Die Mängelbeseitigungskosten wären sicherlich sehr hoch. Der Estrich müsste ja noch mal komplett raus im Keller. Das kann ich schlecht einschätzen, aber da gehen ein paar 10.000 € sicherlich weg. Das kann ich sicherlich auch nicht verlangen. Gegen solche Forderungen ist der GU ja auch gesetzlich geschützt. Will ich auch gar nicht. Wäre aus meiner Sicht unverhältnismäßig.50 000 Euro .
Es gibt IMHO keinen fairen Preis. Alles, was der GU akzeptiert, wäre aus Deiner (sagen wir mal meiner) Sicht eher ein feuchter Händedruck.
Wie hoch wären denn die Mängelbeseitigungskosten?
Berichte bitte!
Ergänzung: Die Treppe & Türen wurden angepasst. Aber die niedrigere Raumhöhe bleibt ja.Wenn alles passt und angepasst wird, wofür die Minderung?
Du sagst doch selbst, dass der Unterschied nicht tragisch ist.Dadurch sind die Raumhöhen nun 5 cm niedriger als im Plan. Da im KG keine Wohnräume sind ist es nicht so tragisch. (2,16 anstatt 2,21).