Erstellt am: 26.10.25 07:38

hanghaus202329.10.25 10:14
Hier mal zur Veranschaulichung mit 1 m Kniestock.


Schematische 2D-Darstellung eines blauen Hauses mit spitzem Dach und Messlinien.


Mit 0,8m macht das kaum einen Unterschied. Da fehlt etwa im Spitzboden den man eh nur als Abstellraum nutzen sollte.
Ich habe das mal mit 9 m breite des Hauses dargestellt. Das funktioniert sogar locker noch bei 8m was ich wegen des Hangs empfehlen kann.
Keller lohnt sich bei 7% Hangneigung nicht.
kronos215 schrieb:

aus dem Bebauungsplan heißt es konkret: "Die Höhe der senkrechten Außenwände an der Traufseite im Dachgeschoss darf bis Oberkante Fußschwelle gemessen 0,8m nicht überschreiten."
Das bestätigt genau meine Vermutung.
Gibt es keine Festlegungen im Bebauungsplan (Bebauungsplan) worauf sich die Fertigfussbodenhöhe (FFH) im Erdgeschoss (EG) bezieht?
hanghaus202329.10.25 10:26
Einfacher ist es wenn Du die Textpassagen aus dem Bebauungsplan hier als screenshot einfügst.
kronos21529.10.25 10:34
Es gibt keine Passage die sich auf Fertigfußböden bezieht und von der Fußschwelle ist auch nur im Abschnitt der Festlegung des Kniestocks die Rede
Anbei der Ausschnitt
Altes Dokument mit Vorschriften zur Baugestaltung, gelbliches Papier mit Text
kronos21529.10.25 10:42
Zur Vollständigkeit die weiteren übrigen Festlegungen und Textpassagen. Das Haus wird in der Ringstraße stehen
Alter gelblicher Bauordnungs-Text über Grundstücks-Nutzung und Baurecht als Dokument

Historisches Dokument zu Vorgärten und Einfriedigungen mit Paragraphen
hanghaus202329.10.25 13:30
Vielen Dank. Dann kannst Du ja unter Einhaltung der Bedingungen jeden Standadentwurf bauen. Firstrichtung ist vermutlich paralell zur Strasse.
kronos21529.10.25 13:32
Naja bis auf die Tatsache, dass der Kniestock eben relativ kurz ist. Am Ende bleiben effektiv nur 60cm an der Innenwand, zieht man Estrich und Fußboden ab, oder sehe ich das falsch?
bebauungsplankniestock