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ᐅ Grundriss-Entwurf Einfamilienhaus in Hanglage, Einliegerwohnung, Doppelgarage


Erstellt am: 15.03.21 08:16

icandoit17.03.21 12:02
Myrna_Loy schrieb:

Die Nutzungsänderung ist auch beim Bauamt anzuzeigen und spätestens bei der Steuererklärung kann der Widerspruch KfW Förderung und Arbeitsräume knifflig werden.
Ich weiss ja nicht welche Erfahrungen Du mit dem FA gemacht hast. Aber da ist eine sofortige Rueckzahlung und ein Ordnungsgeld wohl die geringste Strafe. Da gibt es eine Anzeige wegen Steuerbetrug.
Andreas9417.03.21 12:05
Myrna_Loy schrieb:

Das ist nicht so leicht - Parkplätze muss man bei der Beantragung der Genehmigung nachweisen. Und zum Fördermittelbetrug sag ich mal nix.
Wurde mit dem Bauamt abgeklärt. Wir müssen demnach für das "Haus" zwei Stellplätze ausweisen können.
Nicht zwei pro Wohneinheit. Demnach wäre der entwurf hier ausreichend.
Andreas9417.03.21 12:12
Myrna_Loy schrieb:

Sind die Räume im UG überhaupt barrierefrei? Dies ist für eine Genehmigung als Räume zur Ausübung eines Heilberufs meines Wissens nach Voraussetzung. Die Nutzungsänderung ist auch beim Bauamt anzuzeigen und spätestens bei der Steuererklärung kann der Widerspruch KfW Förderung und Arbeitsräume knifflig werden.
Auch wir hatten zunächst Gedacht das wir hier im UG barrierefrei bauen müssen. Dies ist aber keine Vorgabe für eine spätere Praxis. Hat uns auch gewundert aber spielt uns in dem Fall in die Karten.
Wenn wir eine "Einliegerwohnung" im Nachgang zur "Praxis umbenennen hatte ich jetzt noch nicht gegenteiliges gelesen..
Werde mich aber hier nochmal absichern und direkt diese Frage bei der KFW stellen.

Danke für den Tipp.
Myrna_Loy17.03.21 12:15
Andreas94 schrieb:

Wurde mit dem Bauamt abgeklärt. Wir müssen demnach für das "Haus" zwei Stellplätze ausweisen können.
Nicht zwei pro Wohneinheit. Demnach wäre der entwurf hier ausreichend.
Du musst die Räume für die Nutzung als Praxis als Gewerbefläche offiziell anmelden - und damit verbunden ist i.d.R. der Nachweis von Stellplätzen. Ich meine, bei reinen Terminpraxen ohne "Laufkunden" sind es 2 Stellflächen, die auch zu kennzeichnen und freizuhalten sind.
Schimi179117.03.21 12:24
Eine Bekannte von mir hat sich im UG einen kleinen Friseursalon eingerichtet. Ich überlege gerade, ob dort auch derartige Überlegungen bzgl. Stellplätze etc angestellt worden sind. Speziell ausgewiesen ist da nichts.
Myrna_Loy17.03.21 12:25
Andreas94 schrieb:

Auch wir hatten zunächst Gedacht das wir hier im UG barrierefrei bauen müssen. Dies ist aber keine Vorgabe für eine spätere Praxis. Hat uns auch gewundert aber spielt uns in dem Fall in die Karten.
Wenn wir eine "Einliegerwohnung" im Nachgang zur "Praxis umbenennen hatte ich jetzt noch nicht gegenteiliges gelesen..
Werde mich aber hier nochmal absichern und direkt diese Frage bei der KFW stellen.

Danke für den Tipp.
Ihr wollt doch in Bayern bauen? In der Bauordnung ist die Barrierefreiheit für Praxisräume klar vorgeschrieben. BayBO Art. 48 Barrierefreies Bauen.
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