Wohnungsbau auf bestehendes Gebäude - Grundstück der Eltern

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wpic

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Die beiden letzten Antworten gehen in die richtige Richtung: Du musst zuerst klären (lassen), ob eine Aufstockung von der Zahl der Voll- oder Nichtvollgeschosse planungsrechtlich erlaubt ist. Dazu zählen auch die Ausnutzungskennwerte des Grundstücks (Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl), die im vielleicht vorhandenen Bebauungsplan angegeben sind. Aus diesem ist auch zu entnehmen, ob zwei oder mehr Wohneinheiten erlaubt sind. Gibt es keinen Bebauungsplan, muss das Konzept der Aufstockung in einer Bauvoranfrage offiziell bestätigt werden, inkl. Nachweis der Abstandsflächen und einer ausreichenden Anzahl von Park- und Fahrradstellplätzen.

Der zweite wichtige Aspekt betrifft die konstrukiven Voraussetzungen für eine Aufstockung: die vorhandenen Bebauung muss in der Lage sein, die zusätzlichen Lasten aufzunehmen und bis in die Fundamente zu führen. Auch müssen Ansprüch des Schallschutzes, des Brandschutzes und des 1. + 2. Fluchtweges geprüft werden. Für zwei WE muss eventuell ein separates Treppenhaus in das vorhandene Gebäude eingefügt werden bzw. es wird außen angebaut.

Du solltest die Ausgangssituation von einem altbauerfahrenen Architekten analysieren und realistisch mögliche Szenarien für eine Aufstockung entwickeln lassen, wenn sie denn grundsätzlich möglich sind. Zu diesem Zwecke kannst Du Dir über Deine Eltern Einblick in die Bauakte (Archiv der zuständigen Baubehörde) verschaffen und daraus alles kopieren lassen, was für den Architekten und den Vorentwurf wichtig ist: Baupläne der Baugenehmigung, Bestandsstatik (Zeichnung + Berechnungen) + die Baubeschreibung.

Die Frage nach der Finanzierbarkeit und zu weitergehenden eigentumsrechtlichen Aspekten der Hauserweiterung stellt sich dann, wenn ein prinzipiell genehmigungsfähiger Vorentwurf entwickelt worden ist.

PS. Einige Punkte sind unterdessen schon beantwortet worden.
 
Zuletzt bearbeitet:
kaho674

kaho674

Sollte kein Problem sein, nebenan wurden 4 Etagen-Reihenhäuse auf 10.000qm² verteilt, und für das Gebäude sind bereits mehrere Etagen zugelassen. Ich werde es aber prüfen.
Bei sowas kommt es auch immer auf die Anzahl der Stellflächen, Anschlüsse, Verbrauch u.ä. an. Also nicht nur auf das Gebäude. Aber klingt doch erst mal vielversprechend.
Es dürfen auf das Gebäude noch zwei Etagen gebaut werden
Auch statisch?
 
kbt09

kbt09

Ein 4-Etagen-Reihenhaus ist aber immer noch 1 Wohneinheit. Auf ein bestehendes Gebäude mit wohl einer 1 Wohneinheit noch 2 weitere Wohneinheiten draufzubauen sollte geklärt werden. Wie schon geschrieben kann das zusätzliche Stellflächen für Autos auslösen, kann es generell nicht gewünscht sein usw.
 
S

Steven

Hallo

hier in Düsseldorf und Köln machen die sogar Druck, damit der Hausbesitzer noch ein oder zwei Etagen darauf packt. Passiert einem Freund von mir gerade. 3 Etagen, 6 Wohneinheiten. Er wurde gerade aufgefordert, noch eine Etage höher zu bauen. Er zeigte der Behörde den Stinkefinger.

Steven
 
A

Advanced88

Das Gebäude ist derzeit ein Cateringbetrieb. Rundherum ist genug Platz, für mögliches Treppenhaus, Parkplätze etc. Die Statik des Dachs wurde so ausgelegt, dass noch zwei Etagen erweitert werden können.
Auf dem Nachbargrundstück wurden insg. 27 Wohneinheiten, darunter Reihenhäuser und Einlegerwohnungen hochgezogen.
Allerdings prüfe ich die von euch erwähnten Punkte um natürlich vor der weiteren Planung das GO zu haben. Genau den INPUT habe ich mir erhofft.

Danke euch allen für den kritischen Input!
 
A

Advanced88

Hallo meine Lieben,
das ganze wurde durch Corona etwas nach hinten verschoben. Es ist aber auch nicht eilig.
2021 wird das Jahr der Planung. Dafür möchte ich mich erstmal etwas schlau machen, Beratung organisieren und das ganze in Ruhe planen.
Könnt ihr dafür, explizit Thema "Aufstockung" "Hausbau Grundlagen" "Hausbau Finanzierung Grundlagen" Quellen, Bücher u.ä. empfehlen?

Freue mich über eure Tipps - einen guten Rutsch euch allen! Bleibt Gesund.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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