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ᐅ Mehrkosten falsch geplante Belüftungsanlage + Bodentiefe Fenster?


Erstellt am: 29.11.16 01:14

Musketier29.11.16 11:59
Payday schrieb:
wer sagt das?

Das Umsatzsteuergesetz.
Bauexperte29.11.16 15:55
Hallo,
305er schrieb:

[...] Das ist mit der vertraglichen Rotex- Wärmepumpe nicht möglich. [...]
Klar, dass ich damit nicht einverstanden bin.
Habt ihr ne Lösung wie man das ganze doch noch Regeln kann, ohne Mehrkosten oder großartig Raumverlust?
Die Antwort ist nicht ganz richtig, aber auch nicht ganz falsch. Auch mit der Rotex geht ein längerer Leitungsweg, allerdings mit Leistungsverlust und Mehrkosten für die zusätzlichen Meter. Du kannst aber die Rotex oberhalb der Garage *an* die Hauswand vor dem Bad montieren lassen. Auf die Garage darf sie nicht, da sie da in die Abstandsflächen gesetzt werden würde.
305er schrieb:

- Änderung bodentiefe Fenster Küche in normale Fenster mit Mauerwerksbrüstung ist in der Projektplanung preisgleich möglich.
Frage: Normal? Also 2 große Bodentiefe Fenster kosten genauso viel wie ein normales?
Es ist ja nicht "nur" das Fenster! Wenn bodentief gegen BRF getauscht werden soll, muß auch Mauerwerk, ggf.. Dämmung, Grund-/Finalputz außen, Innenputz berücksichtigt werden.
305er schrieb:

Punkt 3:
Farbige Haustür mit kleinem Seitenteil, MEHRPREIS 1464€ ???? Bisschen heftig für ein wenig Anstrich oder?
Alutür ? Beidseitig gefärbt?
305er schrieb:

bei der derzeitigen Planung ist das Fenster nicht möglich, da einfach die notwendige Wandhöhe fehlt. Ansonsten müsste das Fenster feststehend und mit TRAV- Verglasung ausgeführt werden. Die Kosten würden bei ca. 1.400,00 € bis 1.600,00 € liegen.
Eure Meinung?
Korrekte Antwort. Nicht alles, was in einem Musterhaus gezeigt wird, ist auch genehmigungsfähig
305er schrieb:

Punkt 5:
305er schrieb:

Minderpreis bei Herausnahme Standard- Haustür - 1.315,00 €
Wenn ich aber eine zusätzlich haben will, kostet die mich über 4000€. Wie kann das sein?
Du vergleichst Äpfel mit Birnen.
305er schrieb:

Punkt 6:
Die Bodentiefer Fenster im OG, sind die in Ordnung? Oder zu wenig Licht?
⅛ der Grundfläche ist die Regel; also alles gut.

Grüße, Bauexperte
ypg29.11.16 16:52
305er schrieb:
Punkt 6:
Die Bodentiefer Fenster im OG, sind die in Ordnung? Oder zu wenig Licht?
Lieber ein normales Fenster? Was ist eigentlich normal? also welche Größe?
Bauexperte schrieb:
⅛ der Grundfläche ist die Regel; also alles gut.

Da bin ich völlig anderer Meinung. Merkwürdigerweise wollte ich gestern schon schreiben, aber habe es vergessen und heute diesen Thread mit diesem Haus mit den bodentiefen Fenstern im OG gesucht und nicht gefunden, bis Bauexperte darauf antwortete.

Ich kenne zwar die 1/8tel Regel, und für diffuses Licht mag sie auch gelten.
Aber aus eigener Erfahrung und einem Ausbildungsfach der Optik und Lichtlehre gelernt:
durch einen Schlitz von ca. 80 - 90 cm kann nie soviel Strahlung kommen als aus einer breiteren Öffnung von ca. 160 oder 180 cm.
Da vergleiche ich auch gern ein schmales bodentiefes Fenster mit einem Brüstungsfenster hinsichtlich direkter Sonneneinstrahlung.
Ein Raum ist meist breiter als hoch, insofern sollte man das Licht auch in der Breite in den Raum lassen. Zusätzlich kommen noch die reflektierenden Flächen wie Wände oder Böden hinzu: ein Boden, der durch ein bodentiefes Fenster Licht bekommt, wird sehr wahrscheinlich durch Farbe und Struktur (nämlich kein glattes weiss) weniger Licht reflektieren als eine (schräge) Wand, die man weiss streicht. Dazu kommt, dass man wahrscheinlich früher oder später vor diesen bodentiefen Fenstern etwas vorstellt.

