Interpretation Bebauungsplan von 1957 <-> Möglichkeiten für Neubau

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FitoCari

Guten Morgen zusammen, vielen lieben Dank für Eure umfangreichen Antworten. Sie helfen mir die planerischen Gedanken von der Gemeinde und vor allem die Historie besser einzuschätzen.

Damit würde ich versuchen den nord östlichen Teil des Baufensters hinter der Garage im Rahmen der normalen Abstandsflächen-Regeln zu benutzen. Und die 6m Grenze des Baufensters nur auf den Bereich vor der Garage anwenden.
 
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FitoCari

Guten Morgen,
der Mitarbeiter vom Amt ist gerade im Urlaub. Von daher kann ich die Frage erst im September klären.

Aber eine weitere Frage hat sich mir gestellt:
Darf ich eine Hobby-Werkstatt-Schuppen... etc. innerhalb des Baufensters an jede Stelle setzen ?
Natürlich muss ich die Abstandsflächen zu den Grundstücksgrenzen einhalten berücksichtigen. (mind. 3m)
Aber was ist mit den Abständen zum Haus ?
Soweit ich das weiß, dürfen sich Abstandsflächen nicht überdecken.
In der Skizze wäre das aber so dass sich das Haus (Blau) und die Werkstatt (Grün) leicht überdecken würden.

Wenn es ein Anbau am Haus wäre, gibt es ja zwischen Haus und Anbau keine Abstandsflächen.....
Muss der Anbau direkt einen Zugang zum Haus haben, oder kann er komplett eigenständig sein ?
Muss der Anbau gemeinsam mit dem Haus gebaut werden, oder könnte der auch später nachträglich erfolgen. (=neuer Bauantrag ?)

Viele Grüße
FitoCari
interpretation-bebauungsplan-von-1957-moeglichkeiten-fuer-neubau-524738-1.gif
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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