ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten
Erstellt am: 06.02.18 10:41
Zaba1213.09.18 12:36
Janw1234 schrieb:
Bis vor kurzem hieß, es immer noch die erste Immobilie als Familie sei ausschlaggebend, also der Ersterwerbs mit Kind.
Wir haben eine winzige Eingetumswohnung (gekauft noch ohne Kinder). Was passiert wenn wir diese nun noch vor Baugenehmigung unseres Hauses verkaufen? Sind wir dann wieder förderberechtigt?Das wird dir keiner hier beantworten können. Wahrscheinlich musst du bei der KfW anrufen und schlafende Hunde wecken, jedoch falls du ans Baukindergeld willst, wirst du die Wohnung sowieso verkaufen müssen. Ob du es dann abschließen bekommst, trotz Verkauf ist tatsächlich das interessante. Die Info von der KfW würde ich mir definitiv schriftlich und und ohne Ausschluss der Verbindlichkeit geben lassen.Janw123413.09.18 12:44
Leider ist dort aktuell niemand zu erreichen.. Ich würde die Wohnung einfach meinen Eltern schenken und mir diese anschließend wieder zurück schenken lassen. Das kann es doch aber nicht sein..
Vor kurzen hieß es aus dem BMI noch ganz klar: " Gefördert wird der Ersterwerb, d. h. der erstmalig mit Baukindergeld geförderte Kauf oder Neubau, von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland. Bereits früher durch den (Ehe-)Partner erworbene Immobilien bleiben unberücksichtigt."
Vor kurzen hieß es aus dem BMI noch ganz klar: " Gefördert wird der Ersterwerb, d. h. der erstmalig mit Baukindergeld geförderte Kauf oder Neubau, von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland. Bereits früher durch den (Ehe-)Partner erworbene Immobilien bleiben unberücksichtigt."
kleinhexli13.09.18 12:49
Hallo,
bis zum Schluss haben wir gehofft...und nun sind wir wirklich raus.
Wir sind eine Familie, mein Mann, unsere 6 gemeinsamen Kinder und ich. Haben ein Haus im September 2017 gekauft, war und ist sehr knapp kalkuliert, aber da wir aus einer Schimmelwohnung mit den Kindern raus mussten und über Jahre hinweg keine Wohnung gefunden haben, war der Hauskauf die einzige Lösung für uns, zumal wir ja auf das Baukindergeld in Höhe von 72.000 Euro!!! gehofft hatten.
Und nun? Im Grundbuch stehen wir seit 2018 und eingezogen sind wir auch erst dieses Jahr und wir leben nach wie vor auf einer Baustelle (aber besser als im Schimmel)
Gibt es irgendwelche Ausnahmeregelungen???
LG
bis zum Schluss haben wir gehofft...und nun sind wir wirklich raus.
Wir sind eine Familie, mein Mann, unsere 6 gemeinsamen Kinder und ich. Haben ein Haus im September 2017 gekauft, war und ist sehr knapp kalkuliert, aber da wir aus einer Schimmelwohnung mit den Kindern raus mussten und über Jahre hinweg keine Wohnung gefunden haben, war der Hauskauf die einzige Lösung für uns, zumal wir ja auf das Baukindergeld in Höhe von 72.000 Euro!!! gehofft hatten.
Und nun? Im Grundbuch stehen wir seit 2018 und eingezogen sind wir auch erst dieses Jahr und wir leben nach wie vor auf einer Baustelle (aber besser als im Schimmel)
Gibt es irgendwelche Ausnahmeregelungen???
LG
Caspar202013.09.18 12:51
kleinhexli schrieb:
Gibt es irgendwelche Ausnahmeregelungen???nö. wieso? stichtag ist stichtag...Zaba1213.09.18 12:52
kleinhexli schrieb:
Hallo,
bis zum Schluss haben wir gehofft...und nun sind wir wirklich raus.
Wir sind eine Familie, mein Mann, unsere 6 gemeinsamen Kinder und ich. Haben ein Haus im September 2017 gekauft, war und ist sehr knapp kalkuliert, aber da wir aus einer Schimmelwohnung mit den Kindern raus mussten und über Jahre hinweg keine Wohnung gefunden haben, war der Hauskauf die einzige Lösung für uns, zumal wir ja auf das Baukindergeld in Höhe von 72.000 Euro!!! gehofft hatten.
Und nun? Im Grundbuch stehen wir seit 2018 und eingezogen sind wir auch erst dieses Jahr und wir leben nach wie vor auf einer Baustelle (aber besser als im Schimmel)
Gibt es irgendwelche Ausnahmeregelungen???
LGWarum habt Ihr noch gehofft? Es ist doch seit Mai fix das die Grenze der 01.01.18 ist. Dies wurde nochmals Ende Juni bestätigt.Gibt keine Ausnahme!
Freut euch über das neuen Haus.
kleinhexli13.09.18 12:55
Wir hatten gehofft, weil zwischendrin ein Artikel herauskam, wo das Einzugsdatum als Stichtag genannt wurde...
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