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ᐅ Lage von Haus & Garage im Baufenster planen *Vorplanung*


Erstellt am: 09.08.16 10:52

ypg19.08.16 08:57
Also, so wie ich es verstanden habe, geht es um die Abstandsflächen. Ein Gebäude braucht einen bestimmten Abstand zur Grenze. Meist 3 Meter. Diese Zahl erhöht sich rechnerisch, wenn das Haus auch höher ist. Also Unterschied 1 und 2 Geschossigkeit.
Hast Du einen 2-Geschosser, muss Dein Haus weiter weg von der Grenze. Dabei geht es um die Höhe der Außenwand zum Nachbarn.
Zum anderen: Ausnahme bei Bebauung mit Abstandsflächen wäre die Garage: sie darf innerhalb der Abstandsflächen gebaut werden.
Dafür muss aber die Garage extern als separates Gebäude gelten.
Dein Beispiel mag jetzt schon nicht funktionieren, weil das Gebäudeteil mit Hauswirtschaftsraum und Schlafzimmer die Abstandsflächen zum Nachbarn nicht einhält; wenn man Garage inkl Abstellraum abkoppelt, wäre die Garage separiert, aber da möchte ich mich nicht aus dem Fenster lehnen. Da kann auch schon die Größe dieser Einheit nicht mehr genehmigt werden?!
Außerdem möchte ich zum dritten Mal darauf hinweisen, dass Du Dein Limit hoch sprengst. Man bedenke: auch diese Garage inkl. Anbau wird gefühlt 30000 kosten. Für jede Ecke solltest Du 5-10000 einplanen, die Treppe auch, für den 180-Kamin 15000, jeder Qm 1700...
Aber ich bin hier nicht der Kostenfachmann
Jochen10419.08.16 09:36
ypg schrieb:
Dafür muss aber die Garage extern als separates Gebäude gelten.
Ich glaube das hängt wiederum von der Auslegung des jeweiligen Bauamtes ab.
Unser Architekt hatte unsere Garage anfangs auf die grenze geplant. Und sie war von Anfang an mit dem Gebäude verbunden (in der ersten Planung noch ohne Fenster rechts, aber die habe ich leider nicht digital):

Grundriss: Garage mit zwei Autos, Technik-/Abst.-Bereich, Türen und Maße


Ansonsten bin ich aber bei und : Schreib mal dein gewünschtes Anforderungsprogramm auf und vereinbare mit einem Architekten ein Termin für ein kostenfreies Erstgespräch. Wenn ihr mit dem Architekten warm werdet, macht er euch vielleicht auch eine erste Entwurfsplanung. Ansonsten auch mal einen lokalen GU ansprechen.
Die Ausrichtung auf dem Grundstück hast du ja jetzt im Kopf, darum ging es ja hier eigentlich. Bei allem weiteren, würde ich dem Architekten / Planer mal etwas freie Hand geben.
ypg19.08.16 09:49
Natürlich darf sie verbunden sein, aber mit einer "feuergesicherten Verbindung". Wenn ihr versteht, was ich meine. Abstandsflächen sind Brandschutz.
In diesem Fall ist auch nicht die Garage das Problem
Jochen10419.08.16 10:19
Dort muss dann eben eine T-30 Türe hin.
ypg19.08.16 10:56
Jochen104 schrieb:
Dort muss dann eben eine T-30 Türe hin.

Ja, genau!
Es darf aber kein Wohnbereich _in_ diesen Abstandsflächen liegen

Aber wie schon gesagt: Halbwissen, wofür es Architekten gibt!
Baufie19.08.16 13:24
Ich kann mich gut in den Threadersteller hineinversetzen. Wir waren in einer ähnlichen Situation und hatten uns auch in den Grundriss des im 1. Post gezeigten Fertighausherstellers verliebt.

Diesen haben wir dann selbst abgeändert unter Unterstützung eines Bauingenieurs. Das Ergebnis hat uns gefallen bis dann ein Fachmann, der Schwager eines Geschäftskollegen ist Architekt, darüber geschaut hat und uns die Schwachpunkte aufgezeigt hat.

Daraufhin haben wir mit 3 Architekten gesprochen und alle 3 haben uns kostenlos eine Grobentwurf erarbeitet welcher unseren Raumbedarf berücksichtigt hat.

Und was soll ich sagen, ich bin froh dies getan zu haben.
Was ich damit sagen möchte; @Häuslebau3er, plan nicht so viel selbst rum, Du kommst irgendwann in nen Tunnel und bist von Deinen Entwürfen so überzeugt, dass Du manche Kritik gar nicht wahr nimmst. Geh zu nem Architekten oder nem guten Schlüsselfertig Bauer, gibt es allerdings nicht so viele da alle Ihre Standardgrundrisse nehmen, und lass Dir von denen was Gescheites planen.
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