Ihr wollt ein Zimmer mit einer Breite von 420 cm Breite hell bekommen, die Schräge ist hier zu vernachlässigen... dazu ist es ein Westfenster, welches im Winter kaum noch Sonnenstrahlung abbekommt... ich würde somit in die Breite gehen mit den Fenstern.

Mal zur Veranschaulichung, ich hoffe es reicht und ist verständlich, was ich damit aussagen will...
Für den Sommer kann man es anschaulicher demonstrieren, wenn die Pfeile im Plan horizontal, also von West kommend, eingezeichnet werden.

Grundriss eines Obergeschosses mit Elternschlafzimmer, zwei Kinderzimmern, Bad, Ankleide, Diele.

Ich gebe mal den Tipp: geht noch mal in ein oder zwei Musterhäuser (irgendwo in der Nähe gibt es immer welche) und schaut Euch oben diese klassischen Räume unter der Schräge mit diesen schmalen Fenstern an
Bieber081529.11.16 21:56
Bauexperte schrieb:
Du kannst aber die Rotex oberhalb der Garage *an* die Hauswand vor dem Bad montieren lassen. Auf die Garage darf sie nicht, da sie da in die Abstandsflächen gesetzt werden würde.
Ist die Kenntnis der Abstandsfläche wieder Transferleistung aus einem anderen Thread oder eine Annahme? Aber wenn dem so wäre: Inwiefern wäre dann die Montage stehend oder hängend relevant, der Kasten wäre doch am selben Fleck -- innerhalb der Abstandsfläche?

Andere Aspekte wären für mich die Schallentwicklung, wenn die Außeneinheit so exponiert stehen soll. Zudem die Montage: Ebenerdig am Haus idealerweise auf eigenem Fundament. Auf der Garage macht es so oder so Probleme: Garagendach oder Hauswand (vgl. Vibrationen, über die jüngst ein anderer Nutzer berichtet). Also, am besten kommt die Außeneinheit unten hin. Ich würde daher die andere Wärmepumpe wählen und den Aufpreis zahlen.
Bauexperte30.11.16 01:56
Bieber0815 schrieb:
Ist die Kenntnis der Abstandsfläche wieder Transferleistung aus einem anderen Thread oder eine Annahme? Aber wenn dem so wäre: Inwiefern wäre dann die Montage stehend oder hängend relevant, der Kasten wäre doch am selben Fleck -- innerhalb der Abstandsfläche?
Transferleistung?

Paragraph 6 Bauordnung NRW - Abstandsflächen**

(11) Gebäude mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m über der Geländeoberfläche an der Grenze, die als Garage, Gewächshaus oder zu Abstellzwecken genutzt werden, sind ohne eigene Abstandsflächen sowie in den Abstandsflächen eines Gebäudes zulässig

  • ohne Öffnungen in den der Nachbargrenze zugekehrten Wänden,
  • einschließlich darauf errichteter untergeordneter Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie und Antennenanlagen jeweils bis zu 1,5 m Höhe,
  • auch, wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an ein Gebäude angebaut werden,
  • auch, wenn das Gebäude über einen Zugang zu einem anderen Gebäude verfügt.
**Quelle: Bauordnung für das Land NRW

Ich unterstelle einfach 'mal, das vorgenanntes analog für BW gilt.

Grüße, Bauexperte
Bieber081530.11.16 06:59
Ich sehe keinen Lageplan ... Irgendwie würde die Außeneinheit ebenerdig in derselben Abstandsfläche stehen. Wenn das anfangs legal so geplant wurde, scheint das Haus mehr als 3 m von der Grenze entfernt zu sein. Oder die Außeneinheit darf grenznah aufgestellt werden ... Ich will aber dann nicht Nachbar sein, die pustet nämlich ganz schön (eigene Erfahrung).
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