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ᐅ Baukindergeld für den Neubau eines Hauses, aber..


Erstellt am: 29.04.20 07:41

PyneBite29.04.20 15:49
dobbelhaus schrieb:

kannst du dich bitte zurückhalten mit deinem Unwissen? Danke!

Das ist kein Unwissen.
Die Förderung gilt nur - und ausschließlich - für den Ersterwerb einer Immobilie.

Du hast das Baukindergeld hoffentlich nicht fest eingeplant?
opalau29.04.20 16:00
PyneBite schrieb:

Die Förderung gilt nur - und ausschließlich - für den Ersterwerb einer Immobilie.

Das steht so nicht (mehr) in den Bedingungen der KfW.

Ob das aber absichtlich oder zufällig forciert wird durch die Formulierung mit der einzigen Immobilie zum Stichtag weiß ich nicht.
Egberto29.04.20 16:05
Unsere ehemaligen Nachbarn haben es so gemacht: Haus verkauft, noch ein halbes Jahr bewohnt, dann in eine Zwischenlösung. Deine Überlegungen kommen reichlich spät.
PyneBite29.04.20 16:07
opalau schrieb:

Das steht so nicht (mehr) in den Bedingungen der KfW.

Ob das aber absichtlich oder zufällig forciert wird durch die Formulierung mit der einzigen Immobilie zum Stichtag weiß ich nicht.

Ich war vorhin noch auf der Seite von der Verbraucherzentrale, weil ich selber das BKG beantragen möchte und dem Architekt darüber informiert habe, dass der Bauantrag dieses Jahr noch genehmigt werden muss.

Hier das Zitat:

Sie bekommen Baukindergeld nur für die erste Immobilie. Besitzen Sie bereits eine, können Sie es nicht beantragen. Das gilt z.B. auch dann, wenn Sie eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen haben und zusammen mit anderen nur mit einem Anteil daran im Grundbuch stehen.
halmi29.04.20 16:11
die Formulierung wurde vor einiger Zeit wohl geändert, aber es zählt nach wie vor der Stichtag Genehmigung Bauantrag, hier darf keine Immobilie im Besitz sein.
opalau29.04.20 16:11
PyneBite schrieb:

Ich war vorhin noch auf der Seite von der Verbraucherzentrale, weil ich selber das BKG beantragen möchte und dem Architekt darüber informiert habe, dass der Bauantrag dieses Jahr noch genehmigt werden muss.

Hier das Zitat:

Sie bekommen Baukindergeld nur für die erste Immobilie. Besitzen Sie bereits eine, können Sie es nicht beantragen. Das gilt z.B. auch dann, wenn Sie eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen haben und zusammen mit anderen nur mit einem Anteil daran im Grundbuch stehen.

Vermutlich hat die Verbraucherzentrale ihren Infotext nicht geändert seit die KfW die Formulierung angepasst hat.

Noch dazu ist der Text missverständlich: Dass ich keine Immobilie besitze heißt nicht, dass die neu erbaute/erworbene Immobilie meine erste ist, wie das Bsp. von zeigt.
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