ᐅ Höherer Kniestock genehmigungsfähig in Folge des Bauturbo § 246e Baugesetzbuch?
Erstellt am: 26.10.25 07:38
hanghaus202329.10.25 10:14
Hier mal zur Veranschaulichung mit 1 m Kniestock.

Mit 0,8m macht das kaum einen Unterschied. Da fehlt etwa im Spitzboden den man eh nur als Abstellraum nutzen sollte.
Ich habe das mal mit 9 m breite des Hauses dargestellt. Das funktioniert sogar locker noch bei 8m was ich wegen des Hangs empfehlen kann.
Keller lohnt sich bei 7% Hangneigung nicht.
Gibt es keine Festlegungen im Bebauungsplan (Bebauungsplan) worauf sich die Fertigfussbodenhöhe (FFH) im Erdgeschoss (EG) bezieht?
Mit 0,8m macht das kaum einen Unterschied. Da fehlt etwa im Spitzboden den man eh nur als Abstellraum nutzen sollte.
Ich habe das mal mit 9 m breite des Hauses dargestellt. Das funktioniert sogar locker noch bei 8m was ich wegen des Hangs empfehlen kann.
Keller lohnt sich bei 7% Hangneigung nicht.
kronos215 schrieb:Das bestätigt genau meine Vermutung.
aus dem Bebauungsplan heißt es konkret: "Die Höhe der senkrechten Außenwände an der Traufseite im Dachgeschoss darf bis Oberkante Fußschwelle gemessen 0,8m nicht überschreiten."
Gibt es keine Festlegungen im Bebauungsplan (Bebauungsplan) worauf sich die Fertigfussbodenhöhe (FFH) im Erdgeschoss (EG) bezieht?
hanghaus202329.10.25 10:26
Einfacher ist es wenn Du die Textpassagen aus dem Bebauungsplan hier als screenshot einfügst.
kronos21529.10.25 10:34
kronos21529.10.25 10:42
hanghaus202329.10.25 13:30
Vielen Dank. Dann kannst Du ja unter Einhaltung der Bedingungen jeden Standadentwurf bauen. Firstrichtung ist vermutlich paralell zur Strasse.
kronos21529.10.25 13:32
Naja bis auf die Tatsache, dass der Kniestock eben relativ kurz ist. Am Ende bleiben effektiv nur 60cm an der Innenwand, zieht man Estrich und Fußboden ab, oder sehe ich das falsch?
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