P
Principio
Hallo! Unser Architekt fordert jetzt eine Sicherheitsleistung vor Fertigstellung der Werkverträge. Der Grund: Zuletzt leisteten wir die Abschlagszahlungen nicht fristgerecht. Jedoch widersprachen wir denen sofort, weil einzelne Rechnungspositionen für uns nicht erklärbar waren. Ein Verzug lag definitiv nicht vor!
Die Rechnungen wurden uns mit einem ZZ von 7 Tagen in Rechnung gestellt. Anfangs waren es 14. Welches ZZ ist grundsätzlich üblich?
Die Forderung der Sicherheitsleistung ist die Voraussetzung der weiteren Zusammenarbeit.
Sie kündigt uns die Leistungsverweigerung an, falls wir dem nicht zustimmen.
Was ist, wenn ich dem nicht zustimme, und die Architektin Ihre Drohung wahrmacht. Welche Möglichkeiten habe ich, Schadenersatz geltend zu machen?
Viele Grüße
Die Rechnungen wurden uns mit einem ZZ von 7 Tagen in Rechnung gestellt. Anfangs waren es 14. Welches ZZ ist grundsätzlich üblich?
Die Forderung der Sicherheitsleistung ist die Voraussetzung der weiteren Zusammenarbeit.
Sie kündigt uns die Leistungsverweigerung an, falls wir dem nicht zustimmen.
Was ist, wenn ich dem nicht zustimme, und die Architektin Ihre Drohung wahrmacht. Welche Möglichkeiten habe ich, Schadenersatz geltend zu machen?
Viele Grüße
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