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ᐅ Grundriss-Entwurf Einfamilienhaus in Hanglage, Einliegerwohnung, Doppelgarage


Erstellt am: 15.03.21 08:16

haydee17.03.21 14:30
Von welchem Amt? Hier müssen manche den Nachweis erbringen. Eine Frisöse hat deswegen extra Garten geopfert. Allerdings die Nageltante hat keine. Gleicher Ort, beide im Keller bzw UG.
Andreas9417.03.21 14:46
Myrna_Loy schrieb:

Um mal ganz konkret am Grundriss zu bleiben. Bei potentiell drei Behandlungsräumen sollten auch drei potentielle Waschbecken mit eingeplant werden. Ich habe den Eindruck, als ob Eure Pläne sich noch im Anfangsideenstadium befinden, kann das sein?
Es wird lediglich ein Behandlungszimmer benötigt. Mehr wäre nice to have. Ist aber nicht erforderlich.
Hier ist es wie du sagt wichtig in einem Behandlungsraum muss ein Waschbecken Platz finden. Dies ist vorgeschrieben.

Anfangsideenstadium: Jaein..
Wir haben eben mal selbst skizziert was uns bisher bei Freunden gut gefiel und daraufhin abgestimmt hat uns der Planer seinen Entwurf Nr. 1 zugesandt.
Jetz folgt der zweite Entwurf hoffentlich bald mit einigen Änderungen. (wir haben wie vorher schon geschrieben ein paar Punkte weggelassen da uns auch ca. 160 m² Wohnraum im EG+DG reichen würden.
Die Vorgabe an den Keller ist lediglich das wir hier eben die 2te Wohneinheit von der BAFA mit abgreifen können für das KFW55 Haus.
Andreas9417.03.21 14:49
Myrna_Loy schrieb:

Naja, eine Frisierstube als Nebenerwerb ist auch etwas anderes, als eine Praxis. Da gibt es Hygieneauflagen vom Gesundheitsamt sowie die schon erwähnten Vorgaben zur Barrierefreiheit. Auch muss die Nutzungsänderung der Wohnräume zum Gewerberaum gemeldet werden. Man kann da nicht nach Gusto zwischen Wohnnutzung und Praxisnutzung wechseln, je nachdem, was mehr Vorteile bringt.
Als konkretes Beispiel:
In unserem Ort gibt es seit ca. 5 Jahren einen Friseur Salon. Klein, kuschelig im Keller integriert.
Dieser wurde nachträglich in eine bereits vorhande Wohnung gebaut. Ohne dabei Parkplätze oder ähnliches Auszuweisen.

Das mir das für mein Bauvorhaben nichts bringt (damals bei jemand anderem...) ist mir klar.
Deshalb liegt mir der Anforderungskatalog zur Parksituation vor. und diese schreibt 2 Parkflächen vor. Diese sind vor der Garage enthalten.
Schimi179117.03.21 14:52
Andreas94 schrieb:

...
In unserem Ort gibt es seit ca. 5 Jahren einen Friseur Salon. Klein, kuschelig im Keller integriert.
Dieser wurde nachträglich in eine bereits vorhande Wohnung gebaut. Ohne dabei Parkplätze oder ähnliches Auszuweisen.
...
So war es auch bei meiner Bekannten. Erst Keller, dann Friseurstube. Dann meldete das Finanzamt wegen einer 5-stelligen Nachzahlung. Aber das hatte wohl (?) andere Gründe und war in einem anderen Bundesland ...
Andreas9417.03.21 14:53
askforafriend schrieb:

Also zum finanziellen werde ich mal jetzt nichts sagen - eher zur Aufteilung / Herangehensweise generell.

Ich persönlich würde bei 1200qm Garten diesen auch nutzen wollen und auf jedenfalls einen direkten Zugang zu diesem (gerade wenn 3 Kinder geplant sind) haben wollen.

Das heißt, ich würde den Ansatz verfolgen: Wohnen im UG mit direktem Zugang zum Garten und Arbeiten auf das EG/OG verlagern.

Was ich noch sagen kann: So ein komplexes Projekt mit diesen Anforderungen „Praxis“ würde ich auf jedenfall nicht mit einem Planer eines GU besprechen, sondern erstmal einen Haufen Planungsarbeit mit einem freien Architekten aufwenden, um mir 100% sicher zu sein, dass das alles so funktioniert (da gehört leider das Budget dazu. Nur so viel zum Vergleich mit unserem Projekt: Wir sind gerade in der Planungsphase für ca. 150qm plus Carport und hoffen wir kommen hier (nur für das Bauwerk !) mit 450k Euro hin.
Danke für das Feedback.
Mal sehen ob wir diese auch bei uns umsetzten können.
Einige Punkte haben wir unserem freien Architekten bereits weiter gegeben.

Der Garten soll wenn hier das OK vom Heizungsbauer kommt, mit Erdkollektoren belegt werden.
Dies würde zumindest einen Teil zur Nutzung beitragen 🙂

Wir werden ohne GU bauen.
11ant17.03.21 15:00
Andreas94 schrieb:

Wir werden ohne GU bauen.
??? woher wißt Ihr das denn jetzt schon, es kann ja logischerweise noch garkeine Ausschreibung gegeben haben ?
kellergartenentwurf