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ᐅ Grundriss-Entwurf Einfamilienhaus in Hanglage, Einliegerwohnung, Doppelgarage


Erstellt am: 15.03.21 08:16

Andreas9417.03.21 15:03
11ant schrieb:

??? woher wißt Ihr das denn jetzt schon, es kann ja logischerweise noch garkeine Ausschreibung gegeben haben ?
Für was die Ausschreibung ??
Das ist jetzt wieder ein kleiner Schritt zurück zum Thema Finanzen.
Wir werden die Gewerke die wir nicht selbst erledigen können an umnliegende Firmen in Einzelvergabe geben.
11ant17.03.21 15:21
Andreas94 schrieb:

Das ist jetzt wieder ein kleiner Schritt zurück zum Thema Finanzen.
Ausschreibung hat mit Planung zu tun - das Thema Finanzen wird dabei erst dann berührt, wenn man das macht, ohne Ahnung und Erfahrung zu haben - dann wird es nämlich teuer.
Andreas94 schrieb:

Für was die Ausschreibung ??
[...] Wir werden die Gewerke die wir nicht selbst erledigen können an umnliegende Firmen in Einzelvergabe geben.
Die Ausschreibung macht man, um zu wissen, an wen man vergibt. Kluge Bauherren lassen ihren Architekten dabei niemals GU´ von der Teilnahme ausschließen.
ypg17.03.21 15:44
Andreas94 schrieb:

Die Vorgabe an den Keller ist lediglich das wir hier eben die 2te Wohneinheit von der BAFA mit abgreifen können für das KFW55 Haus.
Eigentlich wird nur eine Praxis benötigt. Um aber subventioniert zu werden, wird diese als Einliegerwohnung deklariert und dann umgewandelt 🙄
Andreas94 schrieb:

Wenn wir eine "Einliegerwohnung" im Nachgang zur "Praxis umbenennen hatte ich jetzt noch nicht gegenteiliges gelesen..
Andreas94 schrieb:

Sobald man dies im Nachhinein macht. Müssen keine Stelleplätze ausgewiesen werden.
Und das hat dann noch den charmanten Vorteil, dass Ihr keine Parkplätze bauen müsst.
Myrna_Loy17.03.21 16:05
ypg schrieb:

Eigentlich wird nur eine Praxis benötigt. Um aber subventioniert zu werden, wird diese als Einliegerwohnung deklariert und dann umgewandelt 🙄


Und das hat dann noch den charmanten Vorteil, dass Ihr keine Parkplätze bauen müsst.
jein. wir haben uns vor kurzem mit der Parkplatzsuche beschäftigt als eine Praxis ihre Räume temporär wegen Corona durch die Nutzung einer Eigentumswohnung erweitert hat. Wir mussten mit dem Antrag Parkplätze nach dem aktualisierten Nutzungsschlüssel nachweisen. Das waren 3 Plätze, die nicht anderweitig genutzt werden durften.
Mit mündlichen Auskünften der Sorte „alles easy“ würde ich nicht planen.
Andreas9417.03.21 16:15
ypg schrieb:

Eigentlich wird nur eine Praxis benötigt. Um aber subventioniert zu werden, wird diese als Einliegerwohnung deklariert und dann umgewandelt 🙄


Und das hat dann noch den charmanten Vorteil, dass Ihr keine Parkplätze bauen müsst.
Ich weiß nicht ob du das sarkastisch meinst ? 🙂
Andreas9417.03.21 16:18
Myrna_Loy schrieb:

jein. wir haben uns vor kurzem mit der Parkplatzsuche beschäftigt als eine Praxis ihre Räume temporär wegen Corona durch die Nutzung einer Eigentumswohnung erweitert hat. Wir mussten mit dem Antrag Parkplätze nach dem aktualisierten Nutzungsschlüssel nachweisen. Das waren 3 Plätze, die nicht anderweitig genutzt werden durften.
Mit mündlichen Auskünften der Sorte „alles easy“ würde ich nicht planen.
Die Behörden handeln hier immer nach aktueller Rechtslage.
Uns gegenüber wurde schriftlich mitgeteilt, dass man derzeit, keine weiteren Parkplätze extra ausweisen muss.
In unserem konkreten Fall genügt der Stellplatz vor der Garage.

Wie das in 5...Jahren aussieht, dass kann mir natürlich keiner sagen.
Aufgrund der ungewünschten Massenversieglung hoffe ich bis dahin, keine weiteren P ausweisen zu müssen.
Aber das betrifft die Zukunft und kann jetzt nur spekuliert werden.
parkplätzefinanzen