Grundstücksteilung / Bebauung - Was ist möglich?

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H

HausbauProjekt

Hallo zusammen,

nachdem wir familienintern das meiste geklärt haben, hatten wir uns schon mit einer Architektin grob abgestimmt. Hier hatten wir das Feedback erhalten, dass auf jeden Fall etwas mit dem Grundstück zu machen sei. Die Architektin hat sich dann schnell auf eine Doppelhaushälfte mit jeweils 5,5 m Breite (zusammen 11 m) versteift, da sie so ein Haus in einer Nachbarstadt bauen würde. Uns wäre dies zu schmal.

Nach einem Telefonat, wonach man nicht 100 % zusammen gekommen ist, habe ich nun folgende Frage: Kann man hier ein versetztes Doppelhaus bauen oder muss ich, wenn das Grundstück in der Mitte geteilt ist, auch zur anderen Seite 3m Abstand lassen?

Ich habe versucht, dass ganze zu skizzieren. Bitte seht meiner zeichnerischen Fähigkeiten nach.

Wir müssen zum linken Grundstück 6 m Platz lassen (Brandlast), nach dem Haus 115 können wir wieder auf 3 m ran.

Aufgrund des missglückten Gesprächs mit der Architektin (uns wurde etwas Desinteresse signalisiert), sind wir nun am Überlegen, ob wir doch noch woanders anfragen sollen. Es wurden noch keine Verträge oder ähnliches unterschrieben (auch nichts gezeichnet). Habt ihr hier ähnliche Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank fürs Feedback
 

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11ant

11ant

Kann man hier ein versetztes Doppelhaus bauen oder muss ich, wenn das Grundstück in der Mitte geteilt ist, auch zur anderen Seite 3m Abstand lassen?
Ein Doppelhaus müßte zwar nicht auf voller Länge aneinandergeklebt sein, aber ehrlich: tut Euch das verknotete Gewürge nicht an, diesen Fluch von einem Grundstück auch noch entzweizuschneiden. Baut ein Zweifamilienhaus und "fertig" (schon das wird hier kompliziert genug).
 
H

HausbauProjekt

Magst du das näher erläutern? wenn man später auf 8m Breite kommt, dann kann man doch ein relativ normales Haus bauen oder stellen wir uns das zu einfach vor?
 
11ant

11ant

Magst du das näher erläutern?
Städtebaulich (bzw. hier wohl mehr "dorfbaulich" macht man hier den Quatsch nur noch quätscher, wenn man aus einem Handtuch zwei Kegelbahnen macht. Rechtlich dürfte Dich von dem Unfug allerdings wohl niemand abhalten.
wenn man später auf 8m Breite kommt, dann kann man doch ein relativ normales Haus bauen oder stellen wir uns das zu einfach vor?
Zweimal acht Meter Breite klingen nominell für ein Doppelhaus tatsächlich "relativ normal" und ermöglichten theoretisch sogar eine relativ komfortable Auswahl an Baumustern (d.h. auch solche ohne Türkollision Haustür / Gäste-WC und ohne Engstellengarderobe). Aber schon das Herumtanzen um die Abstandsausklinkung ist eine Komplikation, die sich mit einem 16 m breiten Baufenster eines Etagenwohnungsgrundrisses erheblichst unverkrampfter wegmoderieren läßt als mit einem "Versatz" zweier Hälftenbaufenster, der als "Schiefstand" treffender betitelt wäre. Bereits die Frage, mit welchem "faktischen Baufenster" man es in dieser §34 Gemengelage überhaupt zu tun hat, würde einen Vermesser und einen Baurechtsanwalt als Telefonjoker empfehlen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit liefe es auf zwei Hälften hinaus, die einander "ähnelten" wie die Twins Schwarzenegger und DeVito. Ein Zweifamilienhaus wird man hingegen recht gut mit (auf der Ebene der tragenden Wände und Installationsstränge) "identischen" Geschoßgrundrissen hinbekommen.
 
Zuletzt aktualisiert 23.06.2025
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