Wer muss das Grundstück abstützen?

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E

Erestron

Hallo!

Sobald mein Grundstück gekauft ist (Notarvertrag bereits unterschrieben), wollte ich mit meinem zukünftigen Nachbarn sprechen, da mein Grundstück bald aufgefüllt werden muss. Ich habe zu dem Grundstücksverlauf eine kleine Zeichnung bei Paint gemalt; ich hoffe, dass die Zeichnung verständlich ist.

Zu den Farben:
Schwarz = Verlauf der Straße/Seitenstraße
Rot = Verlauf des Nachbargrundstücks
Braun = Verdeutlichung des Gefälles auf dem Nachbargrundstück
Orange = bereits gebaute Stützmauer des Nachbarn (er benutzt die Fläche davor als Abstellplatz für seinen Wagen)
Pink = Das Haus meines Nachbarn sowie eine kleine "Brücke" zu seiner Haustür (der untere "Kasten" ist hierbei der Keller/UG, der obere Kasten das EG; Da drüber ist noch das OG und der Spitzboden).

Wie im Profilschnitt zu erkennen, weißt das Grundstück meines Nachbarn ein starkes Gefälle an der Grundstücksgrenze zu meinem Grundstück auf (roter Verlauf). Ich möchte mein Grundstück an den Verlauf der Seitenstraße anfüllen (baue mit Keller und einer Terrasse im Norden, aber hierzu werde ich selber eine Stützwand bauen, der Nachbar hat hiermit nichts zu tun). Mein Grundstück wird also so hoch sein, wie die angrenzenden Straßen.

Wer muss nun für die Kosten der Stützmauer aufkommen? Muss ich dafür aufkommen, da mein Nachbar sein Haus schon gebaut hat? Oder muss er die Kosten bezahlen, weil er sein Grundstück so tief haben möchte (er benutzt die Fläche im Süden als Terrasse für sein Kellergeschoss; die Fläche im Norden ist sein Garten - der muss aber noch weiter angefüllt werden, da seine Tür zum Garten aktuell noch "in der Luft schwebt", sprich der Garten nicht hoch genug ist). Ich denke, er wartet mit dem aufschütten seines Gartens, weil die ganze Erde sonst auf mein Grundstück abrutschen würde.

Vielen Dank für's lesen und (hoffentlich) konstruktive Beiträge!

Gruß
wer-muss-das-grundstueck-abstuetzen-76672-1.jpg
 
E

Erestron

Da ich meinen Beitrag nicht mehr editieren kann:
Einen Bebauungsplan gibt es hier nicht, da die meisten Gebäude älter sind. Lediglich das Grundstück meines Nachbarn und meins wurden kürzlich verkauft. Das Gebäude meines Nachbarn ist (vermute ich) maximal 2-3 Jahre alt.

Alle anderen Gebäude in der Umgebung sind auf Straßenniveau; lediglich das Grundstück des Nachbarn und meins müss(t)en aufgefüllt werden.

Das Grundstück liegt in NRW.
 
K1300S

K1300S

An meiner Grundstücksgrenze habe ich den gleichen Fall mit meinem Nachbarn. Wir haben darüber ausgiebig diskutiert, aber er ist bislang noch nie auf die Idee gekommen, dass ich mich an seiner Stützmauer beteiligen müsse. Fände ich auch ziemlich abwegig. Mir stellt sich eher die Frage, wieso das Bauamt solche Merkwürdigkeiten genehmigt.

VG

K1300S
 
E

Erestron

Das Bauamt scheint an dem Ort wirklich alles zu genehmigen; die ganze Straße ist ein bunt gemischter Haufen von Häusern unterschiedlicher Fassaden, Firsthöhen, Dachneigungen, Dachformen, etc.


Dann muss ich mal mit dem Nachbarn sprechen, ob wir uns die Kosten teilen; wir hätten beide etwas davon. Ich könnte im Süden meine Garage bauen und er könnte seinen Garten aufschütten.
Wenn man sich da einigt und das schriftlich festhalten will, dass man gemeinsam eine Mauer errichtet, reicht es da einen selbst verfassten Text zu unterschreiben (z.B. Wir, die Besitzer der Flurstücke XY und YZ sind uns einig, etc. etc.) oder muss man mit sowas auch zum Notar gehen? Hatte bisher noch nie so einen Fall und möchte daher nichts falsch machen.

Danke für eure Beiträge!
 
K1300S

K1300S

Ich denke, das könnt Ihr erst mal so regeln - aber bedenke auch, dass so eine Mauer ja auch instandgehalten werden möchte (Kosten) und evtl. der Nachbar mal auszieht (Rechtsnachfolge).

VG

K1300S
 
Zuletzt aktualisiert 16.06.2024
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