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GregorBerger
Eine Sache habe ich euch noch vorenthalten, weil das die Komplexität der Überlegungen noch einmal massiv erhöhen würde:
Die Architektin riet, den Altbestand nicht sofort abzuschreiben, geschweige denn voreilig abzureißen. Würde man ihn einbeziehen, würde das (je nachdem wie umfassend man dies täte) in verschiedenen Bereichen die Freiheitsgrade massiv erhöhen, weil man dann dessen Bestandsschutz nutzen könnte.
Ich habe bei der Besichtigung nicht einmal Fotos gemacht, weil mir das überhaupt nicht in den Sinn kam. 90 Jahre alt, nur minimale Instandhaltung in dieser Zeit, Holzbalkendecke über EG, seltsame Baustoffe (Außenwandsteine aus Hochofenschlacke
).
Die Architektin sieht hingegen auf der Haben-Seite:
Die Architektin riet, den Altbestand nicht sofort abzuschreiben, geschweige denn voreilig abzureißen. Würde man ihn einbeziehen, würde das (je nachdem wie umfassend man dies täte) in verschiedenen Bereichen die Freiheitsgrade massiv erhöhen, weil man dann dessen Bestandsschutz nutzen könnte.
Ich habe bei der Besichtigung nicht einmal Fotos gemacht, weil mir das überhaupt nicht in den Sinn kam. 90 Jahre alt, nur minimale Instandhaltung in dieser Zeit, Holzbalkendecke über EG, seltsame Baustoffe (Außenwandsteine aus Hochofenschlacke
Die Architektin sieht hingegen auf der Haben-Seite:
- Bauunterlagen vollständig vorhanden
- Baufenster in der Breite vollständig ausgeschöpft
- Treppenhaus an geeigneter Stelle
- kaum Wänderücke erforderlich
- Weiternutzung des Kellers möglich, geeignete Höhenniveaus der Etagen
- keine auf den ersten Blick (Fotos) erkennbaren Schäden (Baudiagnostik aber erforderlich)