Auf beiden Seiten jeweils die Abstände.
Wenn es drei Meter wären (in Hessen gilt 0,4xWandhöhe = Wandhöhe (formuliert als Traufhöhe), also bei 7m Höhe sind es nur 2,8m), so gelten diese bei dem zweiten Haus sowohl rechts und links. Wobei zum ersten Haus diese Abstandsfläche nicht mehr privilegiert ist und dort dann keine Garage gebaut werden dürfte - auf der anderen Seite schon.
Ob Du dann aber auch noch Brandschutzthemen wg/Grenzbebauung oder irgendetwas mit Bebauungsplan oder Sonstiges zu beachten hast, muss man prüfen.
Warum kommt man auf so eine Idee? Braucht es beim ersten Haus so viel Platz auf einer Grundstücksseite? Käme ohne schwerwiegende Gründe nicht auf die Idee, auf die Grenze bauen zu wollen. Erst recht, wenn mal auf dem zweiten Grundstück gebaut werden soll - dann ist vielleicht ein Gartenteil direkt ans Schlafzimmerfenster grenzend (o.ä.).