ᐅ Grundriss-Entwurf Einfamilienhaus in Hanglage, Einliegerwohnung, Doppelgarage
Erstellt am: 15.03.21 08:16
Myrna_Loy17.03.21 11:32
Und 50er jahre muss nicht schlecht sein - damals hat man sehr kompakt gebaut. Open floor plan - der berüchtigte Allraum - kann aufgrund seiner Nachteile auch schnell wieder unmodern werden und täuscht häufig nur über sehr kleine Grundrisse hinweg. ich würde immer im Hinterkopf behalten, wie man Räume bei Bedarf auch wieder abteilen kann, ohne an Qualität zu verlieren.
Andreas9417.03.21 11:37
icandoit schrieb:
Du erkennst schon den Unterschied.
Ich frage mal vorsichtshalber: Darf man in dem Baugebiet in Deinem Zweifamilienhaus ein Business betreiben?
Ausserdem KfW Förderung gilt mMn nicht fuer business?
Wo sind die Stellplätze fuer die 2. Wohneinheit? Und oder die fuer das Business?
Ich hoffe nur das Du keinen Kredit bekommst von der Bank. Sonst gibt es bald einen Rohbau mehr auf dem Markt.
Bei mir in der Nachbarschaft hat auch Jemand eine Massagepraxis im EG. Selber wohnen die im DG. Das kann finanziell bei Euch auch funktionieren. Nur am Hang geht das nur, wenn Du das Dach und die Garage streichst oder zumindest in einen Carport umwandelst.Wir haben uns diese Frage vom zuständigen Bauamt + Landratsamt beantworten lassen.
Hier liegt uns die Aussage vor das wir bei uns am Grundstück ein "Business" betreiben dürfen. Das Grundstück ist in keinem Baugebiet. Es wurde ursprünglich als Wiese bearbeitet und steht zur Bebauung seid über 20 Jahren frei.
Die KFW Förderung gilt nur für Einliegerwohnung ja, so werden wir unser Bauvorhaben auch zunächst deklarieren um dann im Nachgang eine Praxis zu integrieren.
Als Stellplatz sehe ich die Möglichkeit zwei Autos vor den Garagen zu parken.
Weiterhin gäbe es noch die Möglichkeit zwischen Straße und Hauswand weitere Stellplätze vorzusehen.
Ich denke das wäre ausreichend?
haydee17.03.21 11:46
Wie Stellplätze gestaltet sein müssen kannst du der Stellplatzverordnung deiner Gemeinde entnehmen.
Myrna_Loy17.03.21 11:47
Das ist nicht so leicht - Parkplätze muss man bei der Beantragung der Genehmigung nachweisen. Und zum Fördermittelbetrug sag ich mal nix.
Myrna_Loy17.03.21 11:59
Sind die Räume im UG überhaupt barrierefrei? Dies ist für eine Genehmigung als Räume zur Ausübung eines Heilberufs meines Wissens nach Voraussetzung. Die Nutzungsänderung ist auch beim Bauamt anzuzeigen und spätestens bei der Steuererklärung kann der Widerspruch KfW Förderung und Arbeitsräume knifflig werden.
icandoit17.03.21 11:59
Myrna_Loy schrieb:
Und zum Fördermittelbetrug sag ich mal nix.Gerade das sollte man tun. Vermutlich ist das dem TE nicht klar.
Was meinst warum ich nachgefragt habe?
So blauaeugig kann man doch nicht sein.
Ich wuerde ja gern helfen, aber hier halte ich mich dann doch lieber raus.
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