Grundriss: Doppelhaushälfte 8x12m Meinungen und kreative Ideen erwünscht :-)

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11ant

11ant

Sollte eine planungsrechtliche Meinung gewünscht sein, lese ich mir den Faden bei Gelegenheit mal vom Beginn an durch.
Es geht um eine Doppelhaushälfte auf einem noch unbekannten konkreten Grundstück aus einer Auswahl aus fünf nebeneinanderliegenden. Somit ist ungewiß, ob die TE auf einem "geraden oder ungeraden" Grundstück baut und das Nachbarhaus entsprechend in NO oder SW angrenzend hat (Grundriss in Beitrag #1, Lageplan für Arme in #39). Die Garage klaut ggf. der Küche eine Fenstermöglichkeit. Daher wurde angeregt, die Garage auf die andere Planseite zu setzen - und Yvonne meint nun: wenn das zur Folge hätte, daß sich die Doppelhaus-Klebeflächenseite nur auf die Garage bezöge (für diese beiden Doppelhaushälfte dann also quasi eine Kettenhauskonstellation entstünde), dann mache das nichts, weil auch das zulässig sei. Diese Auffassung erzeugt mir Stirnrunzeln.
 
J

Jucruzlo

Würde glaub ich gar nicht gehen - Grenzbebauung ist zwar erlaubt, aber wenn die Garagen nur angrenzen zählt es glaub als Einfamilienhaus. Demnach müsste ich zum Nachbarn 3m Abstand halten und könnte nur ein 5m Haus bauen. Sonst müsste mein Haus ja an der Grundstücksgrenze anfangen wenn das gehen würde dann wäre Grundstück 530 aber natürlich der Jackpot
 
E

Escroda

Diese Auffassung erzeugt mir Stirnrunzeln.
Ja, wobei ich sagen muss, dass ich Yvonnes Ausführungen nicht verstanden habe. Ist aber auch egal, da hier die Lage eindeutig ist. Ich vermute sogar, dass derjenige, der die Grundstücksaufteilung in Auftrag gegeben hat, auch entsprechende Baulasten hat eintragen lassen, da es absonsten bei Einzelverkauf der Grundstücke dazu kommen könnte, dass 530 zunächst keiner will oder zunächst nicht bebaut, sich 531 und 532 aber einig sind, ein Doppelhaus zu bauen, so dass für 530 dann tatsächlich nur noch die 5m übrig blieben, was so sicher niemand will.
Grenzbebauung ist zwar erlaubt, aber wenn die Garagen nur angrenzen zählt es glaub als Einfamilienhaus.
Yep. <korinthenkack>Ersetze Einfamilienhaus durch Einzelhaus, da Einfamilienhaus Einfamilienhaus bedeutet, und das kann auch eine Doppelhaushälfte sein</korinthenkack>
 
11ant

11ant

Ich vermute sogar, dass derjenige, der die Grundstücksaufteilung in Auftrag gegeben hat, auch entsprechende Baulasten hat eintragen lassen,
D.h. Du vermutest, daß die Grundstücke aufgrund von Anbaulasten eindeutig rechts- oder linksgeschlechtlich sind und die Bauherrschaft gar nicht die Wahl hat.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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