Bürgersteig teilweise auf dem eigenen Grundstück

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S

SirSydom

Hallo!

Auf unserem Grundstück haben wir ca. 36m Bürgersteig. Davon sind ca. 10m direkt gegen eine alte Mauer asphaltiert, die aber nicht direkt auf der Grenze steht sondern ca. 20cm dahinter.
Es besteht keine weitere Abstützung wie z.b. in Form von Rabatten. Die Mauer wurde mit dem Haus bereits vom Vorbesitzer abgerissen bis auf die unterste, ebenerdige Steinreihe (sind wohl Betonhohlsteine).
Das schaut ziemlich bescheiden aus und muss irgendwann gemacht werden.

Wenn ich die Fundamente entferne, muss ich dann für Ersatz sorgen damit der Bürgersteig nicht wegrutscht? Oder muss das die Gemeinde als Eigentümer des Bürgersteigs tun?
Müsste die Gemeinde, wenn ich wollte, den Bürgersteig von meinem Grundstück entfernen? (wegen 20cm werde ich aber keinen Streit mit der Gemeinde beginnen! Das wäre kein guter Einstand..)

Eine wie auch immer geartete Dienstbarkeit besteht nicht. Das Grundbuch ist völlig sauber.
 
L

laemat

Gemeinde anschreiben auf den Sachverhalt aufmerksam machen, eine Dienstbarkeit mit Ablöseberechnung vorschlagen oder einen Rückbau verlangen, wenn möglich.
Wenn es Asphalt ist kommt wahrscheinlich einer raus und sägt die 20 cm ab :)

Den Nachweis der Überbauung musst du führen (Grenzfeststellung) und hinterher die Kosten gegenüber der Gemeinde geltend machen.

Für eine ausführliche Beurteilung müsste man einen Vororttermin machen.
 
Zuletzt aktualisiert 15.05.2024
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