W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Abartige Stellplatzsatzung - juristisch Vorgehen oder ignorieren?


Erstellt am: 19.05.21 14:26

guckuck220.05.21 09:05
Je nach Flächenberechnungsmethode kann man Räume auch als Nutzfläche deklarieren.
Das hat aber natürlich auch Nachteile, z.B. falls man mal vermieten oder verkaufen will.

Finde den Rechtsweg auch unangemessen. Das war alles vor Kauf bekannt. Sehe auch bei 900qm nicht, wieso man dies nicht berücksichtigen könne.

Man muss auch die Kosten einer solchen Auseinandersetzung (massiver Bauverzug inkl. Baupreissteigerung, Bereitstellungszinsen, Prozessrisiko, Rechtsberatungs/Prozesskosten) mit einberechnen. Da ist doch wirklich die Frage, ob man sich nicht lieber auf die Vorgabe einlassen will bzw. alternativ die Ablöse zahlt (erneut die Frage, wie hoch die pro Stellplatz wäre)
danixf20.05.21 09:26
Fehlt halt immer noch der Lageplan. Ein Einfamilienhaus mit einer Doppelgarage ist an sich ja nichts besonderes. Vermutlich wird dann links bzw. rechts noch mindestens 3m nicht bebaut werden. Die würde ich einfach als Stellplatz deklarieren. Nebeneinander oder hintereinander spielt wohl keine Rolle. Außenanlagen kommen ja meistens ohnehin erst paar Monate später.
Zu der Zeit steht ja nicht mal etwas geschrieben. Theoretisch kann man doch einfach einfach "anfangen" und dann befindet sich der Stellplatz zur Zeit noch "im Bau" 😀 .
Im absoluten WorstCase holt man halt für 300-400€ RGS35 und stampft die in den Boden. Bezweifle aber weiterhin stark dass es soweit kommt.
hanghaus200020.05.21 09:36
guckuck2 schrieb:

bzw. alternativ die Ablöse zahlt (erneut die Frage, wie hoch die pro Stellplatz wäre)
Die Abloese steht in der Satzung:

"(3)
1 Die Höhe des Ablösungsbetrages wird aus dem durchschnittlichen Verkehrswert der Baugrundstücke (Bodenwert und Erschließung) des Bereiches, in dem das Baugrundstück liegt, zuzüglich den durchschnittlichen Herstellungskosten in angemessener Höhe errechnet.
2 Hierbei wird der vom Gutachterausschuss des Landkreises festgesetzte aktuelle Richtwert als Bodenwert angenommen.
3 Je Stellplatz für einen Personenkraftwagen ist hierbei einschl. der dazugehörigen Verkehrsflächen für Zuund Abfahrt eine Größe von mindestens 25 qm zugrunde zu legen.
(4) 1 Mit dem Bauherrn ist für die Ablösung der Stellplatz- und Garagenbaupflicht eine Ablösungsvereinbarung abzuschließen.
2 Der Ablösungsbetrag ist mit der Erteilung der Baugenehmigung zur Zahlung fällig und innerhalb von 10 Tagen zu entrichten.
3 Im Falle des Zahlungsverzuges sind Säumniszuschläge in Höhe von 1 v.H. des Rückstandsbetrags je angefangener Monat sowie entsprechende Mahngebühren zu entrichten. § 7"


Berechnen kann das nur der TE. Vermutlich wird das auf den m2 Kaufpreis des Grundstück incl. Erschliessung ankommen.

Was soll ein Rechtsstreit bringen? Willst Du die Satzung aushebeln? Vergiss das ganz schnell.
Strahleman20.05.21 09:43
Mein Weg wäre auch erst einmal zu prüfen, ob z.B. ein Carport direkt an die Grundstücksgrenze gesetzt werden kann. Dahinter kann man immer noch ein Gartenhaus hinstellen, in dem der Krempel lagert, der sonst unweigerlich in der Garage gelandet wäre. Die anderen Stellplätze je nach Lageplan eures Grundstücks entweder mit Minimalaufwand umsetzen und so gestalten, dass sie sich im Garten eingliedern oder - anstatt Geld für nen Anwalt zu verbrennen - mit der Kohle die Ablöse zahlen. Das wird sicherlich günstiger als die Gerichtskosten zu tragen bei einer wahrscheinlich abgewiesenen Klage.

Optional die Wohnfläche so verkleinern, dass man unter 200m² kommt. Meiner Meinung nach tun die drei zusätzlichen Stellplätze bei einem 200m² Haus und 900m² Garten nicht weh. Die zusätzliche Fläche wären gerade einmal 4% des Grundstücks.
Myrna_Loy20.05.21 09:51
Vielleicht hatten wir Pech, aber bei einer der Liegenschaften, die wir betreuen, hat das Landratsamt vor einigen Jahren die Stellflächen überprüft. Es gab dann eine Aufforderung, die fehlenden Stellplätze nachzubessern. Die Flächen wurden dann als Rasengitter ausgeführt - sieht genauso grün aus wie vorher. Wenn kein englischer Blumengarten im Vorgarten geplant ist, sollte das doch echt kein Problem sein.
hanghaus200020.05.21 09:53
Strahleman schrieb:

Optional die Wohnfläche so verkleinern, dass man unter 200m² kommt. Meiner Meinung nach tun die drei zusätzlichen Stellplätze bei einem 200m² Haus und 900m² Garten nicht weh. Die zusätzliche Fläche wären gerade einmal 4% des Grundstücks.
Ich vermute mal das Haus ist schon geplant. Die Umplanung wuerde vermutlich der Planer nicht fuer lau machen.

Vorschalg stellt hier mal das Grundstück und die Grundrisse ein. Die Forumsleute finden sicher gute Loesungen.
stellplatzstellplätzelageplansatzungbodenwerterschließungentrichtengrundstückgarten