W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Fehlplanung Bayern - Gefälle zu Haus und Garage hin - statt weg


Erstellt am: 27.10.16 18:17

DG28.10.16 12:20
Hallo RockxB2016,

aus dem Plan geht klar hervor, dass die Garage auf vorhandenem Geländeniveau stehen soll. Wenn man das ändert, müssen die Abstandsflächen der Garage etwaig neu berechnet und neue Schnitte erstellt werden und ich kann mir auch denken, warum der Architekt das so geplant hat, will mich aber ohne Kenntnis von weiteren Plänen/Informationen nicht weiter aus dem Fenster lehnen.

Hätte allerdings sowohl dem Architekten als auch Bauherren auffallen können (müssen?), dass das nicht gewollt ist.

Rechtlich kann man sich natürlich lange mit dem Architekten rumschlagen, wer die Mehrkosten für eine Umplanung trägt - er hat's nach Deiner Auffassung falsch geplant, Ihr habt es unterschrieben; was ein Richter daraus macht, steht in den Sternen und kostet ewig Zeit.

Um eine weitere Tektur kommt Ihr meiner Meinung nach allerdings nicht rum, insofern würde ich das beauftragen - und dem Architekten freundlich aber bestimmt sagen, was ich davon halte.

MfG
Dirk Grafe
RockyB201628.10.16 12:32
Herzlichen Dank für die Antwort! Ich hoffe, diese neue Berechnung lässt sich auch nach Aushub machen. Welche Gründe könnte der Architekt gehabt haben? Uns als Laien ist dies leider nicht aufgefallen. Wir haben dem Architekt gesagt, wie wir es haben möchten (s. oben) und sind davon ausgegangen, dass er dies dann auch so umsetzt. JETZT sehe ich das natürlich auch, aber leider zu spät. Das Bauamt schweigt noch dazu und wir warten und warten.
RockyB201628.10.16 12:38
andimann schrieb:
Hi,
Wo ist das Problem des Tekturverfahrens? Verlasst ihr mit den 50 cm höher die Bauordnung? Solange ihr weiter im Rahmen des Bebauungsplanes bleibt, ist das nur eine Formsache und kostet nur kleines Geld. Waren bei uns glaube ich 100 € für die Tektur.

Euer Architekt wird natürlich rumheulen, dass das so viel Arbeit wäre die Pläne zu ändern. Blödsinn, der schiebt im AutoCAD oder was auch immer das Haus in der Höhenlage hoch und fertig. Wenn ihn das mehr als 15 min kostet spricht das nicht für ihn...

Viele Grüße,
Andreas

Das ist dann die zweite Änderung...
DG28.10.16 12:44
So wie ich das sehe ist die Garage in der Höhe bezogen auf das Ursprungsgelände ausgereizt, wobei ich mich in Bayern aus dem Stegreif nicht vollumfänglich auskenne.

Setzt man die Garage in Bezug zum Ursprungsgelände um ~30-50cm höher (oder das ganze Haus, spielt keine Rolle), werden unter Umständen bauordnungsrechtliche Grenzen überschritten, denn die Bezugshöhe ist - soweit im Bebauungsplan nicht anders angegeben - immer das Ursprungsgelände.

Es kann also sein, dass man mit Baulasten oder aber einer geringeren Höhe der Garage arbeiten muss, evtl. gilt das synonym für's Haus, wenn an anderer Stelle ebenfalls die Abstandsfläche komplett ausgereizt wurde (was sehr unwahrscheinlich ist).

Es hilft aber nichts, Ihr müsst dem Architekten auf die Füße treten, denn das kriegt man hier im Forum nicht geklärt. Um das beurteilen zu können, müssten alle Pläne/Vorstufen und der Bebauungsplan auf den Tisch, aber das sprengt hier den Rahmen.

MfG
Dirk Grafe
RockyB201628.10.16 12:53
Lieben Dank! Beim Nachbar war das kein Problem s. Anhang anbei, war übrigens gleicher Architekt. Hoffe, wir müssen nur neuen Antrag stellen und alles gut. Danke derweil!

Grundstücksplan mit Grundstücksgrenze und Gebäudefläche im Grundrissstil


Seitenansicht eines Hauses von Süden mit Dach, Fenstern und Grundstücksgrenze.
DG29.10.16 01:21
Ja, das geht in Bayern vermutlich glatt durch, muss halt nur geändert werden.
architektengarageursprungsgelände