
RomeoZwo
Hallo zusammen,
mir gehört im Bild das Flr-St. 238. Dabei handelt es sich derzeit um Gartenland. Eine Erschließung der unteren Grundstücke wird aber aktuell von der Gemeinde geprüft und es könnte in absehbarer Zeit zu Bauland werden. Die nördlichen Grundstücken waren bis vor wenigen Jahren ebenfalls Gärten. Alle Gärten wurden in den 60er Jahren mit Gartenhäusern bebaut. Ofenheizung ist großteils vorhanden (ob heute noch zulässig, bzw überhaupt genutzt, weiß ich nicht) und die Häuser werden als Aufenthaltsräume genutzt (Wochenendhaus).
In den 60ern waren alle Grundstücke nur gepachtet. In den Pachtverträgen war unser Grundstück etwas schmaler und das Grundstück 132/4 etwas breiter. Die Zuleitungen für 132/4 liegen daher knapp an der Grenze auf meinem Grundstück 238. Nach dem Verkauf der Grundstücke um 1990 und der Neuvermessung ist dies aufgefallen und auch das Leitungsrecht für 132/4 bei mir im Grundbuch vermerkt.
Es wird aber nirgends auf die fehlenden Grenzabstände des Gartenhauses bzw. eine Abstandsflächenübernahme eingegangen.
Welche Konsequenzen hätte das bei einer Bebauung meines 238 mit einem Wohngebäude. Kann ich vom Nachbarn die "Versetzung" seiner Gartenlaube (ca. 4m x 6m) verlangen? Hat es irgendwelche Nachteile, wenn ich dies heute, solang kein Bauland, einfach akzeptiere?
Vielen Dank!
mir gehört im Bild das Flr-St. 238. Dabei handelt es sich derzeit um Gartenland. Eine Erschließung der unteren Grundstücke wird aber aktuell von der Gemeinde geprüft und es könnte in absehbarer Zeit zu Bauland werden. Die nördlichen Grundstücken waren bis vor wenigen Jahren ebenfalls Gärten. Alle Gärten wurden in den 60er Jahren mit Gartenhäusern bebaut. Ofenheizung ist großteils vorhanden (ob heute noch zulässig, bzw überhaupt genutzt, weiß ich nicht) und die Häuser werden als Aufenthaltsräume genutzt (Wochenendhaus).
In den 60ern waren alle Grundstücke nur gepachtet. In den Pachtverträgen war unser Grundstück etwas schmaler und das Grundstück 132/4 etwas breiter. Die Zuleitungen für 132/4 liegen daher knapp an der Grenze auf meinem Grundstück 238. Nach dem Verkauf der Grundstücke um 1990 und der Neuvermessung ist dies aufgefallen und auch das Leitungsrecht für 132/4 bei mir im Grundbuch vermerkt.
Es wird aber nirgends auf die fehlenden Grenzabstände des Gartenhauses bzw. eine Abstandsflächenübernahme eingegangen.
Welche Konsequenzen hätte das bei einer Bebauung meines 238 mit einem Wohngebäude. Kann ich vom Nachbarn die "Versetzung" seiner Gartenlaube (ca. 4m x 6m) verlangen? Hat es irgendwelche Nachteile, wenn ich dies heute, solang kein Bauland, einfach akzeptiere?
Vielen Dank!