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Heidegeist
Im letzten Sommer bauten wir mit einer lokalen Baufirma (als Generalübernehmer) ein „schlüsselfertiges“ Einfamilienhaus. Es wurde ein nicht ganz günstiger Klinkerstein eines bekannten Herstellers für die Verblender Fassade von Haus und Garage gewählt und diese nachträglich dunkel verfugt. Das optische Erscheinungsbild des Objektes sah wirklich klasse aus!
Einige Wochen, nach dem Verfugen zeigten sich an der Westseite einige schwarze Laufspuren am Klinker. Durch eigene Recherche und Hinzunahme unseres Bau Experten deutete dies auf eine Verschmutzung oder eben fehlerhafte Reinigung (z.B. mit Säure) des Klinkers hin. Wir holten ebenfalls noch einen „Vertreter“ des Stein Herstellers hinzu, der uns dieses mündlich ebenfalls bestätigte. Daraufhin wurden die entsprechenden Stellen von einem Subunternehmen des Generalübernehmers ohne Erfolg noch einmal nachgereinigt.
Im Abnahmeprotokoll wurden dann diese noch vorhanden Laufspuren unter Vorbehalt vermerkt, da ein Austausch der Steine vermutlich ein noch schlimmeres Klinkerbild inkl. Verfugung verursacht hätte.
Nun, nach dem 1. sehr regnerischen Winter zeigen sich an der kompletten Wetterseite von Haus und Garage, sowie an einigen Teilen der Nordseite starke Verfärbungen (Rost ähnlich) sowie einige Ausblühungen an Klinkerstein und Fuge. D.H. der Schaden hat sich massiv vergrößert. Scheinbar wurde durch den Regen Säure aus den Fugen ausgewaschen, die seitlich in die Klinkersteine eindringt und dort Inhaltsstoffe zum rosten anregt.
Eine 1. Mängelanzeige wurde vom GÜ mit der Begründung abgelehnt, dass es sich um normale Prozesse an der Wetterseite handelt, die kein Mangel wären.
Im Leistungsverzeichnis des GÜs ist eine Position „Reinigen und Absäuern des Verblenders“ vorhanden. Laut Klinkerhersteller dürfen diese Steine nicht mit Säuren gereinigt werden. Was wohl gewöhnlich auch nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Nun unsere Fragen an Experten oder eventuelle Leidensgenossen, die so einen Fall schon einmal durchgemacht haben:
Grüße vom Heidegeist
Einige Wochen, nach dem Verfugen zeigten sich an der Westseite einige schwarze Laufspuren am Klinker. Durch eigene Recherche und Hinzunahme unseres Bau Experten deutete dies auf eine Verschmutzung oder eben fehlerhafte Reinigung (z.B. mit Säure) des Klinkers hin. Wir holten ebenfalls noch einen „Vertreter“ des Stein Herstellers hinzu, der uns dieses mündlich ebenfalls bestätigte. Daraufhin wurden die entsprechenden Stellen von einem Subunternehmen des Generalübernehmers ohne Erfolg noch einmal nachgereinigt.
Im Abnahmeprotokoll wurden dann diese noch vorhanden Laufspuren unter Vorbehalt vermerkt, da ein Austausch der Steine vermutlich ein noch schlimmeres Klinkerbild inkl. Verfugung verursacht hätte.
Nun, nach dem 1. sehr regnerischen Winter zeigen sich an der kompletten Wetterseite von Haus und Garage, sowie an einigen Teilen der Nordseite starke Verfärbungen (Rost ähnlich) sowie einige Ausblühungen an Klinkerstein und Fuge. D.H. der Schaden hat sich massiv vergrößert. Scheinbar wurde durch den Regen Säure aus den Fugen ausgewaschen, die seitlich in die Klinkersteine eindringt und dort Inhaltsstoffe zum rosten anregt.
Eine 1. Mängelanzeige wurde vom GÜ mit der Begründung abgelehnt, dass es sich um normale Prozesse an der Wetterseite handelt, die kein Mangel wären.
Im Leistungsverzeichnis des GÜs ist eine Position „Reinigen und Absäuern des Verblenders“ vorhanden. Laut Klinkerhersteller dürfen diese Steine nicht mit Säuren gereinigt werden. Was wohl gewöhnlich auch nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Nun unsere Fragen an Experten oder eventuelle Leidensgenossen, die so einen Fall schon einmal durchgemacht haben:
- Ist damit zu rechnen, dass die anderen Klinkerflächen sich mit der Zeit ebenfalls verfärben und ausblühen?
- Einige Firmen werben damit solche Schäden durch eine spätere Reinigung wieder entfernen zu können. Was ist davon zu halten?
- Könnte eine Laboruntersuchung von einem ausgefrästen Klinkerstein und Fugenmörtel aufschluss über eine mögliche mangelhafte Reinigung oder Herstellung des Klinkersteins bringen?
- In wie weit wird zwischen funktionellen und optischer Mangel unterschieden bzgl. Gewährleistung oder Schadenersatz
Grüße vom Heidegeist